Sprachreise während man arbeitslos ist?

Ich werde zum Juni leider arbeitslos (werde nach der Ausbildung nicht übernommen) und hab nun überlegt dass ich mein Englsich aufbessern will und Ende Juni für 4-5 wochen einen Sprachkurs machen will. Wird das Arbeitsamt mir das genehmigen bzw AlGeld weiterzahlen? es ist doch normal dass man erst eine Sperre von 3 Monaten hat,aber wenn ich es als „weiterbildung“ angebe???
Hoff ihr könnt mir helfen!?

Wird das Arbeitsamt mir das
genehmigen bzw AlGeld weiterzahlen?

Hallo Jess, Arbeitslosengeld gibt es, wenn du nicht im Lande bist, keins. Und ob die dir ne Sprachreise bezahlen … das würd ich jetzt mal auch stark bezweifeln, weil für Fort-/Weiterbildung kaum Geld da ist und das an konkrete Notwendigkeiten gebunden ist … das jemand (sehr löblich) sein Englisch aufbessern möchte, gehört meines Erachtens aber nicht zu dieser Art Notwendigkeiten.

es ist doch normal dass
man erst eine Sperre von 3 Monaten hat,

Wieso? Wie kommst du denn darauf?

aber wenn ich es als
„weiterbildung“ angebe?

Ich hab da so ne Ahnung, was du meinen könntest, aber das entscheidet das Amt und nicht du, was die als Weiterbildung anerkennen + bezahlen. Vielleicht solltest du dir dort mal einen Beratungstermin holen … du musst dich ja eh dort melden, wenn du Leistungen beziehen willst.

MfG

Wird das Arbeitsamt mir das
genehmigen bzw AlGeld weiterzahlen?

Hallo Jess, Arbeitslosengeld gibt es, wenn du nicht im Lande

jein…
soweit ich weiß, kriegst du kens, wenn dein wohnsitz ausserhalb d liegt.
aber wenn du lediglich einen auslandsaufenthalt hast, dann schon.
dir stehen nämlich, da das arbeitsamt jetzt dein arbeitgeber ist, einige wochen urlaub zu.
das mußt du aber melden, dass du nciht erreichbar, dh für diesen zeitraum nicht vermittelbar bist.

es ist doch normal dass
man erst eine Sperre von 3 Monaten hat,

Wieso? Wie kommst du denn darauf?

wenn du selbst kündigst oder einen auflösungsvertrag machst, dann ja.
aber wenn du gekündigst bekommst oder dein zeitvertrag (hier ausbildungsvertrag) endet bist du m.w. ab dem ersten tag berechtigt.

aber wenn ich es als
„weiterbildung“ angebe?

brauchst du das für den beruf?
du mußt dann dort aber auch schul- bzw unterrichtsnachweise führen.

Ich hab da so ne Ahnung, was du meinen könntest, aber das
entscheidet das Amt und nicht du, was die als Weiterbildung
anerkennen + bezahlen. Vielleicht solltest du dir dort mal
einen Beratungstermin holen … du musst dich ja eh dort
melden, wenn du Leistungen beziehen willst.

und das ziemlich schnell.
bei der meldung zur arbeitssuche bzw -losigkeit gibt es fristen, die du einhalten mußt.
das hängt damit zusammen, wann du erfährst, dass du bei deinem jetzigen arbeitbgeber aufhörst. hier wird dann gesperrt, wenn du nicht rechtzeitig dort bist.
bei mir war das damals eine woche sperre.

Wird das Arbeitsamt mir das
genehmigen bzw AlGeld weiterzahlen?

Hallo Jess, Arbeitslosengeld gibt es, wenn du nicht im Lande

jein…
soweit ich weiß, kriegst du kens, wenn dein wohnsitz
ausserhalb d liegt.

Hallo Michl, nein das hat was mit der Verfügbarkeit zu tun. „Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer … Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,“ http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html

aber wenn du lediglich einen auslandsaufenthalt hast, dann
schon.
dir stehen nämlich, da das arbeitsamt jetzt dein arbeitgeber
ist, einige wochen urlaub zu.

Es gibt kein Recht auf Urlaub bei Arbeitslosigkeit im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes. Die Arbeitsagenturen genehmigen eine ca. 3-wöchige Ortsabwesenheit, aber mit Urlaub wie bei nem Arbeitsverhältnis hat das nichts zu tun.

das mußt du aber melden, dass du nciht erreichbar, dh für
diesen zeitraum nicht vermittelbar bist.

Melden reicht da nicht. Das muss man sich genehmigen lassen, wenn man auch weiter Leistungen beziehen will. Einfach „Ciao! Ich fahr jetzt mal weg. Meld mich in 3 Wochen wieder.“ is nich.

MfG

Hallo!

Ich werde zum Juni leider arbeitslos (werde nach der
Ausbildung nicht übernommen) und hab’ nun überlegt, dass ich
mein Englisch aufbessern will und Ende Juni für 4-5 Wochen
einen Sprachkurs machen will. Wird das Arbeitsamt mir das
genehmigen bzw Alg weiterzahlen? Es ist doch normal, dass
man erst eine Sperre von 3 Monaten hat, aber wenn ich es als
„Weiterbildung“ angebe???

Wieso ist es normal, eine Sperrzeit zu bekommen, wenn man nach der Ausbildung nicht übernommen wird? Oder verstehe ich hier was falsch?

Was Deine Urlaubswünsche angehen (und nichts anderes ist eine Sprachreise in der Regel), kann ich Dir die FAQ:1790 aus dem Brett „Arbeits- und Sozialamt“ empfehlen (wo Deine Frage ohnehin besser aufgehoben gewesen wäre). Wird Dir aber nicht gefallen…

Und den Sprachkurs als Weiterbildung „anzugeben“ wird Dir gar nichts nutzen. Weiterbildungen während Alg-Bezug werden nämlich in der Regel von der Arbeitsagentur Dir angeboten.
Natürlich kannst Du mal Deinen Vermittler drauf ansprechen, ob das evtl. als Weiterbildung anerkannt werden kann. Ich würde mir aber nicht allzu große Hoffnungen machen - schon alleine deshalb, weil’s im Ausland ist.

Fazit: Das mit Deiner Sprachreise bei gleichzeitiger Weiterzahlung von Alg wird zu 99% nix werden. Und wenn dem so ist (wovon ich ausgehe), dann kriegst Du für die Zeit nicht nur kein Alg, sondern Deinen Alg-Anspruch auch noch um 28 Tage gemindert wg. unerlaubter Ortabwesenheit (§ 128 Abs. 1 Nr. 7 SGB III).

Gruß
Liza

Hallo Jesss,

das ist natürlich schade, dass du nicht übernommen wirst. Und es ist löblich, dass du dein Wissen erweitern willst. Zu der Geschichte, wann das Arbeitsamt wofür zahlt, hast du ja schon einige Antworten bekommen.

Ich möchte da noch zwei Dinge anmerken:

  1. Sprachreisen sind gar nicht immer soooo effektiv. Ist zwar schon fast 20 Jahre her, dass ich mal ne Sprachreise nach England gemacht habe, aber da dürfte sich bis heute nicht viel geändert haben. Wenn du nicht gerade Einzelunterricht buchst, bist du durchaus viel mit Leuten deiner Nationalität zusammen - sowohl im Unterricht als auch in der Freizeit. Von meiner Gastfamilie habe ich nicht viel gesehen, dafür fast den ganzen Tag - außer mit der Lehrerin - Deutsch gesprochen. Denn selbst die Betreuer waren z.T. Deutsche. Wenn du dich also für eine Sprachreise entscheidest, solltest du das bedenken. Denn billig ist sowas ja nicht gerade.

  2. Das Arbeitsamt bietet ja alle möglichen Maßnahmen an. Da gibt es generell z.B. Kurse über 8 Wochen, in denen man kaufmännisches Wissen (Buchführung, Bestellwesen,…), EDV (Word, Excel, KHK,…) und Businessenglisch lernt. Wäre ja vielleicht eine Alternative zum Sprachurlaub. Ob sowas allerdings zur Zeit bei dir vor Ort angeboten wird, weiß ich nicht. Da helfen die beim Arbeitsamt aber sicher weiter. Sprich die am besten drauf an, denn ich habe schon gehört, dass die Sachbearbeiter nicht mehr gezielt Leute einladen dürfen um denen eine Maßnahme vorzuschlagen. Statt dessen müssten die Teilnehmer eher zufällig ausgewählt werden - so nach dem Motto, wer halt grad da ist. (Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht) Und wenn der gesamte Kurs nichts für dich ist, weil du das z.B. ja gerade in der Ausbildung hattest, kannst du ja mal fragen, ob du nur den Teil Business-Englisch belegen darfst.

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo Jess,
melde Dich beim Arbeitsamt zur Jobsuche im EU-Ausland, das geht bis 3 Monate und dann mach Deine sprachreise. ALG 1 gibts in dieser Zeit weiter.

England ist für eine Sprachreise sehr teuer, da gibt es preisgünstigere Möglichkeiten. Eine gute Sprachschule wird Deine Kenntnisse auch entscheidend verbessern, allerdings mzßt Du dann ne Weile dableiben. Aber das ist eher was für das Reisebrett.

Gruß
PP