Hallo liebe www´ler,
ich habe gehört, dass Stadtführungen nur durch von der Kommune autorisierte Personen angeboten werden dürfen. Ist dies wahr und auf welcher rechtlichen Grundlage bewegt sich diese Festlegung?
Vielen Dank.
Antje
Hallo liebe www´ler,
ich habe gehört, dass Stadtführungen nur durch von der Kommune autorisierte Personen angeboten werden dürfen. Ist dies wahr und auf welcher rechtlichen Grundlage bewegt sich diese Festlegung?
Vielen Dank.
Antje
Hallo, Antje!
So weit mir bekannt ist, ist der Beruf des Stadtführers nicht geschützt, insofern stellt sich die Frage, was eine „autorisierte“ Person ist. Stadtführungen kann jeder machen, der sich das zutraut. Vielleicht gibt es aber in der betreffenden Kommune bestimmte Voraussetzungen, frag doch einfach im dortigen Rathaus nach.
Gruß
Lea
Hallo,
das kommt sicher darauf an. Es gibt Kommunen, die die Schwemme von
nicht autorisierte Personen eindämmen möchten, die die Touristen
belästigen. Im Ausland ist das gang und gäbe, dass sich Fremdenführer
autorisieren müssen. Ich denke allerdings, dass in Kleindingsbumshausen
niemand etwas dagegen hat, wenn Du Stadtführungen machst. Zudem kann es
überall dort Probleme geben, wo jemand das Hausrecht hat, also in
Museen, Kirchen etc.
Grüßerle
Richard
PS: Stadtführungen
Äh, ich kann den Zusammenhang mit PR und Kommunikationswissenschaft
nicht erkennen …
Gut erkannt
Es gibt auch keinen,
aber im Forum Reisen, hätte ich auf die Frage keine Antwort erwarten können.
Gruß Antje
Äh, ich kann den Zusammenhang mit PR und
Kommunikationswissenschaft
nicht erkennen …
Es gibt auch keinen,
aber im Forum Reisen, hätte ich auf die Frage keine Antwort
erwarten können.
Ach nee, kann mich erinnern dass vor 2 Wochen dort jemand die gleich Frage gepostet hat.
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redhair