Staatsbürgerschaft

hi…

ich hab google bemüht aber trotzdem nix gefunden…

also… ich habe da eine sehr wichtige frage. Ich bin Schüler 16Jahre alt. Meine Mutter ist in Russland geboren und später in die DDR gezogen. Mein Vater ist ehemailger Staatsbürger der deutschen Demokratischen Republik. Ich eigenltich auch. Also ich geboren (1986)wurde, in Magdeburg, war meine Mutter noch russischer (ehemaliger Staatsbürger der Sowjetunion). Ich hätte gerne die russische Staatsbürgerschaft neben der deutschen. Geht das so? Ohne das ich die 5 Jahre in Russland wohnen muss und dort in die Armee eingezogen werde? Vielleicht ist es wichtig: Ich bin nur in Magdeburg geboren, habe danach 2 1/2 Jahre in St. Petersburg gelebt, und sind nach dem Fall der Mauer in den Westen. Zwischen 1988 und 1990 haben wir teils in der CCCP und der DDR gelebt, da meine Eltern Studenten waren. Ein großer Teil meiner Verwandten wohnt immer noch dort…

Es wäre einfach toll wenn jemand helfen könnte, und noch besser wenn es wirklich möglich wäre die Staatsbürgerschaft anzunehmen. Dann bräuchte ich niemehr ein Visum um nach Hause zu fahren.

vielen Dank schon einmal im Vorraus

mit freundlich Grüßen

Stefan (Степан)

Hallo Stefan,

schau mal unter http://www.einbuergerung.de (dort unter 'doppelte Staatsbürgerschaft). Ich weiß nicht, ob man die russische Staatsbürgerschaft behalten kann, aber dazu weiß mit Sicherheit die russische Botschaft Rat.

Grüßlis

Tessa

Mißverständnis?
Hi Tessa,

also wenn ich Stefan richtig verstanden habe, will er nicht die dt. Staatsbürgerschaft - die hat er schon. Er will daneben noch die russische zusätzlich haben. Und da kann ihm in der Tat vermutlich nur ein russisches Konsulat, bzw. die Botschaft Informationen geben. Die Frage ist ja, ob er die deutsche Staatsbürgerschaft nach russischem Gesetz abegeben müßte, was ja offensichtlich nicht gewollt ist, da kein dauerhaftes Leben in Rußland, sondern nur ein einfacheres Besuchen ermöglicht werden soll.
Vielleicht wäre es das einfachste, in Rußland direkt danach zu fragen - insbesondere mit einpaar tausend Euro Bestechungsgeld sehe ich die Chancen durchaus besser.

Gruß
L.

Die Frage ist ja, ob er die deutsche
Staatsbürgerschaft nach russischem Gesetz abegeben müßte,

hi,

die frage stellt sich in beide richtungen. es gibt staaten, die doppelstaatsbürgeschaften immer zulassen, solche die sie nie zulassen und solche, die sie nur zulassen, wenn das recht auf die zweite staatsbürgerschaft nicht erworben wurde sondern aufgrund von abstammung oder geburtsort von geburt an bestand hatte.

gruß datafox

tja… also ihr meint richtig… ich möchte beide Staatsbürgerschaften haben. Bei dem Konsulat hätte ich schon angerufen aber die Telefonnummer ist eine 0190er und das schreckt ab. Und man wird in dem Konsulat behandelt wie *zensiert*. Da dort waschechte Beamten arbeiten… Also so was glaub ich kaum das man das so extrem in Deutschland kennt. Darum hab ich mich mal hier zuerst erkundigt. Also muss ich wohl oder übel ins Konsulat… naja trotzdem danke…

hi,

die frage stellt sich in beide richtungen. es gibt staaten,
die doppelstaatsbürgeschaften immer zulassen, solche die sie
nie zulassen und solche, die sie nur zulassen, wenn das recht
auf die zweite staatsbürgerschaft nicht erworben wurde sondern
aufgrund von abstammung oder geburtsort von geburt an bestand
hatte.

In diesem Fall nicht. Es gibt soweit ich weiß kein deutsches Gestz, das einen zwingt, die deutsche Staatsbürgerschaft abzugeben.

Gruß
L.

doppelte Staatbürgerschaft noch erlaubt?
nur mal so gedacht:

ist die doppelte Staatbürgerschaft in Deutschland noch erlaubt.

Ich denke, daß wurde abgeschafft oder waren dabei, sie abzuschaffen?

Mir fällt das nur gerade ein, weil ich das in Richtung türkische Mitbürfer denke.
Ich meine, das hääte ich mal gehört…

Gruß Wölkchen

Hi Wölkchen!

nur mal so gedacht:

ist die doppelte Staatbürgerschaft in Deutschland noch
erlaubt.

Bis zum 18. Lebensjahr: Ja!

Ich denke, daß wurde abgeschafft oder waren dabei, sie
abzuschaffen?

Neeeeeeein!!! Im Gegenteil! Vor ein paar Wochen war noch die Rede (seitens Bundeskanzler G.Schröder), alle Besitzer eines franzosischen Passes, bei Wunsch, einen deutschen zusätzlich dazu zu geben!

Sollte ich das falsch verstanden habe? Wenn ja bite ich um Korrektur!!

Mir fällt das nur gerade ein, weil ich das in Richtung
türkische Mitbürfer denke.
Ich meine, das hääte ich mal gehört…

Ich meine, Du hast das falsch verstanden. Kinder, die nach dem 01.10.2001 geboren wurden und kein Elternteil deutscher Staatsburger ist, haben jetzt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die deutsche Nationalität zu beantragen und ggbflls. diese auch zu bekommen. (Sie haben dann bis zum 18. LJ beide Nationalitäten und danach müssen sie sich für eine der beiden entscheiden)

Gruß Wölkchen

Grüße auch,
Helena *die denkt, vielleicht wäre dieses Posting im Brett „Recht“ besser untergebracht*

hi,

In diesem Fall nicht. Es gibt soweit ich weiß kein deutsches
Gestz, das einen zwingt, die deutsche Staatsbürgerschaft
abzugeben.

ich denke schon dass es das gibt. erkundige dich mal :smile: als direkt betroffene (ich habe vor, doppelstaatsbuerger zu werden) habe ich da schon nachgefragt. bei .de existiert ein problem.

gruss
datafox

hallo Ihr beiden,
für Erwachsene gilt: nur eine Staatbürgerschaft. Das ist sehr problematisch bei Türken: ein Türke, der die deutsche SB annimmt, hat keine erbrechte mehr. Stell Dir jetzt jemanden vor, der in der Türkei Eltern hat, die Ländereien haben! Gehört dann alles dem Staat. Das ist auch der Grund, warum Türken fast nie die deutsche SB beantragen.
Kroaten, die jahrelang in Deutschland waren und Deutsche wurden, dürfen (ich glaube es ist da was geändert worden in HR)kein Grund und Boden kaufen.
Irgend eine Ausnahme gibt es bei deutschen Juden. Aber da kann Dir Peter oder Eli mehr dazu sagen. Es ist nicht so, wie manche glauben machen wollen, dass jeder Jude, gleich wo her er kommt automatisch die DSB nachgeworfen bekommt.
Etwas gefährlich war bis ´45 Frankreich: wer im Land der Grand Nation geboren wurde, galt automatisch als Franzose. Das führte zu der Groteske, dass Deutsche, die in der Wehrmacht dienten und in franz. Gefangenschaft gerieten als Hochverräter erschossen wurden. Meinem Onkel wäre das beinahme passiert: er wurde in Lothringen geboren.
Ich hoffe, dass das alles einst in einem Staat Europa zu den Geschichtsakten gelegt wird.
Grüße
Raimund

Moin,

ich denke schon dass es das gibt. erkundige dich mal :smile: als
direkt betroffene (ich habe vor, doppelstaatsbuerger zu
werden) habe ich da schon nachgefragt. bei .de existiert ein
problem.

Ich dachte, du seiest Österreicherin?
Natürlich gibt es dann ein Problem, wenn man die dt. Staatsbürgerschaft zusätzlich zu einer bestehenden Staatsbürgerschaft annehmen möchte, aber wenn man zu der dt. Sb. eine weitere annehmen möchte, dann liegt das Problem doch bei dem anderen Staat, der dich u.U. zwingt, die dt. Sb. abzulegen - der deutsche Staat kann das imho in der Situation nicht verlangen.

Gruß
L.

hi,

Ich dachte, du seiest Österreicherin?

ja, bin ich. die gesetzeslage unterscheidet sich nicht wesentlich von der in deutschland.

Natürlich gibt es dann ein Problem, wenn man die dt.
Staatsbürgerschaft zusätzlich zu einer bestehenden
Staatsbürgerschaft annehmen möchte, aber wenn man zu der dt.
Sb. eine weitere annehmen möchte, dann liegt das Problem doch
bei dem anderen Staat, der dich u.U. zwingt, die dt. Sb.
abzulegen - der deutsche Staat kann das imho in der Situation
nicht verlangen.

doch kann er. es geht in beide richtungen.

in österreich ist es aber so, daß man einen antrag stellen kann, die sb zu behalten. wie das genau erfolgreich vonstatten gehen kann, weiß ich nicht. deswegen werde ich, sollte es einmal soweit kommen, mir einen anwalt nehmen. die sache ist mir zu brisant. es gibt viel zu verlieren. als nichtstaatsbürger bist du u.u. nicht mehr erbberechtigt. also vorsicht. dazu kommt die wehrpflicht im anderen staat. sie ist normalerweise ein sofortiger grund, die sb zu verlieren, selbst wenn du nicht eingezogen wirst.

gruß
datafox

Hi Raimund!

Der Großtenteil Deine Erklärungen waren mir nicht bekannt, deshalb schon mal danke.

Allerdings habe ich ja selbst gesagt, daß ein Mensch der Deutscher ist und noch eine andere Nationalität besitzt, zu seinem 18. Geburtstag eines davon ablegen muß.

Darüber hinaus gibt es Ländern (Frankreich, USA, Mexiko,…) die automatisch ihre SB geben, wenn man auf dessen Hochheitsgebiet geboren wird. Dh. eine chilenische Hochschwangere kommt zB in die USA und dort entbindet: Das Kind ist automatisch US-Bürger. Dabei spielt die SB der Eltern überhaupt keine Rolle. Und Hochheitsgebiet heisst nicht nur das „Land“ an sich, sondern auch Botschaften, Konsulate, Flugzeuge mit der entsprechenden Flagge und Schiffe auch mit der nationale Flagge.

Schönen Gruß
Helena

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hallo helena,
da gab´s vor etwa einem Jahr mal einen Bericht zu dem Thema (Schollenrecht).
Eine Deutsche ist im 6 Monat in die USA geflogen (Leichtsinn). Es kam, wie es kommen muste: sie hatte eine Frühbeburt.
In der Klinik fragte sie den Doc, was das vermutlich kosten würde. Er antwortete ihr, sie hätte eine gute Chance ein „Onemillionbaby“ zu bekommen. Er täuschte sich: es waren am Ende ca. 2.000.000 $!
Nun hatte sie mehrfach Glück:

  1. Ihre Kasse übernahm eine Teil der Kosten, ihren eigenen KHaufenthalt übernahm die Reisekostenversicherung. Aber das Baby?
    Nun, wie Du schon sagst: geboren in den USA = US-Bürger. Und so einer hat Anrecht auf med. Versorgung.Der Staat zahlte die Kosten des Babys.
    Trotzdem blieben noch 25.000 & hängen: Hotelkosten, da sie nicht gleich zurückfliegen konnten (Baby Frühgeburt).
    Grüße
    Raimund

Hi Raimund!
ERstens danke für Deine Antwort!!!

hallo helena,
da gab´s vor etwa einem Jahr mal einen Bericht zu dem Thema
(Schollenrecht).
Eine Deutsche ist im 6 Monat in die USA geflogen (Leichtsinn).

Wieso Leichtsinn? Ich bin im 8. BCN-MUC und David ist ein Oberbayer ;o)) -allerdings mit spanischer Paß.

Es kam, wie es kommen muste: sie hatte eine Frühbeburt.

Nicht zwingend, daß es so kommt…

In der Klinik fragte sie den Doc, was das vermutlich kosten
würde. Er antwortete ihr, sie hätte eine gute Chance ein
„Onemillionbaby“ zu bekommen. Er täuschte sich: es waren am
Ende ca. 2.000.000 $!

In der Tat, kann so was passieren! Aber die Frage, die sich für mich stellt ist, ob die Frau nicht gewollt hat, daß sein Sohn einen US-Paß erhält… Es soll tatsächlich (!!!) so was geben! (Unglaublich aber wahr).

Nun hatte sie mehrfach Glück:

  1. Ihre Kasse übernahm eine Teil der Kosten, ihren eigenen
    KHaufenthalt übernahm die Reisekostenversicherung. Aber das
    Baby?

Ist das Kind nicht automatisch mitversichert? hhhmmm… Eine Frage für das „Reise“-Brett…

Nun, wie Du schon sagst: geboren in den USA = US-Bürger. Und
so einer hat Anrecht auf med. Versorgung.Der Staat zahlte die
Kosten des Babys.
Trotzdem blieben noch 25.000 & hängen: Hotelkosten, da sie
nicht gleich zurückfliegen konnten (Baby Frühgeburt).

Ich kann mir denken, es werden sich mehrere auffindbar machen lassen, die sich sehr gerne auf so etwas einlassen, hauptsache US-Paß.
Wobei: ich nicht!!! (habe kein Bedürfnis ein amerikanischer Sohn zu haben!!)

Grüße
Raimund

Dir auch schöne Grüße
Helena

hallo Helena,
die gefährliche Zeit ist nicht der 8. Monat, sondern der 6. und 7. - habe ich mir sagen lassen.
Übrigens Oberbayer: vor vielen Jahren wollte Bayern das Schollenrecht für in Bayern geborene Kinder einführen (sozusagen: Bayerische Staatsbürgerschaft)
Wurde aber niedergeschlagen.

Grüße
Raimund

Hi Raimund!

hallo Helena,
die gefährliche Zeit ist nicht der 8. Monat, sondern der 6.
und 7. - habe ich mir sagen lassen.

Als ehemalige Schwangere kann ich Dir sagen, daß jede Frau es anders empfindet. Tatsache ist aber, daß umso größer das Kind, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß Wehen eintretten. Es ist eine Hormonsache die frau nicht beeinflüssen kann. Ausserdem ab den 8. Monat können die sog. „Vorbereitungswehen“ eintretten.

Übrigens Oberbayer: vor vielen Jahren wollte Bayern das
Schollenrecht für in Bayern geborene Kinder einführen
(sozusagen: Bayerische Staatsbürgerschaft)

Kann ich es mir durchaus vorstellen, daß die Bayern so was wollten ;o))) hihihi

Wurde aber niedergeschlagen.

In Katalonien genauso. Eine Zeitlang gab es sogar einen sog. „Katalanischen Personalausweis“. Selbstverständlich hatte es keine anerkannte Funktion (war zB. nicht als Ausweis der Eingetragener zulässig), aber es gab ein paar „Problemchen“ damit…

So was wird sporadisch immer wieder geben!

Grüße
Raimund

Dir auch schöne Grüße
Helena