Staatsschutz bei Delikten wg. Rassenhass

Hallo,
regelmäßig hört man bei unterschiedlichen Gewaltdelikten, dass der „Staatsschutz“ eingeschaltet wird, da rassistische Motive vorliegen (ging z.B. aus begleitenden Beschimpfungen hervor). Opfer sind in dokumentierten Fällen regelmäßig religiöse Minderheiten oder Farbige (egal ob In- oder Ausländer).Jedenfalls soweit ich das der Tagespresse entnehmen kann.
Kann ein hellhäutiger Deutscher Opfer eines Delikts aus Rassenhass werden, so dass der Staatsschutz in gleicher Weise ermitteln MUSS ?
Wie könnte eine Fallkonstellation beispiehaft dafür aussehen ? Sind solche Fälle belegt?
Gruß
rakete

Guten Tag,
Wenn z.B. ein Türke mich als „Scheißdeutscher“ beschimpt und ich das nicht mag, kan ich mir einen Anwalt nehmen und gegen ihn eine Zivilklage anstrengen. Mit entsprechenden Kosten und dem Prozessrisiko.
Zahle ich ihm mit gleicher Münze heim und sage ich zu ihm: „Scheißtürke“ ist das ein sog. „Offizialdelikt“. Da wird die Staatsanwaltschaft von alleine tätig!
Das versthehe wer will und kann!
Jochen

Hallo,

den „Staatsschutz“ gibt es ja hierzulande nicht.

Siehe auch hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsschutz

Solltest du dich auf „Volksverhetzung“ beziehen:

"Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

Gilt also gleichermaßen für alle. Allerdings wird der „Staatsschutz“ wohl weniger im Fall eines „Scheißtürke!“, „Scheißdeutscher!“, „Scheißbayer!“ oder Scheißsachse!" tätig werden, wenn solche Aussagen nicht mit anderen Delikten in Verbindung stehen.

Grüße

godam

Hallo,

kannst du deine Aussage belegen?

Grüße

godam

Jain

Kann ein hellhäutiger Deutscher Opfer eines Delikts aus
Rassenhass werden, so dass der Staatsschutz in gleicher Weise
ermitteln MUSS ?

Der „Staatsschutz“ ist keine eigenständige Organisation, sondern ein Dezernat oder eine Fachabteilung des jeweiligen Landeskriminalamtes (nennt sich dann „Polizeilicher Staatsschutz“).
Es geht also schlicht darum, dass politisch motivierte Straftaten gebündelt aus einer Hand ausermittelt oder wenigstens registriert werden.

Die Staatsanwaltschaft/Polizei muss von sich aus so oder so nur bei Offizialdelikten tätig werden, dabei spielt es keine Rolle ob diese politischen Hintergrund haben, oder nicht. Relevant ist die mutmaßliche Motivation eines Delikts in diesem Fall z.B. dafür, um etwaige gesonderte Maßnahmen zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung (nicht zum Schutz des einzelnen Bürgers!) zu treffen, um Statistiken zu führen (z.B. um Tendenzen erkennen zu können) oder auch, damit Beamte des polizeilischen Staatsschutzes in besonders wichtigen Fällen selbst Ermittlungen übernehmen.

Als Feldjäger beispielsweise oder auch allgemein als Dienststellenleiter der Bundeswehr ist die Staatsschutzabteilung des Bundeslandes in dem ich meinen Auftrag wahrnehme regelmäßig ein Ansprechpartner für Bedrohungsanalysen z.B. bei Veranstaltungen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit. Und genauso wird der Staatsschutz dann für mich teilweise zum Ansprechpartner, wenn Straftaten gegen die Bundeswehr verübt werden.

(Leider) Alltägliche Straftaten, wie Beleidigungen mit politischem Hintergrund registriert der Staatsschutz aber nur, wird aber kaum selbst ermitteln. Hier bleibt die Zuständigkeit ganz normal bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion.
Wie das Wort schon sagt: Es geht um den Selbstschutz des Staates.

Gruß Andreas

Damit ist das Fachkommssiariat einer Polizeibehörde gemeint.Da es in Deutschland aber den Verfassungsschutz schon als eigenständige Behörde
mit aber anders geartetem Ermittlungsspektrum bereits gibt,hat sich die
Bezeichnung Staatsschutz für dieses Fachkommssiariat eingebürgert.
Je nach Bundesland gibt es dieses Fachkommssiariat entweder nur einmal zentral beim Innenministerium (Lka)oder bei großen Polizeipräsidien mit der Zuständigkeit für mehrere PP/Kreise.
Aufgabe dieses Fachkommssiariates ist die Verfolgung von politischen
Straftaten wie

-Volksverhetzung
-Bildung verfassungsfeindlicher Organisationen

sowie der gewöhnlichen Straftaten,wenn der Verdacht besteht,das sie politisch motiviert sind.

Rassenhass von Einwanderen gegenüber Deutschen
Zitat godam:

kannst du deine Aussage belegen?

Ja, da kann ich belegen! Warum fragst du?
Beleg:
http://www.tagesspiegel.de/meinung/rassismus-bedroht…
El Peregrino, der in ähnlicher Situation als Deutscher von einem Einwanderer beleidigt wurde.

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Hi,

Fakt ist doch auch dass Staatsanwälte in Deutschland nicht, wie Richter, unabhängig sind sondern als oberster Dienstherr der Justizminister des Bundeslandes denen sagt wie zu verfahren ist. Und Minister sind Politker. Dazu nun mal zwei Gedankenspiele:

1: Ein Angehöriger einer Minderheit mit Migrationshintergrund bezeichnet einen Deutschen mit „Scheiss Deutscher“. Der Staatsanwalt ermittelt, die Verteidigung macht den Fall zum Politikum, gewisse politische Kreise sorgen sich öffentlich dass nicht genug gegen den „Kampf gegen Rechts“ getan wird und es kommt raus dass ein Foto existiert welches den Deutschem im Alter von 13 Jahren zeigt wie er auf ein NPD Plakat sieht. Die Verteidigung, im Schulterschluss mit den politischen Kreisen, fordert den Rücktritt des Justizministers und der Staatsanwalt, Frau und zwei Kinder, kann seine Karriere vergessen.

2: Ein Deutscher sagt zu obigem Angehörigen „Scheiss XY!“. Der Staatsanwalt stürzt sich auf den Fall, arbeitet ihn in Rekordzeit ab (weshalb drei Schwerverbrecher aus der U-Haft entlassen wurden weil deren Akte liegenblieb) und wird auf dem darauf folgenden „Konzert gegen Rechts“ unter tosendem Beifall aus allen Lagern vom Justizminister noch vor Ort befördert.

Siehe hierzu http://www.tagesspiegel.de/berlin/jugendgewalt-staat…

Gruss
K

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Entschuldige bitte, aber wusstest du nicht, dass diese ausländischen Intensivtäter sogar noch nützlicher für die Gesellschaft sind als die meisten Deutschen:

Natürlich ist es nicht schön, wenn Jugendliche – ob mit türkischem oder libanesischem Hintergrund – in den Straßen von Berlin Banden bilden, Reviere verteidigen und mit Messern hantieren. Aber hinter der Kritik an ihrem Verhalten verbirgt sich oft bloß der Neid derer, die Vitalität als Bedrohung empfinden, weil sich die eigene Mobilität auf den Wechsel vom Einfamilienreihenhaus in die Seniorenresidenz beschränkt. Lieber ein paar junge, ausländische Intensivtäter als ein Heer von alten, intensiv passiven Eingeborenen. http://www.tagesspiegel.de/meinung/kontrapunkt-menta…

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Beispiel Volksverhetzung ‚Deutschenfeindlichkeit‘
Hallo,
können Deutsche „verhetzt“ werden ? Gibt es belegbare Fälle oder kann zumindest ein Beispiel konstruiert werden ? Als Offizialdelikt müssten derartige Ermittlungen doch wohl recht häufig stattfinden?
Gruß
rakete

Hallo,

ich habe mal was von einem Urteil gelesen, „…dass Minderheiten keine Mehrheiten beleidigen können“, weshalb ein Migrant, der einen Deutschen beleidigt, immer geschützt wird. In umgekehrten Fall wird der Deutsche, als Angehöriger der Mehrheit, sich bei gleicher Beleidigung eines Minderheitsangehörigen, dem Rassismusvorwurf ausgesetzt sehen.
Wenn ich es recht erinnere, was das ein Urteil von der Richterin Kirsten Heisig zwischen 2002 und 2010.
Leider finde ich dazu keine Hinweise mehr im Internet…

Viele Grüße aus Berlin
Bernhard.

Noch einmal Hallo,

habe doch noch eine Kleinigkeit zum Thema gefunden:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/jug…
Im Artikel ist weiter unten zu lesen:
Wenn ein türkischer Staatsangehöriger sagt, man müsse die Deutschen vergasen, ist das eine Beleidigung. Wenn ein Deutscher so über Türken redet, ist das eine Volksverhetzung. Die wird härter bestraft und macht sich schlechter im Strafregister.

Viele Grüße
Bernhard.

Hi El Peregrino,

Es liegt daran dass ein Deutscher nur Deutscher ist.
Wir, obwohl wir ja nichts mit den sch**** Nazis und dem Krieg zu tun haben, tragen wir ja eine Schuld mit uns.

Da wir ja automatisch von Geburt so böse Menschen sind, müssen wir halt scheinbar den Mund halten und andere dürfen uns so beleidigen wie es Ihnen passt.

Wir sind die perfekten Sündenböcke.

Ach Justitia… wie wunderbar ist es doch dass du so gerecht bist!

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