Hallo zusammen,
ich habe vor mich über eine Fernschule weiterzubilden.
Bei den Vorraussetzungen steht „mindestens 12 Monate kaufmännische Berufserfahrung“
Ist damit im kaufmännischen Bereich oder Allgemein gemeint? Weil ich zurzeit im Logistik-Bereich tätig bin.
Danke schonmal.
Hallo,
wäre es nicht viel einfacher, dort direkt an der Schule zu fragen, ob du deren Voraussetzungen (mit einem r!) erfüllst? Woher soll jemand hier im Forum wissen, was DIE meinen, zumal du nicht mal sagst/schreibst, um welche Schule es sich handelt (nicht, dass dir dann jemand eine garantiert sichere Antwort gibt, aber die Wahrscheinlichkeit wäre zumindest größer).
Gruß
Christa
Danke für diese unqualifizierte Antwort.
Es ging überhaupt nicht um die Art der Schule. Die Anforderung ist immer die selbe, ob es Vollzeit ist, VHS oder sonstige.
Hier mal ein Beispiel : https://de.wikipedia.org/wiki/Staatlich_geprüfter_Betriebswirt
Gern geschehen. Hättest du deine Frage sorgfältiger formuliert, wäre die Antwort womöglich auch anders ausgefallen. Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück!
Auch wenn die Voraussetzungen unabhängig von der anbietenden Schule ist, kann dir erst recht JEDE Schule, die die Weiterbildung anbietet, alle deine Fragen bezüglich der Voraussetzungen beantworten. Aber du weißt ja alles besser, warum fragst du dann noch?
Servus,
die Berufserfahrung muss natürlich kaufmännisch sein, sonst hieße sie nicht so.
Einzelheiten regeln die Prüfungsordnungen, die Ländersache sind.
Bevor Du Dich durch die einschlägige Prüfungsordnung von z.B. NRW kämpfst, ist der sehr viel einfachere Weg derjenige, den Christa vorgeschlagen hat. Falls ein Grenzfall vorliegt, kann der Anbieter des Fernkurses auch die Stelle benennen, die in Zweifelsfällen über die Zulassung zur Prüfung entscheidet.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Da du eine staatliche Prüfung anstrebst und Bildung Ländersache ist, müßte man die Rechtsvorschriften des Bundesland kennen, für die die Fernschule deiner Wahl dich auf die länderspezifische Prüfung vorbereitet. Vermutlich steht in allen rechtlichen Regelungen drin „einschlägige Berufserfahrung“. Ob eine Tätigkeit in der Logistik als z.B. Gabelstaplerfahrer einschlägig ist, dürfte wohl nicht anzunehmen sein. Eher vermutlich die eines Disponenten. Was für dich zutrifft kann nicht erkannt werden.
Deine Fernschule, die vermutlich hunderte Bildungsgänge anbietet, dürfte deine Frage vermutlich auch nicht zuverlässig beantworten können. Man müßte wissen, an welcher Fachschule, in welchem Bundesland die Prüfung abgehalten wird. Dort könntest du die Antwort bekommen. Aber, mit „ich zurzeit im Logistik-Bereich tätig bin“ kann auch dort niemand etwas anfangen. Vielleicht konkretisierst du hier noch, nennst uns uns das konkrete Bildungsziel und wir versuchen, uns etwas zum „einschlägig“ auszudenken. Die unspezifische Bezeichnung Betriebswirt ist völlig ungeeignet.
Gruß
Otto