Hallo Leute,
ich habe da eine verdammt wichtige Frage in Bezug auf meine mexikanische Freundin und Ihrem Sprachstudentenvisum, das wir für sie beantragt haben.
Sie war hier in Deutschland ein Jahr als Au-Pair-Mädchen tätig. In dieser Zeit habe ich sie auch kennen und lieben gelernt.
Nun ist sie wieder zurück in Mexiko…
Am 10. Dezember hat sie sämtliche Papiere für ihr Sprachstudentenvisum bei den Behörden eingereicht und es wurde ihr gesagt, die Bearbeitungszeit betrage + - 8 Wochen.
Rein rechnerisch würden wir uns da beim 04.02.2013 bewegen.
Nun fängt ihr Sprachkurs allerdings erst am 20. März 2013 an.
Meine Fragen sind nun:
-
Angenommen, das Visum wird genehmigt, für welches Datum würde es logischerweise ausgeschrieben werden? Direkt für den Tag, an dem sie das Visum abholen kann (also idealerweise ja am 04.02.2013) oder dann für kurz vor dem 20.03.2013, wo ihr Sprachkurs beginnt?
-
Angenommen, das Visum würde für den (Beispiel) 15.03.2013 ausgeschrieben.
Könnte sie dann trotzdem im Februar bereits hier einreisen, also dann als Urlauberin und ab dem 15.03 dann als Sprachstudentin?
Mexikaner können ja als Urlauber bis zu 3 Monate in Deutschland bleiben und sind dadurch nicht visumspflichtig.
Ich bitte euch nur zu antworten, wenn ihr euch 100% sicher seid und am besten Erfahrungen auf diesem Gebiet habt.
Es kriselt gerade durch die Distanz sehr bei uns und die ganze Situation raubt mir die Nerven…
Liebe Grüße