Stadt verklagen?

Kann man die Stadt eigentlich verklagen wenn der Rand vom Brunnen (Im öffentlichen Park) definitiv zu glatt ist? Es stehen nirgendwo Verbots-Achtungs schilder.

wenn wasser im brunnen ist, also spritzwasser neben dem brunnen ist, muss man damit rechnen auszurutschen… ob es stimmt und wie es sich genau verhält, kann ich leider nicht sagen, aber einfach mal den RECHTSSCHUTZ ( Versicherung ) unverbindlich fragen . . .
GLG Achim

ja, die Stadt hat die Fürsorgepflicht und ein Gefahrfreies benutzen sicher zu stellen