handelt es sich um eine zu vernachlässigende Einzelmeinung eines AGs.
Wobei sich das Urteil nicht auf üblichen Lärm durch Kinder bezieht. Es ist auch erstaunlich, was das Urteil zudem aussagt. Stellt der VM im Hof ein Schild auf und untersagt Kindern das Spielen, dann ist er als Vermieter nicht haftbar zu machen, es entstehen ihm gegenüber auch keine Möglichkeiten von Schadenersatzansprüchen oder Mietminderungen. Im Klartext bedeute dies, wenn der Vermieter ein Schild aufstellt, dann kann weder ein Mieter keine Mietminderung wegen Lärm geltend machen, wenn er das Schild nicht aufstellt, kann jemand die Miete mindern. Verzeihung, von Berufs wegen kritisiere ich normalerweise ein Gericht nicht, aber dies was da abgeurteilt wurde ist ein Schmarren. Wie soll jemand Lärm verbieten können, wenn durch ein Schild sich niemand haftbar machen lässt.
Für den Lärm durch übliches Spielen auf den gemeinschaftlichen Grundstücksflächen gelten weiterhin die Urteile BGH WM 93, 277 oder OVG Münster WM 87, 269. Soweit ich mich erinnere hat auch ein weiteres OVG eine solche Entscheidung zu Gunsten der Kindern gefällt.
Ich kann nur noch den Kopf schütteln:
http://www.sueddeutsche.de/,imml2/immobilien/mietenv…
Auszug:
***
Urteil
Spielende Kinder als Mietminderung
Mieter dürfen die Miete mindern, wenn Kinder vor dem Haus
Fußball spielen. CDU und Grüne sind empört: Kinderlärm sei
doch vielmehr Zukunftsmusik.
Klar ist, dass Kinderlärm durch Spielen, wenn in einem Hof der Ball gegen Garagentore oder Wände knallt nicht zum üblichen Lärm gehört. Ein Hof ist kein Bolzplatz. Die Politiker beider Parteien sind „arme Geister“. Sie verkennen den Inhalt dieses Urteiles und dessen fehlende Wirkung in anderen Fällen.
Der Richter gab einem Mieter Recht und erlaubte ihm, die Miete
um fünf Prozent zu reduzieren. Das gelte aber nur für den
Zeitraum, in dem der Vermieter noch keine Verbotsschilder
aufgestellt habe. Mit den Schildern habe er seine
Sorgfaltspflicht erfüllt.
***
Ich glaub ich mach gleich mal 'ne Schilderfabrik auf. Falls
das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt Bestand haben wird,
werden die Verbotsschilder vor den Mietshäusern nur so aus dem
Boden sprießen.
Das Urteil hat über diesen Fall hinaus keine Wirkung.
Wir Deutschen spinnen doch.
Bei manchen Deutschen gebe ich Dir recht.
Gruss Günter