Staatenlos!

Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir ist Staatenlos. Wie kann man denn staatenlos werden? und kann man deshalb aus Deutschland/ der EU ausgewiesen werden?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten
Euer Terror

Das steckt dahinter…
Der Entzug des Reisepasses wird von der UN nicht mit dem Entzug der staatsbürgerschaft gleichgesetzt - hat allerdings meist die gleichen Konsequenzen.
Wenn also eine Person „staatenlos“ geworden ist, hat sie das Recht auf einen Staatenlosen bzw. Flüchtlingsausweis, der ihr von der UN bzw. einem Mitgliedsland der UN ausgestellt wird. Meist damit einhergehend wird der Person der Flüchtlingsstatus verliehen, damit eine einsweilige Aufenthaltserlaubnis in dem ausstellenden Land (offiziell - wie das nun real gehandhabt wird steht auf einem anderen Papier).
In Deutschland wird im Laufe des Asylverfahres ermittelt, ob dein Bekannter wirklich staatenlos ist, es werden also Erkundigungen im Libanon eingezogen - sofern das möglich ist. Natürlich ist dies ein zweischneidiges Schwert - der Libanon kann ja einfach behaupten daß es sich bei deinem Bekannten um einen flüchtigen Kindershcänder handelt. Aus diesem Grund erstellt das Auswärtige Amt unabhängig davon eine Situationsanalyse, d.h. „Gibt es in diesem Land eine Verfolgung Andersdenkender“.

Ich denke, daß dein Freund sich jetzt in dieser Phase befindet. Er muss seine Situation schildern (ehrlich - Unwägbarkeiten kommen raus und führen zur Abschiebung). Allerdings ist es im Libanon in letzter Zeit ruhig geworden - was ruckzuck dazu führen kann, daß dein Freund abgeschoben wird.

Das er keinen Pass hat bildet nur eingeringes Hindernis. Viele Flüchtlinge vernichten bei der Ankunft in Deutschland ihre Pässe, um eine „Rückführung“ zu erschweren. Sie werden dann durch Sprachexperten durch Dialektanalyse „lokalisiert“ - und abgeschoben.

Gruss
Andriz
AA FSK :wink:

Hi terror,
unter den Zigeunern, Sinti und Roma, gibt es sehr viele Staatenlose. Das entsteht daraus, das diese Menschen ueberall auf der Welt nicht gerne gesehen sind (aus was fuer Gruenden auch immer…). Folglich werden Kinder schon staatenlos geboren.
Staatenlose brauchen wie reg. Auslaender eine Aufenthaltsgenehmigung oder werden einfach „geduldet“.
…koennen natuerlich ausgewiesen werden. Sie sind rechtlich gleichgesetzt den Auslaendern. Und waere die EU radikal, koennte denen die Einreise verweigert werden. Dann wuerde nur noch internationales Terrain ueber bleiben…
Ach ja , wenn mich nicht alles taeuscht, bekommen … nur in Ausnahmefaellen eine Arbeitserlaubnis. Wenn sie geduldet sind auf jeden Fall nicht.
uebrigens gab es auch … waerend des Kalten Krieges. Fluechtlinge, die in Deutschland eingebuergert werden wollten, mussten vor dem dt Staat die alte Staatsbuergerschaft ablegen, wurden aber erst viele Jahre spaeter eingebuergert. In der Zwischenzeit waren diese Menschen … mit Arbeitserlaubnis.

Gruss tooshort

Nun, ich weiß nicht, ob das alles jetzt so korrekt ist, was ich hier jetzt versuch ewiederzugeben. Ich habe in verschiedenen Diskussionen Leuten zugehört, die ihre Geschichte erzählen.

Staatenlos:

Ein Mann bezeichnete sich so, der hier Asyl beantragt hat, das angenommen wurde, da er politisch verfolgt ist. Er könnte die Deutsche Staatsbürgerschaft mittlerweile beantragen, was er auch wollte. Er hat sich sehr damit auseinander gesetzt, viel gelernt , fühlte sich gut integriert … Aber er muß die alte abgeben und sein Land entläßt ihn nicht aus der alten Staatsbürgerschaft, ich glaube es war die iranische.

Heimatlos:

Eine Frau, geboren als Deutsche und lebt immer noch in Deutschland, hat in der Nachkriegszeit einen, ich glaube, Pakistani geheiratet. Nach den damaligen Gesetzen mußte sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft abgeben. Sie hat die andere nicht angenommen, da sie in ihrem Verständnis Deutsche ist und bleiben möchte. Nur nach der aktuellen Gesetzeslage und dank der Unterschriftenaktion der CDU bleibt das wohl auch so und ihre Kinder haben ebenfalls keine Chance, daß dieses alte Urteil aufgehoben wird. Oder so? Die Sache hat mich etwas verwirrt, deshalb kann ich nicht garantieren, daß ich sie jetzt rechtlich korrekt widergegeben habe. Sorry!

Vielleicht ist ja jemand hier, der in diesen Dingen bewannter ist als ich.

Gruß, Faten

Hallo Faten,

Dein erster Fall ist klar: Der Mann ist nicht staatenlos, sondern hat die iranische Staatsangehörigkeit. Wenn er partout nicht entlassen wird, dann war das auch bisher ein Grund einen „doppelten Paß“ zu bekommen.

Der zweite Fall ist recht unglaubwürdig. Erstens darf kein Deutscher seine Staatsangehörigkeit verlieren, Art. 16 I GG. Zweitens kann jeder ehemalige Deutsche einen Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen, der meistens durchkommt.

Grundsätzlich gilt: Voraussetzung für die Einbürgerung ist die Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit. Zwei Staatsangehörigkeiten soll niemand sagen. Es hat mich erstaunt, aber eine gesetzliche Grundlage habe ich dafür nicht gefunden.

Staatenlos ist jemand, der nie Staatsangehöriger geworden ist oder seine Staatsangehörigkeit verloren hat, ohne eine andere zu erwerben.

mfg
ralph

Hi Ralph,

Nett, daß Du schreibst.

Dein erster Fall ist klar: Der Mann ist
nicht staatenlos, sondern hat die
iranische Staatsangehörigkeit.

Er will sie aber nicht mehr und hatte den Paß wohl auch abgegeben oder so. Wie gesagt, so genau erinnere ich mich nicht mehr.

Wenn er

partout nicht entlassen wird, dann war das
auch bisher ein Grund einen „doppelten
Paß“ zu bekommen.

Da war noch irgendetwas mit Papieren, Gesetzen oder so aus dem 19. Jhd oder früher, zwischen Deutschland und seinem Land, daß genau dieses verhindert. Das war so etwas wie eine rechtliche Zwickmühle. Leider ist es schon zu lange her, sodaß ich die genauen Angaben nicht mehr weiß.

Der zweite Fall ist recht unglaubwürdig.
Erstens darf kein Deutscher seine
Staatsangehörigkeit verlieren, Art. 16 I
GG. Zweitens kann jeder ehemalige Deutsche
einen Antrag auf Wiedereinbürgerung
stellen, der meistens durchkommt.

Das geschah in der Nachkriegszeit, wo viele Gesetze auf den Ehemann und die sich unterordnende Ehefrau ausgerichtet waren (mit eigenem Konto und Geldverwalten war es Essig und mit arbeiten gegen den Willen des Mannes), so gab es auch eine Gesetzgebung, nach der Frauen, die Ausländer heiraten, deren Staatsangehörigkeit annehmen mußten und die eigene verloren! Gott sei dank, ist es im aktuellen Gesetz nicht mehr so!!!

Grundsätzlich gilt: Voraussetzung für die
Einbürgerung ist die Entlassung aus der
anderen Staatsangehörigkeit. Zwei
Staatsangehörigkeiten soll niemand sagen.
Es hat mich erstaunt, aber eine
gesetzliche Grundlage habe ich dafür nicht
gefunden.

Aber es gibt in einer Statistik vom Amt für Statistik in Bonn über deren BürgerInnen unter vielen Nationalitäten, staatenlos UND auch heimatlos. Also muß es dies ja auch geben und irgendwo definiert sein - statt Nationalität heimatlos.

Staatenlos ist jemand, der nie
Staatsangehöriger geworden ist oder seine
Staatsangehörigkeit verloren hat, ohne
eine andere zu erwerben.

Wie passiert das Deines Wissens nach?

Ebenso mfG Faten :smile:

Hallo Faten,

Du Schlingel! Erst tust Du, als ob Du keinerlei Ahnung von gar nichts hättest und dann zitierst Du eine Statistik, die Du nicht aus dem Internet haben kannst. Ich habe beim Statistischen Bundesamt nur das gefunden:

http://www.statistik-bund.de/basis/d/bevoe/bevoetab1…

Ich habe die Statsitik nicht. Wenn das statistische Bundesamt von „heimatlos“ redet, meint es wahrscheinlich Leute, die unter das Gesetz über die Rechtstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG) vom 25.04.1951 (BGBl. I, S. 269) fallen. Ich weiß nicht, ob das Gesetz später verändert worden ist. Heimatloser Ausländer im Sinne dieses Gesetzes ist ein fremder Staatsangehöriger oder Staatenloser, der
a) nachweist, daß er der Obhut der internationalen Organisation untersteht, die von den Vereinten Nationen mit der Betreuung verschleppter Personen und Flüchtlinge beauftragt ist, und
b) nicht Deutscher nach Art. 116 GG ist und
c) am 30.6.1950 seinen aufenthalt im Geltungsbereich des GG oder in Berlin (West) hatte oder die Rechtsstellung eines heimatlosen Ausländers nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes erwirbt.

Mehr habe ich von dem Gesetz nicht. Mehr Ahnung habe ich auch nicht. Sorry.

Die automatische Staatsangehörigkeit knüpft meist an die Geburt an. In Deutschland wird Deutscher, wer als eines/einer Deutschen geboren wird. Soweit ich weiß, wird in den USA US-Bürger, der auf dem Staatsgebiet der USA geboren wird. Ein Kind amerikanischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, ist also staatenlos. Es gibt aber sicher amerikanische Gesetze, die für diesen Fall die sofortige Einbürgerung vorsehen. Der Verlust der Staatsangehörigkeit wird von jedem Staat frei geregelt. In Deutschland geht der Verlust nur freiwillig, und auf keinen Fall darf dann Staatenlosigkeit eintreten.

Zu Deinem iranischen Fall: Du solltest nicht erwarten, daß ein iranischer Flüchtling und anerkannter Asylant Dir seinen richtigen Namen, seinen richtigen Herkunftsort und seinen richtigen Asylgrund nennt. Du solltest auch nicht erwarten, daß Du eine richtige Antwort auf die Frage bekommst, warum er lieber nicht bei seiner Botschaft die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft beantragt. Ein anerkannter Asylant genießt den vollen Schutz der Bundesrepublik Deutschland, der aber leider noch nicht einmal bis in griechische Lokale (Mykonos) reicht. Muß ich deutlicher werden?

mfg
ralph

Hallo Faten,

Du Schlingel! Erst tust Du, als ob Du keinerlei Ahnung von gar nichts hättest und dann zitierst Du eine Statistik, die Du nicht aus dem Internet haben kannst. Ich habe beim Statistischen Bundesamt nur das gefunden:

http://www.statistik-bund.de/basis/d/bevoe/bevoetab1…

Ich habe die Statsitik nicht. Wenn das statistische Bundesamt von „heimatlos“ redet, meint es wahrscheinlich Leute, die unter das Gesetz über die Rechtstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG) vom 25.04.1951 (BGBl. I, S. 269) fallen. Ich weiß nicht, ob das Gesetz später verändert worden ist. Heimatloser Ausländer im Sinne dieses Gesetzes ist ein fremder Staatsangehöriger oder Staatenloser, der
a) nachweist, daß er der Obhut der internationalen Organisation untersteht, die von den Vereinten Nationen mit der Betreuung verschleppter Personen und Flüchtlinge beauftragt ist, und
b) nicht Deutscher nach Art. 116 GG ist und
c) am 30.6.1950 seinen aufenthalt im Geltungsbereich des GG oder in Berlin (West) hatte oder die Rechtsstellung eines heimatlosen Ausländers nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes erwirbt.

Mehr habe ich von dem Gesetz nicht. Mehr Ahnung habe ich auch nicht. Sorry.

Die automatische Staatsangehörigkeit knüpft meist an die Geburt an. In Deutschland wird Deutscher, wer als eines/einer Deutschen geboren wird. Soweit ich weiß, wird in den USA US-Bürger, der auf dem Staatsgebiet der USA geboren wird. Ein Kind amerikanischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, ist also staatenlos. Es gibt aber sicher amerikanische Gesetze, die für diesen Fall die sofortige Einbürgerung vorsehen. Der Verlust der Staatsangehörigkeit wird von jedem Staat frei geregelt. In Deutschland geht der Verlust nur freiwillig, und auf keinen Fall darf dann Staatenlosigkeit eintreten.

Zu Deinem iranischen Fall: Du solltest nicht erwarten, daß ein iranischer Flüchtling und anerkannter Asylant Dir seinen richtigen Namen, seinen richtigen Herkunftsort und seinen richtigen Asylgrund nennt. Du solltest auch nicht erwarten, daß Du eine richtige Antwort auf die Frage bekommst, warum er lieber nicht bei seiner Botschaft die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft beantragt. Ein anerkannter Asylant genießt den vollen Schutz der Bundesrepublik Deutschland, der aber leider noch nicht einmal bis in griechische Lokale (Mykonos) reicht. Muß ich deutlicher werden?

mfg
ralph

Für eine gute Antwort braucht man eine gute Frage.
War Dein Bekannter von Geburt an deutscher Staatsbürger oder kam er aus einem anderen Land?
Als Staatenloser ist man rechtlich ähnlich einem „normalen“ Ausländer gestellt, man kann also durchaus aus dem Land gewiesen werden, wenn keine Aufenthaltsberechtigung vorliegt. Stellt sich nur die Frage, ob man von irgend einem anderen Land aufgenommen wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir ist Staatenlos. Wie
kann man denn staatenlos werden? und kann
man deshalb aus Deutschland/ der EU
ausgewiesen werden?

bestimmt. du musst nur mal einenar fürchterilichen terroranschlag begehen. dann geht das sicher.

Vielen Dank im voraus für eure Antworten
Euer Terror

bestimmt. du musst nur mal einenar
fürchterilichen terroranschlag begehen.
dann geht das sicher.

Die österreichische Staatsbürgerschaft verliert man zB automatisch, wenn man in den Kriegsdienst eines fremden Staates eintritt.
Das war zB während des Jugoslawien-Krieges aktuell, weil sich ein paar „Gestalten“ als Söldner für die Kroaten verdingt haben…

erstmal vielen Dank
besonders an Lars: Du hirnpocke!

Mein Bekannter ist aus dem Libanon gekommen, ist unter khomenei gefoltert worden, hat deshalb in Deutschland Asyl bekommen. Libanon hat ihm die Staatsangehörigkeit aberkannt, die deutsche ist beantragt, es ist bisher aber noch nichts passiert. Er hat keine Arbeitserlaubnis und seine Aufenthaltsgenehmigung läuft ab. Was könnte passieren? Wenn er in den Libanon oder ein anderes islamisches Land abgeschoben wird, ist es wahrscheinlich sein todesurteil!

was kann man dagegen machen?

Hi!

Ich hoffe, Du verstehst meine Fragen jetzt nicht falsch, aber mir sind zwei Sachen unklar:

  1. Wie kann er unter Khomeini gefoltert worden sein, wenn er aus dem Libanon kommt? Ich meine, Khomeini war doch der Groß-Ayatolla (oder wie immer das heißt) im Iran?
  2. Wieso kann seine Aufenthaltsgenehmigung ablaufen, wenn ihm doch sowieso Asyl gewährt wurde?

Ich habe zwar keine Ahnung vom deutschen Staatsbürgerschafts- und Fremdenrecht, aber grundsätzlich möchte ich Dir zu dem Fall folgendes sagen:
Es gibt ein internationales Prinzip (in der Genfer Flüchtlingskonvention), nämlich das „non refoulement“-Prinzip. Demnach darf niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Verfolgung droht - unabhängig davon, ob sich die betreffende Person legal oder illegal im „Gastland“ befindet. (Wobei es natürlich immer eine Beweisfrage ist, die Bedrohung im „Zielland“ auch nachweisen zu können.)
Man muß aber bedenken, daß unter „Verfolgung“ (zumindest nach der Genfer Flüchtlingskonvention) immer nur staatliche Verfolgung gemeint ist. Dh, die eventuelle Gefahr, von Terroristen etc (also von „Privaten“) umgebracht zu werden, ist keine Verfolgung in diesem Sinn.
(Außerdem werden nur bestimmte Verfolgungsgründe anerkannt, insb Religion, Rasse, politische Überzeugung.)

Gruß,
P.

Ich schließe mich an: Die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus (=Asyl) ist nicht zeitlich limitiert, eine Aberkennung kann nur erfolgen, wenn die Fluchtgründe wegfallen oder man eine Bedrohung für den Aufnahmestaat darstellt.

Außerdem ist eine Abschiebung in den Libanon nicht realistisch, da ihm diese Staatsbürgerschaft aberkannt wurde und er demnach keine Einreisebewilligung erhalten würde.

Aber am einfachsten wäre es, wenn sich Dein Freund an eine kompetente Beratungsstelle wenden würde. Die Organisation „Pro Asyl“ hilft z.B. sicher gerne weiter (::Adressen findest Du auf deren Homepage).

Grüße,
Mike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]