"Spezielle Frage"

allerseits gutes Gelingen

nach einem Schaden an meinem PKW welchen ich hatte, hat ein KFZ Gutachter (DEKRA) in meiner zuständigen Werkstatt, eben Autohaus den Schaden begutachtet !
In dem „Schaden - Gutachten…taucht nun auf einmal der Satz auf, SICHERUNGSABTRETUNG“ liegt vor,
was ist darunter zu verstehen !

Hallo!

Wenn das ein ganzer Satz ist, dann lass den doch mal hören.
Das Wort „Sicherungsabtretung“ allein kann einiges bedeuten.

Es kann bedeuten, Du erlaubst der Werkstatt den Schaden direkt mit VS abzuwickeln, bleibst aber grundsätzlich der Auftragsgeber und bleibst auch zahlungspflichtig falls es mit der VS Probleme gaben sollte.
Und er Wagen bliebe dann als Pfand in Werkstatt bis Du bezahlt hast.

Wie gesagt, das ist eine Absicherung für einen seltenen fall, der in 99 % der Schadensabwicklungen nie eintreten wird.

Ebenso verhält es sich mit den Kosten des Gutachters (den du wohl beauftragt hast) auch dessen Rechnung zahlt die VS. Auftraggeber und grundsätzlich zahlungspflichtig bleibst du.

MfG
duck313

da ich es jetzt so verstehe hängt es wohl mit den Gutachterkosten zusammen,

ist es wohl nicht gleichzusetzen mit einer Zusage, welches ich aber nicht annehme, wie u. wo der Schaden oder überhaupt repariert werden soll,
ist ja wohl letztlich meine Entscheidung nehme ich an

Nigse schbeziälle, isse banale!

Hallo schäle Banane, danke schön