Spesen / Reisekostenabrechnung LKW-Fahrer

Hallo,

ich habe eine etwas knifflige Frage zum Thema Spesenabrechnung bei einem LKW-Fahrer.

Der Fahrer ist bei der Firma X im Allgäu angestellt. Sein Wohnort ist in Thüringen. Die Firma X arbeitet mit der Firma Y ebenfalls in Thüringen ansässig zusammen (es handelt sich hier um reine Zusammenarbeit - rechtlich sind die Firma - auch dem Namen nach - komplett getrennt bzw. eigenständig.)

Die Firma X hat den Fahrer angewiesen seinen LKW zum Ende der Woche immer bei der Firma Y in Thüringen abzustellen. Logischerweise ist das auch immer der Startort am Wochenanfang. Von der Firma Y hat der Fahrer noch gut 60km nach Hause zu fahren.

Meine Frage ist jetzt, wie und ab wo kann der Fahrer Spesen schreiben? Ab verlassen der Haustür oder ab Einsteigen im LKW oder wie?

Wer kennt sich hier aus?

HILFE!!! Danke :smile:

Rechtlich gesehen gelten die Spesen dann, wenn man den Wohnort verlässt und sich auf dem Weg zur Arbeit befindet. Es heißt vom Gesetzgeber, dass die Abweseheit vom Wohnort zählt. Nicht jeder Arbeitgeber lässt sich darauf ein und einen Anspruch darauf, dass dieses vom Arbeitgeber ausgezahlt wird, besteht nicht. Auch die Höhe der Spesen setzt der Arbeitgeber fest, weil zu wenig gemachte Spesen beim Zinanzamt geltend gemacht werden können. Eine entsprechende Bescheinigung über die genauen Zahlungen der Spesen muss der Arbeitgeber zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen. Leider gibt es Firmen, die am Ende des Monats sogar ein Gehalt zahlen, in dem die Spesen enthalten sind. Ich selber würde bei solchen Firmen nicht anfangen.

Die Höhe des täglichen Spesensatzes hängt nicht von der Fahrzeit auf dem LKW, der Arbeitszeit oder Ähnlichem ab, sondern allein von der Abwesenheit von der Wohnung. Das steht ausdrücklich im Einkommensteuergesetz, § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 ESstG.
Übrigens, die Höhe der Spesensätze legt nicht der Arbeitgeber fest. Die sind vom Gesetzgeber festgelegt.  z. B. Nahverkehr, eintägigin Deutschland:
                                                 Abwesenheit min. 8 Std. - 6 Euro Spesen
                                                 Abwesenheit min. 14 Std. - 12 Euro Spesen
                                                 Abwesenheit min. 24 Std. - 24 Euro Spesen

Wenn ich allerdings ins Ausland fahre gelten geänderte Regeln. Auch hier ein Beispiel:

 Fahrziel ist Polen.  Abwes. min 8 Std. - 10 €
                               Abwes. min. 14 Std. - 20 €
                               Abwes. min. 24 Std. - 29 €
Etwas grundsätzliches sollte man sich merken, ich muss dem Finanzamt nichts beweisen, sondern ich muss meine Ansprüche nur glaubhaft machen. Dazu reicht manchmal ein einfaches Gespräch mit dem Prüfer beim Finanzamt.