Spielplatzinstandhaltung

Liebe/-r Experte/-in,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 12 Parteien, davon haben 5 Parteien kinder. Auf dem Grundstück befindet sich ein privater (also vom Vermieter errichteter) Spielplatz. Mangels Wartung ist nun das klettergerüst samt Rutsche zusammengebrochen (es wurde Gott sei Dank niemand verletzt). Nun verbleibt nur eine leere Sandkiste.
Meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet ein neues Klettergerüst mit Rutsche aufzustellen?

Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe und mit herzlichen Grüßen

Jannah Emken

Ja, zweifellos ist er das. Die Mietsache muss so erhalten bleiben, wie sie angemietet wurde.

Die Mieter haben Anspruch darauf, dass der Mietgegenstand in dem Zustand erhalten wird, wie er zu dem Zeitpunkt war, als sie die Wohnung gemietet haben. Das trifft auch auf Nebenräume Spielplätze Höfe usw. zu der Vermieter muss den Spielplatz also in den Originalzustand versetzen oder erneuern.

Die Verkehrssicherungspflicht des Spielplatzes ist die Angelegenheit des Grundstückseigentümers. Er wäre bis zur Herstellung der Verkehrssicherheit verpflichtet, den Spielplatz einstweilen vollständig zu sperren, damit es nicht zu Unfällen kommen kann.

NEIN, warum sollte er?

Der Obersatz in der Rechtsprechung lautet sinngemäß dass jemand, der ein Produkt auf den Markt bringt dafür Sorge tragen muss das von diesem Produkt im Laufe seiner Lebensdauer keine Gefahr ausgeht.
Dazu hat er bestimmte Dinge zu unternehmen, zum Beispiel sich regelmäßig über den Zustand zu vergewissern und für einen sicheren Zustand zu sorgen.

Wie das im einzelnen aus zu führen ist regelt die DIN EN 1176 ff mit Beiwerken.

Zu einem Anspruch auf Gestellung eines definierten Spielwertes kann ich keine Auskunft geben.

weitere Fragen gerne an
Felix Seuffert
fs@spielplatzprüfer.eu