Liebe Freunde,
Welche Rechte haben eigentlich Staatsoberhäupter in Demokratien bez. der Verabschiedung von Gesetzen?
President Bush hat also ein Gesetz abgelehnt. Jetzt könnte der Kongress ein Veto einlegen, und dieses Gesetz trotzdem durchbringen.
In Österreich ist es ähnlich, ich denke in Deutschland auch. Hat da schon jemals ein Präsident abgelehnt, ein Gesetz zu unterschreiben? Wie sieht es in anderen Ländern der EU aus? Ich habe folgende Formulierung gefunden: „Der französische Präsident ‚verkündet’ die Gesetze“. Jetzt wird es spannender, wie ist es z. B. in GB? Da habe ich letztens folgendes gelesen: Die Queen unterschreibt aus demokratischem Verständnis alle Gesetze, wenn auch manche mit deutlich vernehmbaren Zähneknirschen. Ein Satz machte mich dabei stutzig: Man wäre allgemein froh darüber…
Achja, Russland habe ich vergessen, wie sieht es dort aus?
Ich weiß, man könnte alles im Internet finden. Aber das ist mühevoll, und kostet Zeit.
Außerdem interessiert mich ja Eure Meinung
Servus
Euer Herbert
Hallo Herbert,
wegen der Hitze die Light-Version:
Die Bundespräsidenten von Deutschland und
Österreich sind so was Ähnlichers wie die Queen.
Der Amerikanische oder Französische Päsident ist
eine Art lieber Gott.
Gruß
J.
Liebe Freunde,
Welche Rechte haben eigentlich Staatsoberhäupter in
Demokratien bez. der Verabschiedung von Gesetzen?
President Bush hat also ein Gesetz abgelehnt. Jetzt könnte der
Kongress ein Veto einlegen, und dieses Gesetz trotzdem
durchbringen.
In Österreich ist es ähnlich, ich denke in Deutschland auch.
Hallo,
hier muss man ein wenig differenzieren:
Der DEUTSCHE Bundespräsident hat vor der Ausfertigung eines Gesetzes zu prüfen, ob es nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist. Nach der Staatspraxis und der herrschenden Meinung umfasst dieses Prüfungsrecht sowohl formelle Gesichtspunkte (Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften) als auch materielle Fragen (Grundrechte, Staatszielbestimmungen, Staatsorganisationsrecht). Es hat bisher sechs Fälle gegeben, in denen ein Bundespräsident es abgelehnt hat, ein Gesetz auszufertigen, zuletzt 1991. Der Bundespräsident kann bei verfassungsrechtlichen Bedenken diese auch dem Bundeskanzler und den Präsidenten von Bundestag und Bundesrat darlegen, so etwa Johannes Rau bei der Ausfertigung des Zuwanderungsgesetzes.
Der ÖSTERREICHISCHE Bundespräsident hat lediglich das verfassungsmäßige Zustandekommen eines Bundesgesetzes zu beurkunden (Art. 47 Abs. 1 B-VG). Ob ihm das Gesetz inhaltlich passt oder nicht, spielt keine Rolle. Verfassungsrechtliche Fragen (außerhalb des Zustandekommens eines Gesetzes) hat der Verfassungsgerichtshof zu prüfen, nicht der Bundespräsident.
Ich weiß, man könnte alles im Internet finden. Aber das ist
mühevoll, und kostet Zeit.
Drum hab ich auch kurz überlegt, ob ich überhaupt antworten soll.
Grüße, Peter
Servus Peter,
danke für die schnelle und umfassende Antwort, und dass Du sie mir rausgesucht hast. Im Internet findet man ja auf fast alles Antworten, schwer zu finden sind nur die, die man sucht.
also, nochmals danke und lg
Servus
Herbert
Servus Jakob,
Hallo Herbert,
wegen der Hitze die Light-Version:
Die Bundespräsidenten von Deutschland und
Österreich sind so was Ähnlichers wie die Queen.
Äh, wissen die das? Ich kann mir UHBP schwer in Stöckelschuhen und Kleidern vorstellen…
Der Amerikanische oder Französische Päsident ist
eine Art lieber Gott.
die wissen das…
Servus
Herbert
danke für die schnelle und umfassende Antwort, und dass Du sie
mir rausgesucht hast. Im Internet findet man ja auf fast alles
Antworten, schwer zu finden sind nur die, die man sucht.
Hallo Herbert,
nicht alles, was hier geschrieben wird, wird aus dem Internet rausgesucht
Grüße, Peter
Servus Peter,
Hallo Herbert,
nicht alles, was hier geschrieben wird, wird aus dem Internet
rausgesucht
Grüße, Peter
na, dann ist Dein Beitrag umso wertvoller, dafür sollte es eigentlich ein *chen geben.
Servus
Herbert