Spritklausel

Hallo liebe Comunity,
ich arbeite derzeit an einem Leistungsverzeichnis. In diesem muss eine Spritklausel/Preisgleitklausel aufgeführt werden.
Wir wollen dem Taxiunternehmen eine Möglichkeit bieten, die Preise, aufgrund der derzeitigen Preisentwicklung, anzupassen.
Eventuell hat irgendjemand so eine Klausel bereits verfasst oder hat Tipps für mich.
Vielen Dank im Voraus.
Bis jetzt habe ich das:
Angesichts der derzeit sehr dynamischen Preisentwicklung bei den Spritpreisen besteht die Möglichkeit bei einer Steigerung von mehr als XX Prozent die Nettopreise anzupassen. Bitte geben Sie diese ebenfalls in der oberen Auflistung an.

Servus,

das halte ich für zu vage formuliert.

Dem Taxler sollte hier konkret vorgegeben werden, er möge den von ihm berechneten Treibstoffzuschlag (z.B. in Prozent des Entgelts) in Abhängigkeit von Dieselpreisen (in absoluten Werten, Staffelung z.B. 0 - 1,10 € / L, 1,11 - 1,20 € / L etc.) mit Angabe der Quelle (Gerne genommen: Kraftstoffpreis-Archiv von Aral veröffentlicht) benennen.

Schöne Grüße

MM

Der Klassiker für solche Klauseln sieht so aus, dass man zunächst mal definiert, für was genau die Preisgleitung gelten soll. D.h. muss hier „open-book“ der Bezug eines bestimmten Rohstoffs und dessen Einsatz im Rahmen des Auftrags konkret nachgewiesen werden, oder definiert man prozentuale Anteile eines entsprechenden Rohstoffs an gewissen LV-Positionen, um sich das Leben etwas leichter zu machen? Oder geht man sogar soweit, eine komplette LV-Position anhand eines kombinierten Indexes, der gleich diverse Rohstoffe und Leistungen beinhaltet, einer Preisgleitung zu unterwerfen?

Dann braucht es natürlich einen passenden Index, wobei hier natürlich unterschiedliche Interessen bestehen. Auf AN Seite werden üblicherweise kurzfristig aktualisierende Indexe bevorzugt, während auf Seite der AG eher der Wunsch nach langfristigen Indices besteht. Insbesondere wenn man von einem etwas länger laufenden Vertrag ausgeht. Da der langfristige Index zwischenzeitliche Spitzen besser abfängt und sich eher an einer grundsätzlichen Preisentwicklung orientiert. Auf AG-Seite verwenden wir z.B. üblicherweise die offiziellen DESTATIS-Reihen.

Dann braucht es natürlich einen Start für die Preisgleitung und muss definiert werden, für welchen Zeitpunkt dann der Index jeweils konkret herangezogen werden soll. Das kann das Datum des jeweiligen Bezuges sein, wenn wir von Diesel von der Tankstelle sprechen, dass kann aber auch das Datum sein, zudem ein konkreter Abruf auf einen Rahmenvertrag erfolgt, ab dem sich der AN dann Preise bei Vorlieferanten sichern oder anderen Preissicherungsinstrumente nutzen kann. Auch das Rechnungsdatum gegenüber AG ist denkbar.

Dazu sollte dann noch ein Korridor definiert werden, in dem es zu keinen Preisanpassungen kommt, damit man dem AN nicht das Beschaffungsrisiko vollständig abnimmt. Und/oder kann man auch einen Mindestwert definieren, unterhalb dessen keine Preisgleitung zum Einsatz kommt. Schließlich sollte man dann auch noch beachten, ob es im konkreten Auftrag um jede Menge Einzelrechnungen über eine längere Vertragslaufzeit geht, bei der man als zusätzliches Merkmal diese Begrenzungen dann nicht auf die einzelnen Teilrechnungen, sondern im Nachhinein über das gesamte Projekt mittelt.

Vielen Dank für deine Hilfe.
Ich habe es mir wohl viel zu leicht gemacht. :slight_smile:

Vielen Dank für die Ausführungen.
Dann habe ich noch ein paar Minuten Arbeit vor mir, um meine Klausel zu überarbeiten.

Wir arbeiten an dem Thema schon seit einigen Monaten im Unternehmen :wink:

Ich finde auch, dass dieses Thema gut ausgearbeitet werden muss.
Aber leider habe hierzu nur 2 Tage Zeit.
Hoffentlich kriege ich es halbwegs gut hin. :frowning:

In Deutschland sind das doch behördlich festgesetzte Preise, von denen innerhalb des „Pflichtbereichs“ nicht abgewichen werden darf?

Wenn ich mir innerhalb meines Landkreises ein Taxi rufe, dann weiß ich: Es wird 3,50€ Grundgebühr, 1,90€ pro Kilometer und 35€ pro Wartestunde kosten.
Nur wenn die Fahrt über die Kreisgrenze hinaus führt, ist der Preis verhandelbar.

Aber rechnen wir doch mal mit den 1,90€ pro Kilometer. Jede Fahrt ist anders, aber über 0,1 Liter pro Kilometer wird wohl kein Taxi verbrauchen, das sind rund 20 ct.
Man könnte nun großzügig von einem Bezugspreis von 1,30€ je Liter ausgehen und würde entsprechend eines Durchschnittspreises, den man festlegen müsste, pro 10 Cent Dieselpreiserhöhung 1 Cent pro Kilometer auf den Fahrpreis aufschlagen.
Bei der Wartezeit kann man das ganz wegfallen lassen: Ob man nun 35€ für eine Stunde Leerlauf bezahlt oder für die 0,7 Liter Sprit 50 Cent aufschlägt, interessiert doch nicht.

Hallo,

Taxipreise sind in der Tat behördlich festgelegt. Eine eigenmächtige Erhöhung des Preises ist illegal und kann den einzelnen Taxiunternehmer seine Lizenz kosten.
Wenn der Taxiunternehmer nicht mehr mit dem Beförderungsentgelt wirtschaften kann, muß er über seine Verbände eine Neufestsetzung bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.

&tschüß
Wolfgang

Der Einwand ist einerseits berechtigt, andererseits gelten die behördlich festgesetzten Preise nicht immer und überall. Z.B., wie @X_Strom schon schrieb, gelten die nur im Pflichtbeförderungsbereich. D.h. für alle Strecken über dessen Grenzen hinaus, sind Preise ohnehin frei verhandelbar. Auf der anderen Seite sind z.B. Krankenfahrten ausdrücklich ausgenommen, und Rahmenverträge mit den Krankenkassen sind eher die Regel als die Ausnahme. Auch andere Rahmenverträge gibt es durchaus, z.B. mit der DB im Rahmen des Störungsmanagements, deren rechtliche Grundlagen man sich jetzt mal konkret ansehen müsste - Taxenrecht ist jetzt nicht so meine Spezialität. Aber solche Rahmenverträge wird man nicht schließen, wenn es dafür nicht auch rechtliche Möglichkeiten gibt. Auch werden Taxen von vielen Firmen auch als Kuriere genutzt, und auch da weiß ich von entsprechenden Verträgen in einigen Fällen. K.A. ob dafür auch die festgesetzten Preise gelten. Hinzu kommt dann die oft nicht so trennscharfe begriffliche Definition und Abgrenzung zwischen Taxen und so genannten „Mietwagen“, wenn wir von Fahrzeugen sprechen, die nicht am Straßenrand stehen, sondern die - oft über eine einheitliche Zentrale - nur auf Anruf hin sich in Bewegung zum Kunden setzen. Für die gelten die Taxi-Tarife nicht.

D.h. es gibt schon so diverse Geschichten, bei denen man ein LV für entsprechende Leistungen ausschreiben und dann auch ganz legal mit entsprechenden Geboten rechnen darf.

1 Like