Spritzen von Pestziden auf Gehwegen?

Hallo Zusammen,

ein „freundlicher Nachbar“ hat dirkt vor unserer Haustür (das ist bei Reihenhäusern hinterseinem Garten) den öffentlichen Gehweg mit Unkrautvernnichtungsmitteln gespritzt. Wir haben uns darüber aufgeregt und nur ein paar dumme Antworten erhalten.
Zahlreiche Anrufe bei verschiedenen Stellen in der Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Amt für Umweltschutz, Untere Wasserbehörde und Verkehrslenkung) hab nur ergeben, daß die jeweilige Behörde „nicht zuständig“ ist und auf eine andere Abteilung verwiesen wurde.

Meine Frage nun:
gibt es ein Gesetz, das uns vor derartigen Übergriffen eines „freundlichen Nachbarn“ schützt oder müssen wir das Gift direkt vor unserer Haustür und unter unserem Schlafzimmer in Kauf nehmen?

Vielen Dank für Eure Antworten
J. Doe

ein „freundlicher Nachbar“ hat dirkt vor unserer Haustür (das
ist bei Reihenhäusern hinterseinem Garten) den öffentlichen
Gehweg mit Unkrautvernnichtungsmitteln gespritzt. Wir haben
uns darüber aufgeregt und nur ein paar dumme Antworten
erhalten.

Er setzt es richtig ein, nämlich für „nichtgärtnerische Zwecke“.

Meine Frage nun:
gibt es ein Gesetz, das uns vor derartigen Übergriffen eines
„freundlichen Nachbarn“ schützt

Da müßt Ihr schon einen Angriff nachweisen!

mfgConrad

Hallo, John Doe,
sachgemäß angewendet sind die meisten Herbizide für den Menschen und Säugetiere wenig bzw. nur schwach toxisch.

Ich weiß natürlich nicht, was der Nachbar angewendet hat, aber ich gehe davon aus, dass er wusste was er da tat. Die Anwendungsvorschriften stehen jeweils auf der Verpackung des Mittels. Wäre von einer Gefährdung von Mensch oder Tier bei ihrer Anwendung auszugehen, könnten diese Mittel gar nicht oder nur unter strengen Auflagen in den Handel gebracht werden.

Man kann mir sicher nicht den leichtfertigen Umgang mit Giften vorwerfen, aber auch wir haben einen größeren gepflasterten Bereich, der ohne den Einsatz solcher Mitteln nicht mit angemessenem Aufwand unkrautfrei zu halten ist. Bereits wenige cm neben den behandelten Flächen sprießt es üppig und völlig unangefochten, aber in den Pflasterfugen möchte ich nun einmal keine Bäume wachsen lassen.

Meine Empfehlung: Frieden mit dem Nachbarn schließen und nicht überempfindlich reagieren.
Grüße
Eckard

Was sagt das Landschaftsgesetz…
…darüber aus?
In einigen Bundesländern dürfen nach dem entsprechenden Gesetz unbewirtschaftete Flächen nicht mit Unkrautsvernichtungsmittel gespritzt werden. Die nächste „Untere Landschaftsbehörde“ (bei einer kreisfreien Stadt in der Stadtverwaltung und bei einer kreiszugehörigen Stadt bei der Kreisverwaltung angesiedelt) gibt darüber Auskunft.
Schönen Gruß
Hägar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

hier sind mal zwei informative Links:

http://www.landwirtschaftskammer.de/presse/aa-2005-1…
http://www.bba.de/recht/pfg2.htm#p6

Gruß, Niels

ein „freundlicher Nachbar“ hat dirkt vor unserer Haustür (das
ist bei Reihenhäusern hinterseinem Garten) den öffentlichen
Gehweg mit Unkrautvernnichtungsmitteln gespritzt. Wir haben
uns darüber aufgeregt und nur ein paar dumme Antworten
erhalten.

Er setzt es richtig ein, nämlich für „nichtgärtnerische
Zwecke“.

Aha. Unkrautvernichtungsmittel setzt man als Privatmann richtigerweise für „nichtgärtnerische Zwecke“ ein? Für was denn sonst? Die Oma vergiften :wink: ??

Meine Frage nun:
gibt es ein Gesetz, das uns vor derartigen Übergriffen eines
„freundlichen Nachbarn“ schützt

Da müßt Ihr schon einen Angriff nachweisen!

Wenn das, wie uns Niels gezeigt hat, aber generell verboten ist, dann brauchts keinen „Angriff“, sondern dann kann man das auch so unterbinden.

mfg
deconstruct

Er setzt es richtig ein, nämlich für „nichtgärtnerische
Zwecke“.

Aha. Unkrautvernichtungsmittel setzt man als Privatmann
richtigerweise für „nichtgärtnerische Zwecke“ ein? Für was
denn sonst? Die Oma vergiften :wink: ??

Nein, mein Freund, im Garten oder sonstwo im Grünen.

Meine Frage nun:
gibt es ein Gesetz, das uns vor derartigen Übergriffen eines
„freundlichen Nachbarn“ schützt

Da müßt Ihr schon einen Angriff nachweisen!

Wenn das, wie uns Niels gezeigt hat, aber generell verboten
ist, dann brauchts keinen „Angriff“, sondern dann kann man das
auch so unterbinden.

Ich weiß nicht, was „generell verboten“ ist. Diese Mittel auf jeden Fall nicht.

Ich vergaß : Nichtgärtnerisch heißt: Außerhalb des Gartens. Auf Straßen, Wegen, Parkplätzen usw.

Natürlich gibt es Besitzlose, die sich darunter nichts vorstellen können.

Erbärmlich…

Ich vergaß : Nichtgärtnerisch heißt: Außerhalb des Gartens.
Auf Straßen, Wegen, Parkplätzen usw.

Und eben diese „nichtgärtnerische Nutzung“ von Herbiziden ist, wie du dem Link von Niels entnehmen könntest, verboten.

Natürlich gibt es Besitzlose, die sich darunter nichts
vorstellen können.

Mein Gott, es ist echt erbärmlich, wie schnell du mal wieder mit persönlichen Beleidigungen um dich werfen musst, wenn dir sonst nichts mehr einfällt. Hast du das eigentlich nötig?

Desweiteren umfasst der Begriff „nicht gärtnerisch“ auch forst- und landwirtschaftliche Nutzung, in denen das Ausbringen von Herbiziden in gewissem Rahmen erlaubt ist. Deswegen wollte ich wissen, was du alles zu deiner „nichtgärtnerischen“ Nutzung dazu zählst. Meine Frage war also wohl durchaus berechtigt und überhaupt kein Grund für das von dir an den Tag gelegte Verhalten. Schließlich macht eine Diskussion kaum Sinn, wenn du von Äpfeln und ich von Birnen rede. Im übrigen empfehle ich die Lektüre von http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

deconstruct

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So, wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus!

Du bist angefangen zu Pöbeln, nicht ich!

So, wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus!

Na, dann schauen wir mal. Ich rief in den Wald:

"Aha. Unkrautvernichtungsmittel setzt man als Privatmann
richtigerweise für "nichtgärtnerische Zwecke" ein? Für was denn sonst?"
Dies fragte ich, weil für mich "nichtgärtnerische Zwecke" z.b. forst- oder landwirtschaftliche Zwecke sind. Die treffen aber bei einem Privatmann nicht zu. Daher wollte ich wissen, was du darunter verstehst.

Weiter rief ich:

"Die Oma vergiften :wink: ??"
Das war ein Witz. Erkennbar an dem zwinkerndem Smiley dahinter.

Und am Schluss:

Da müßt Ihr schon einen Angriff nachweisen!

Wenn das, wie uns Niels gezeigt hat, aber generell verboten ist, dann brauchts
keinen „Angriff“, sondern dann kann man das auch so unterbinden.


Ein Einwurf von mir, weil er mit seinen Herbiziden niemanden direkt angreifen muss, sondern der Einsatz auf dem Gehweg generell verboten ist.

Du bist angefangen zu Pöbeln, nicht ich!

Zu Pöbeln? Ja hallo, wo sind wir denn?
Ich habe gefragt was „nichtgärtnerisch“ ist, und ich habe einen Einwurf gegen eine Aussage von dir gemacht. WO bitte habe ich dich „angepöbelt“ oder sonst was, dass du mit Beleidigungen rumwerfen musst?
Da wirds ja echt hinten höher wie vorn…

deconstruct

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