Wann gelten Wirtschaftsverbrechen in Deutschland als ‚staatsgefährdend‘? Welche Mittel zur Verfolgung der Wirtschaftverbrecher haltet Ihr für opportun und geboten?
Grüße mki
Wann gelten Wirtschaftsverbrechen in Deutschland als ‚staatsgefährdend‘? Welche Mittel zur Verfolgung der Wirtschaftverbrecher haltet Ihr für opportun und geboten?
Grüße mki
Hallo,
die Einstufung von Kriminatitaet „staatsgefaehrdend“ gibts wohl in der Wirtschaft nicht. Lediglich „ausserhalb der Gesetze“ kann etwas angegangen werden. Teils werden neue Gesetze erst gemacht, wenn man die Probleme erkennt und angehen will.
Es gibt in Deutschland keine Legaldefinition von „Wirtschaftsverbrechen“ oder Wirtschaftskriminalität. Hilfsweise kann man sich mit "Wirtschaftskriminalität’ jedoch auf den Katalog von Straftaten beziehen, für die das Gerichtsverfassungsgesetz die Zuständigkeit von sog. Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten festlegt. Den ‚Katalog‘ findet man in § 74c GVG Abs. 1. Wenn man sich den anschaut, so findet man dort keine „staatsgefährdenden“ Straftatbestände. Die wiederum findet man im dritten Titel des Strafgesetzbuches, also den §§ 84 - 91a StGB.
Freundliche Grüße,
Ralf
Alles richtig, aber ich glaube, der Fragesteller hatte etwas ganz anderes im Sinn.
Aber was könnte das denn sein, was er im Sinn hatte? So allgemeines Lamentieren über Bonzen?
In die Richtung vermute ich, ja.
Wenn Wirtschaftsverbrechen strafbar wären und konsequent verfolgt würden, dann säßen endlich die richtigen im knast und nicht (nur) die kleinen hühnerdiebe.
Wie sagte schon bertold brecht: Was ist das ausrauben einer bank gegen das gründen einer bank?