Hallo,
theoretisch darf eine SSW mit kleinen Waffenschein offen geführt werden, aber:
Wenn sich dadurch jemand bedroht fühlt, ist es Nötigung und damit strafbar. Leider ist es in unserer Gesellschaft so, daß sich praktisch fast jeder im Angesicht einer offen geführten Feuerwaffe bei einer Privatperson bedroht fühlt. Da wird ganz schnell die Polizei gerufen, die dann häufig mit einem SEK anrückt und der legalen Träger der legalen Waffe überwältigt.
Fast immer wird diese Person von der Polizei unter rechtswidrigen Androhungen von z.B. einer langen Untersuchungshaft ( ohne Richter! ) genötigt, ein Schriftstück zu unterschreiben, in dem auf die Waffe und dem kleinen Waffenschein verzichtet wird, damit das Verfahren eingestellt wird und man wieder aus dem Polizeigewahrsam nach Hause darf.
Dafür gibt es inzwischen mehr als ein Dutzend Fälle!
Und gerade in NRW versuchen das Innenministerium und die Polizei mit allen Tricks, den Bürgern ihr Recht auf das Führen von Waffen zur Selbstverteidigung abzusprechen.
Ich kann nur jedem anraten, seine Schreckschußwaffe so verdeckt zu tragen, daß sie unter keinen Umständen auch nur zufällig sichtbar wird.
Dazu eigenen sich Holsterbauchtaschen ( bekommt man z.B. bei eGun sehr häufig ab etwa 30 Euro ) , wenn man ohne Jacke unterwegs ist und ein gutes Schulterholster bei getragener Jacke ( da sind Bianchi, Galco, Vega, etc. eine sehr gute Marke, bei eGun günstig neu oder leicht gebraucht zu bekommen ).
Von Gürtelholstern kann ich nur abraten, da bei kurzer Jacke ein Bücken aureichen kann, daß das Holster mit der Waffe etwas sichtbar wird - daß hat in Kassel vor einiger Zeit in einer Einkaufspassage einen SEK-Einsatz ausgelöst.
Und bei längerer Jacke oder Mantel kommt man im Ernstfall kaum an die Waffe.
Auf Co2.de kann man z.B. einige Testberichte von Holstern und Holsterbauchtaschen, die mit SSW genutzt werden, nachlesen.
Die Realität ist eben so, daß man sein Recht auf Selbstverteidigung kaum noch ausüben kann, gleichzeitig aber die Gefahr, in eine Selbstverteidigungslage zu geraten, sich in den letzten Jahren deutlich erhöht hat.
Das Führen der SSW alleine bringt nur Schutz, wenn man die SSW auch schnell und richtig anwenden kann - dazu ist eine mentale Auseinandersetzung mit möglichen Gefahrensituationen, sowie ein gewisses Training ( Schnellziehen und Abdrücken ) notwendig. Damit die SSW nicht beschädigt wird ( z.B. Schlagbolzenbruch durch Leerabschlagen ), sollte eine abgeschossene Patronenhülse, wo das Zündhütchen durch etwas Gummi ersetzt wurde, im Patronenlager sein.
Es muß so lange regelmäßig geübt werden, bis das Ziehen und Abdrücken/Schiessen automatisiert ist. Einfach nur die SSW ohne Training führen, führt nur dazu, daß im Ernstfall die SSW nicht schnell genug gezogen wird und /oder man nicht den Mut zum Schuß aufbringt. Einfach nur mit der Waffe drohen führt fast immer zur Entwaffnung,weshalb die Waffe erst dann gezogen werden darf, wenn man auch unbedingt schiessen muß, um sich z.B. eine Fluchtmöglichkeit vor der Bedrohung zu eröffnen.
Gruß
Ami-de-Vin