Sportbefreiung

Hallo. Habe folgendes Problem. Im März diesen Jahres wurde bei mir festgestellt das mein Herz teilweise unregelmäßig und zu schnell schlägt. Ich bin 19, normalgewichtig. Hab Tabletten dafür bekommen, aber die helfen nicht richtig, die Dosis kann aber aufgrund eines zu niedrigen Blutdrucks nicht erhöht werden. Jedenfalls ist das das zweite Problem, der niedrige Blutdruck der mit Schwindel und Herzrasen einher geht. Nun hab ich Abitur angefangen beim beruflichen Gymnasium wo wieder Sport fällig ist und wir machen Leichtathletik und Ausdauersport, wo ich ziemlich Probleme bekomme. Doch meine Lehrerin glaubts nicht und will ne Befreiung vom Sportarzt haben, sonst muss ich immer mitmachen egal wie es mir geht. Wenn ich die Unterlagen von März bis heute mit nehme, meint ihr ich kriege eine Befreiung? Und macht der Arzt auch nochmal Untersuchungen?

Hallo,
wenn Du zum gleichen Arzt gehst und er somit Deinen Zustand kennt und es so einschätzt, dass Du am Sportunterricht nicht teilnehmen kannst, dann wird er Dich ohne weitere Untersuchung befreien lassen.

Er wird auch wissen, ob es Deinem Herzen schadet wenn Du Sport treibst. Gewisse Sportarten stärken auch. Da solltest Du Dich aber vielleicht eher privat darum kümmern (z.B. Yoga) als bei einer unsensibelen drillausgerichteten Schullehrerin.

Viele Grüße

Was heisst hier unsensible Sportlehrerin?

Ohne Attest gibts nunmal keine Befreiung. Die Lehrerin DARF das Mädchen nur aufgrund ihrer Aussage gar nicht vom Sport befreien.

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Hallo,

ich habe auch nicht von Befreiung geschrieben. Was in diesem Forum oft auffällig ist, ist die unsensible Haltung gegenüber Schülern.

Wenn ich als Lehrerin eine Schülerin hätte, die sagt, dass sie ein Herzleiden hat und ich meinen Unterrichtsschwerpunkt auf Ausdauer und Leichtathletik setze, dann würde ich micht weigern sie zu unterrichten bis sie nicht eine Unbedenklichkeitserklärung (oder eine Befreiung) vorlegt. So wird ein Schuh draus.

Viele Grüße

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Hallo,

Wenn ich als Lehrerin eine Schülerin hätte, die sagt, dass sie
ein Herzleiden hat und ich meinen Unterrichtsschwerpunkt auf
Ausdauer und Leichtathletik setze, dann würde ich micht
weigern sie zu unterrichten bis sie nicht eine
Unbedenklichkeitserklärung (oder eine Befreiung) vorlegt.

In § 6 - Befreiung der Thüringer Schulordnung steht:

_(1) Der Schulleiter kann in begründeten Fällen vom Unterricht in einzelnen Fächern, in der Regel zeitlich begrenzt, befreien. Die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses kann verlangt werden. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, an anderem Unterricht teilzunehmen.

(2) Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden oder Schulveranstaltungen wegen körperlicher Beeinträchtigung entscheidet der zuständige Lehrer. Bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist die Befreiung zu gewähren._

Da die Schülerin mit dieser Erkrankung ja ganz sicher in ärztlicher Behandlung ist, dürfte es für sie doch kein Problem sein, sich vom behandelnden Arzt ein entsprechendes Attest ausstellen zu lassen. Das hat sie aber, wenn ich das UP richtig verstehe, bisher nicht getan.

Sie sollte ihren Arzt bitten, möglichst detailliert aufzulisten, welche Art sportlicher Betätigung für sie nicht in Frage kommt.

Selbst eine angeordnete zusätzliche amtsärztliche Untersuchung bräuchte sie nicht zu fürchten, wenn sie entsprechende Unterlagen vom behandelnden Arzt beibringen kann und dessen Diagnose nachprüfbar den Tatsachen entspricht.

Was in diesem Forum oft auffällig ist, ist die unsensible Haltung gegenüber Schülern.

Das mag daran liegen, dass Schüler- oder Elternbeschwerden über Lehrer naturgemäß ziemlich einseitig ausfallen und zudem oft wesentliche Informationen unterschlagen werden.

Was Du pauschal als „unsensibel“ bezeichnest, ist in vielen Fällen nichts anderes als - durch mannigfache Erfahrung geprägtes - der jeweiligen Situation durchaus angemessenes pragmatisches Verhalten.

Gruß
Kreszenz

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Hi,

wo lehrst Du nochmal? Ich hab irgendwas mit Erwachsenenbildung im Kopf, hilf mir bitte mal…

die Franzi

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Hallo,
ja richtig - Erwachsene (Arbeitnehmer).

Meine eigene „Qualifikation“ ist, dass ich selbst Schülerin war und Mutter eines schulpflichtigen Kindes bin. Ich weiss, das disqualifiziert mich eher als es mich befähigt eine Antwort zu geben.

Es ist nur so, dass ich genauso wenig alle Lehrer in einen Topf schmeissen möchte, wie Schüler. Wir haben es im Schulsystem mit Schulrecht zu tun, aber in erheblicher Weise eben auch mit Menschen.

Die Fragestellerin nehme ich mit ihrem Anliegen ernst und ohne viel zu interpretieren, zeigt ihre Formulierung auch, dass es ihr Sorgen bereitet. Ich unterstelle ihr also nicht, dass sie sich auf die faule Haut legen will um den Sportunterricht zu umgehen.

Ich persönlich halte auch Sport für sehr wichtig - genauso wichtig wie beispielsweise Ernährung, das aber in der Schule leider keinen Platz zur Verfügung hat.

Ich habe geschrieben, dass sie sich eine Befreiung vom Arzt holen soll.

Das was mir nicht passt (und da ecke ich wohl an), ist, dass eine Schülerin zur Lehrerin sagt, dass sie ein Herzleiden hat und diese sie dennoch unbeeindruckt rennen lässt bis sie eine Befreiung vorlegt.

Oftmals bekommt man aber nicht so schnell eine Befreiung (weitere Untersuchungen etc.). Schulgesetz hin oder her - was macht die Lehrerin, wenn sie im Unterricht umkippt? Ist sie unberührt, da sie sich im rechtlichen Rahmen bewegt hat (es lag keine Befreiung vor)? Oder fühlt sie sich verantwortlich, da ihr die Problematik bekannt war?

Was hindert einen Lehrer in so einem Fall nicht zu sagen, ok, Du machst den Sportunterricht nicht mit (oder nur leichtere Übungen, die nicht so auf den Kreislauf gehen) und bis zur nächsten Sportstunde legst Du mir bitte eine Befreiung vor. In der Sportstunde muss sie aber anwesend sein. Vielleicht kann sie andere Aufgaben übernehmen (Schiedsrichter, Zeit stoppen). Ich nenne das lösungsorientiert, flexibel und kooperativ zu kommunizieren anstelle von oben herab sich an Regeln zu halten, die dazu da sind in bestimmten Fällen Ausnahmen zu machen.

Viele Grüße

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Hi,

zur UP: Wenn ihre Herzprobleme dem Arzt bekannt sind, dann ist das ein Gang, vermutlich sogar nur ein Anruf, um die entsprechende Bescheinigung zu bekommen. Sobald die der Schule vorliegt, ist die Schülerin vom Sport befreit. Die Sportlehrerin muss das Ding nur sehen, und schon ist gut. Kompletter Weg: Sportlehrerin vorzeigen, dann im Sekretariat oder bei der Klassleitung abgeben. Auf jeden Fall der Sportlehrerin vorzeigen, bevor man es zum Schülerakt legen läßt, das erspart der Sportlehrerin einen Weg und der Schülerin unter Umständen eine Sportstunde.
Ohne das Schreiben darf die Sportlehrerin keine Rücksicht nehmen. Etwas milder formuliert: Wenn die Schülerin Sport als Pflichfach hat und nicht vom Unterricht befreit ist, dann muss man sie benoten. Um sie benoten zu können, muss sie teilnehmen, denn eine Note muss auf einer konkreten Leistung beruhen, sonst ist die Note nicht gültig. Ohne Befreiung nicht teilnehmen ergibt zwei Möglichkeiten: Jedes Mal Leistung verweigern ergibt dann immer eine 6, oder die Schülerin ist nicht bewertbar in dem Fach. Dann darf sich die Lehrerkonferenz den Kopf zerbrechen, ob die Vorrückenserlaubnis erteilt wird.
Das hat also alles nichts mit Toleranz, Verständnis und Menschlichkeit zu tun (oder sehr wenig) sondern mit Recht und Ordnung - die Lehrerin begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie die Schülerin dauerhaft ohne Befreiung am Unterricht nicht teilnehmen läßt. E sist gar nicht so unwahrscheinlich, dass die Lehrerin der Schülerin glaubt - aber ohne Attest ist da nichts.

Was die Glaubhaftigkeit von Schüleraussagen an sich angeht: Es gibt Fächer, die sind definitiv unbeliebt. An die Unbeliebtheit von Sport (Mädchen haben teilweise mehrmals im Monat die REgel) reichen nur Religion und Nachmittagsunterricht (fächerunabhängig) ran. Was meinst Du, wie viele Schüler die Montags- oder Nachmittagskrankheit haben? Gesunde junge Männer, die bei der Feuerwehr und/oder in verschiedenen Sportclubs sind, werden reihenweise in der Mittagspause bleich oder werden am Wochenende von Seuchen dahingerafft. Mein Glaube ist begrenzt … meine Mittel allerdings auch.

Aus dem Nähkästchen: Wenn mir eine Schülerin sagen würde, sie hätte ein Herzleiden, und möchte nicht am Sportunterricht teilnehmen, und auf mein Verlangen nach einer ärztlichen Befreiung mit „Aber das dauert so lange und kostet wieder!“ reagiert, würde sich mein Glaube an ihre Wahrhaftigkeit auch sprunghaft verringern, und sie müßte teilnehmen, bis das Schreiben da ist. Vor allem, wenn die Herzkrankheit spontan auftaucht, ein paar Wochen nach schuljahresbeginn. Über solch auffällige Krankheiten wird man von seinen Schülern idR innerhalb der ersten paar Tage unter 4 Augen informiert)

die Franzi)

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Hallo,
ja - hast ja recht. Sie muss sich den Wisch holen und gut ist. Je älter die „Kinder“ werden, desto unbeliebter wohl auch der Sportunterricht. Ich habe mich allerdings auch schon gefragt warum man um Himmels Willen erwachsene Menschen zum Sport zwingen soll? Wenn ich Werbekauffrau lerne und 35 bin MUSS ich am Sportunterricht teilnehmen - wer hat sich bloss so einen Blödsinn ausgedacht?

Viele Grüße

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Hi

Es ging doch nicht um „dauerhaft“ nicht am Sportunterricht teilnehmen… wo hast du das denn wieder her? Das sind doch wieder diese Übertreibungen, die das Klima in diesem Forum so anheizen. Vollkommen unnötig. Es war nur von einer Überbrückungslösung die Rede.

Ferner: Immer noch ungeklärt bleibt, was die Lehrerin macht, wenn das Mädel beim Rennen dann doch umkippt.

und drittens: WTF warst du noch nie beim Arzt? Natürlich kann man auch erst 4 Wochen nach Schuljahresanfang mit einem Herzleiden ankommen - weil man vorher nicht wusste, dass es da war!

Was glaubst du wieviele Leute mit organischen Schwächen oder chronischen Krankheiten rumlaufen die erst im Laufe des Lebens entdeckt werden? Wenn erst im April eine Untersuchung x gemacht wird und ich im Mai dann das Ergebnis Herzleiden/MS/wasweißich bekomme, kann ich nicht vorher kommunizieren, dass ich das Zeug habe.

Das ist doch eher Regelgläubigkeit als gesunder Menschenverstand, sorry.

lg
Kate

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Hi,

habs jetzt nochmal gelesen. Sie hat nirgendwo etwas von „diese Woche“ oder „die nächsten paar Mal“ geschrieben, sondern von einem medikamentös nicht richtigeinstellbarn Herzproblem. Das hört sich für mich nach ziemlich dauerhaft an.

'Weiter schriebst Du:

atürlich kann man auch erst 4 Wochen nach Schuljahresanfang mit einem Herzleiden ankommen - weil man vorher nicht wusste, dass es da war!

Die UP schrieb:

Im März diesen Jahres wurde bei mir festgestellt das mein Herz teilweise unregelmäßig und zu schnell schlägt.

Sie wußte es also rechtzeitig.

Aus dieser Aussage:

wir machen Leichtathletik und Ausdauersport, wo ich ziemlich Probleme bekomme.

(sie schreibt „bekomme“ und nciht „bekommen werde“) plus dem Fakt, dass selbst in Bayern, wo das neue Schuljahr immer als letztes in ganz Deutschland beginnt, bereits seit Wochen Unterricht ist, schließe ich, dass sie nicht sofort sich beim Arzt gemeldet hat / in der Schule Bescheid gesagt hat. Ich denke, selbst wenn die Medikamente richtig funktionieren würden, hätte sie mit ihrem gesundheitlichen Problem gute Aussichten auf Befreiung.

Ferner: Immer noch ungeklärt bleibt, was die Lehrerin macht, wenn das Mädel beim Rennen dann doch umkippt

Die Entscheidung der Lehrerin ist schon etwas mutig wiederum hat das Mädchen ja an einigen Stunden bereits unfallfrei teilgenommen. Und die Lehrerin und ivch wissen, dass die Befreiung ohne großes Tamtam innerhalb einer Woche, d.h. vor der nächsten Sportstunde, zu bekommen ist.

die Franzi

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