Hallo Zusammen,
ein „freundlicher Nachbar“ hat dirkt vor unserer Haustür (das ist bei Reihenhäusern hinterseinem Garten) den öffentlichen Gehweg mit Unkrautvernnichtungsmitteln gespritzt. Wir haben uns darüber aufgeregt und nur ein paar dumme Antworten erhalten.
Zahlreiche Anrufe bei verschiedenen Stellen in der Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Amt für Umweltschutz, Untere Wasserbehörde und Verkehrslenkung) hab nur ergeben, daß die jeweilige Behörde „nicht zuständig“ ist und auf eine andere Abteilung verwiesen wurde.
Meine Frage nun:
gibt es ein Gesetz, das uns vor derartigen Übergriffen eines „freundlichen Nachbarn“ schützt oder müssen wir das Gift direkt vor unserer Haustür und unter unserem Schlafzimmer in Kauf nehmen?
Vielen Dank für Eure Antworten
J. Doe