Hallo liebe Wissenden!
Nun ist ja bekanntlich der „deutsche“ Papst Benedikt XVI seit zwei Tagen „Rentner“ und ich stelle mir nun die Frage, welche Staatsangehörigkeit ein Papst im Ruhestand hat.
Als Kardinal hatte Ratzinger ja schon seit 1981 die vatikanische Staatsangehörigkeit und die deutsche ebenfalls. Nun endet die vatikanische Staatsangehörigkeit mW mit Beendigung der Dienstzeit - beim Papst also traditionell mit dem Tod. Benedikt ist aber nicht gestorben und er hat eigentlich ja auch kein Amt mehr inne das einen ständigen Wohnsitz im Vatikan rechtfertigen würde und somit auch die vatikanische Staatsbürgerschaft.
Vielleicht findet sich ja ein Kundiger des kanonischen Rechts oder des vatikanischen Staatsrechts, der diese Frage beantworten kann.
Viele Grüße
stonehenge