Hallo!
Wenn das ein ganzer Satz ist, dann lass den doch mal hören.
Das Wort „Sicherungsabtretung“ allein kann einiges bedeuten.
Es kann bedeuten, Du erlaubst der Werkstatt den Schaden direkt mit VS abzuwickeln, bleibst aber grundsätzlich der Auftragsgeber und bleibst auch zahlungspflichtig falls es mit der VS Probleme gaben sollte.
Und er Wagen bliebe dann als Pfand in Werkstatt bis Du bezahlt hast.
Wie gesagt, das ist eine Absicherung für einen seltenen fall, der in 99 % der Schadensabwicklungen nie eintreten wird.
Ebenso verhält es sich mit den Kosten des Gutachters (den du wohl beauftragt hast) auch dessen Rechnung zahlt die VS. Auftraggeber und grundsätzlich zahlungspflichtig bleibst du.
MfG
duck313