Nachtrag
Hallo,
Abgesehen davon zeigen die Links aus meinem obigen Posting
eindeutig, dass im Fall von Benedikt VI. nach wie vor die
deutsche Staatsangehörigkeit besteht.
nun das WEISS ich. daraus schließe ich messerscharf, daß das
eine dicke ausnahme war.
Nein, es ist keine „dicke Ausnahme“. Jeder, der zu seiner deutschen Staatsangehörigkeit eine ander „automatisch“, also nicht auf Antrag erhält, kann normalerweise seine Deutsche behalten.
Ja. Der Schweizer Garde …
das ist eine streitkraft. der papst ist generalstabschef eines
fremden staates
Stimmt, der Papst ist weltlich gesprochen Staatschef.
Es geht aber nicht um österreichisches
Staatsangehörigkeitsrecht, sondern um das deutsche.
ich habe nur verglichen mit etwas, das ich kenne.
gruß
dataf0x - die die rechtlichen besonderheiten des kleinsten
staates der welt faszinierend findet
Interessant ist z.B., daß wahrscheinlich zum ersten Mal ein der neueren Geschichte ein Staatschef einen anderen Staatschef demokratisch wählt.
Meiner Information nach erhält Papst Benedikt ganz regulär den Wahlschein für die anstehende Bundestagswahl an seine Heimatadresse geschickt.
Es wird erwartet, daß er, wie zu Kardinalszeiten, per Briefwahl dieser Aufforderung nachkommt.
Gerhard