Staatsangehörigkeit vom Papst

Hi.

Eine fürs Leben völlig unwichtige Frage, dennoch stelle ich sie hier. :wink:

Ratzinger hatte ja die deutsche Staatsangehörigkeit. In dem Moment, wo er zum Papst gewählt wurde, ist er automatisch (weltliches) Staatsoberhaupt des Staates ‚Vatikanstadt‘ geworden.
Wechselt dann ‚automatisch‘ seine Staatsangehörigkeit, oder muss das in die Wege geleitet werden, oder hat er dann beide, oder bleibt alles beim alten?

Gruß
☼ Markuss ☼

Hallo,
ich frage mich seit der Papstwahl, ob sein Bruder ihn noch Joseph oder Benedikt ruft.
CF FJ

Hallo,

da das beide Bayern sind, schätz ich mal er ruft in Jupp :wink:

Grüße

Sarah

ich frage mich seit der Papstwahl, ob sein Bruder ihn noch
Joseph oder Benedikt ruft.
CF FJ

Sers

da das beide Bayern sind, schätz ich mal er ruft in Jupp :wink:

… wohl eher nicht! Jupp nennst du ihn überall nur nicht in Bayern! Er wird ihn wennschon dann Sepp nennen.

Gruß

|beso

Hi,

die vatikanische Staatsbürgerschaft wird immer nur zusätzlich zur „natürlichen“ Staatsbürgerschaft verliehen. Ratzinger müsste demnach beide Staatsangehörigkeiten besitzen, aber nicht erst seit er Papst ist; er hatte schon, seit er 1981 als Kurienkardinal nach Rom ging, die vatikanische Staatsangehörigkeit.

http://www.n24.de/politik/inland/index.php/n20050811…
http://www.migrationsrecht.net/modules.php?name=News…

Guck auch ins Archiv:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Grüße
Wolfgang

Servus,

… wohl eher nicht! Jupp nennst du ihn überall nur nicht in
Bayern! Er wird ihn wennschon dann Sepp nennen.

So ist es (weiß ich aus zuverlässiger Quelle). Die Frage war ja aber, aber sich durch den Namenswechsel zu Benedikt etwas in der persönlichen Anrede der Brüder geändert hat. Da muss ich auch passen …

Grüße
Wolfgang

„Sepperl Benedikt“

Hallo,
da das beide Bayern sind, schätz ich mal er ruft in Jupp :wink:

wie beim Kölner Jupp Heynckes

Ab Donnerstag noch die Köl’sche. :smile:

Servus,

… wohl eher nicht! Jupp nennst du ihn überall nur nicht in
Bayern! Er wird ihn wennschon dann Sepp nennen.

So ist es (weiß ich aus zuverlässiger Quelle). Die Frage war
ja aber, aber sich durch den Namenswechsel zu Benedikt etwas
in der persönlichen Anrede der Brüder geändert hat. Da muss
ich auch passen …

Hallo,

gehen wir doch einfach mal davon aus, dass sich der Papst und sein Bruder genauso anreden wie früher auch.

Keiner von uns käme auf solche abstruse Diskussionen, wenn der Bruder nur den Prof.-Titel erwirbt. Öffentlich wird er natürlich vom Papst Benedikt reden.

Mancher von uns hat in seinem Umfeld jemand, die/der im öffentlichen Leben steht. Privat redet man sich mit „Du“ oder dem Vornamen an. In Anwesenheit Dritter oder gar der Presse ist das „Sie“ die Regel ist.

Grüsse Günter

die vatikanische Staatsbürgerschaft wird immer nur zusätzlich
zur „natürlichen“ Staatsbürgerschaft verliehen.

und wenn das geburtsland das nicht zuläßt? MW tut das deutschland nicht.
dazu kommt noch etwas anderes: ratzinger ist nicht einfach staatsbüger von X sondern auch dessen „König“ und möglicherweise auch dessen oberbefehlshaber! in österreich ist es so, daß man stbgsch bereits wackelt, wenn man nur beamter eines anderen staates wird. spätestens wenn man aber (freiwillig) soldat oder politiker wird, ist man sie los.

gruß
dataf0x

Hallo,
gehen wir doch einfach mal davon aus, dass sich der Papst und
sein Bruder genauso anreden wie früher auch.

Hallo Günter,
als ich mich Benedikt nannte, redeten mich die meisten Leute auch mit diesem Namen an.
CF FJ

LOOOOOOOOOOL :smile:)))
Nix

Hallo,

die vatikanische Staatsbürgerschaft wird immer nur zusätzlich
zur „natürlichen“ Staatsbürgerschaft verliehen.

und wenn das geburtsland das nicht zuläßt? MW tut das
deutschland nicht.

Das stimmt so generell nicht.
Das Einbürgerungsgesetz regelt in § 25 Abs. (2)

"Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb
der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag
die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung
seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. […]

Quelle: http://www.einbuergerung.de/gesetz.pdf

Abgesehen davon zeigen die Links aus meinem obigen Posting eindeutig, dass im Fall von Benedikt VI. nach wie vor die deutsche Staatsangehörigkeit besteht. Warst du wieder zu faul zum Klicken? *wink*

dazu kommt noch etwas anderes: ratzinger ist nicht einfach
staatsbüger von X sondern auch dessen „König“ und
möglicherweise auch dessen oberbefehlshaber!

Ja. Der Schweizer Garde …

in österreich ist
es so, daß man stbgsch bereits wackelt, wenn man nur beamter
eines anderen staates wird. spätestens wenn man aber
(freiwillig) soldat oder politiker wird, ist man sie los.

Es geht aber nicht um österreichisches Staatsangehörigkeitsrecht, sondern um das deutsche.

Grüße
Wolfgang

nicht wahr?

Hi Data,

und wenn das geburtsland das nicht zuläßt? MW tut das
deutschland nicht.

Doch, es gibt Ausnahmefaelle, wo zwei Staatsbuergerschafen
moeglich sind. Nicht nur die, die Wolfgang (?) schon
genannt hat.

Ich habe z.B. auch zwei Staatsbuergerschaften.
Und die darf ich auch fuer den Rest meines Lebens
(mal von ev. Gesetzesaenderungen abgesehen) behalten.
Meine Kinder (ebenfalls Doppelstaatsbuerger),
die wesentlich mehr ‚common sense‘
Recht auf zwei Staatsbuergerschaften haben als ich,
muessen aber in ein paar Jahren die eine oder
andere ablegen.

Gruesse
Elke

VOLLTREFFER -groehl- -fast owt-
U made my day …

Abgesehen davon zeigen die Links aus meinem obigen Posting
eindeutig, dass im Fall von Benedikt VI. nach wie vor die
deutsche Staatsangehörigkeit besteht.

nun das WEISS ich. daraus schließe ich messerscharf, daß das eine dicke ausnahme war.

Ja. Der Schweizer Garde …

das ist eine streitkraft. der papst ist generalstabschef eines fremden staates :open_mouth:

Es geht aber nicht um österreichisches
Staatsangehörigkeitsrecht, sondern um das deutsche.

ich habe nur verglichen mit etwas, das ich kenne.

gruß
dataf0x - die die rechtlichen besonderheiten des kleinsten staates der welt faszinierend findet.

Nachtrag
Hallo,

Abgesehen davon zeigen die Links aus meinem obigen Posting
eindeutig, dass im Fall von Benedikt VI. nach wie vor die
deutsche Staatsangehörigkeit besteht.

nun das WEISS ich. daraus schließe ich messerscharf, daß das
eine dicke ausnahme war.

Nein, es ist keine „dicke Ausnahme“. Jeder, der zu seiner deutschen Staatsangehörigkeit eine ander „automatisch“, also nicht auf Antrag erhält, kann normalerweise seine Deutsche behalten.

Ja. Der Schweizer Garde …

das ist eine streitkraft. der papst ist generalstabschef eines
fremden staates :open_mouth:

Stimmt, der Papst ist weltlich gesprochen Staatschef.

Es geht aber nicht um österreichisches
Staatsangehörigkeitsrecht, sondern um das deutsche.

ich habe nur verglichen mit etwas, das ich kenne.

gruß
dataf0x - die die rechtlichen besonderheiten des kleinsten
staates der welt faszinierend findet

Interessant ist z.B., daß wahrscheinlich zum ersten Mal ein der neueren Geschichte ein Staatschef einen anderen Staatschef demokratisch wählt.
Meiner Information nach erhält Papst Benedikt ganz regulär den Wahlschein für die anstehende Bundestagswahl an seine Heimatadresse geschickt.
Es wird erwartet, daß er, wie zu Kardinalszeiten, per Briefwahl dieser Aufforderung nachkommt.

Gerhard

o.T. ach deshalb
Hallo,

Nein, es ist keine „dicke Ausnahme“. Jeder, der zu seiner
deutschen Staatsangehörigkeit eine ander „automatisch“, also
nicht auf Antrag erhält, kann normalerweise seine Deutsche
behalten.

Genau, so war das auch bei mir. Jetzt weiss ich wenigstens den Grund, warum ich 2 habe. Die andere, die hab ich von Haus aus. Und dann wurde ich eingebürgert und habe somit auch die Deutsche.

Grüße

Sarah