Der alte Stadtrat ist durch Neuwahl abgwählt. In welcher Zeit muss der neu gewählte Stadtrat sich konstituieren? Ab wann tritt der neue Stadtrat in seine Funktion ein? Meine Fragen beziehen sich auf die sächsische Stadt Waldheim.
Hallo Grußloser,
http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesre…
Hieraus: „(2) Die Wahlperiode endet mit Ablauf des Monats, in dem die regelmäßigen Wahlen der Gemeinderäte stattfinden. Wenn die Wahl von der Wahlprüfungsbehörde nicht beanstandet wurde, ist die erste Sitzung des Gemeinderats unverzüglich nach der Zustellung des Wahlprüfungsbescheides oder nach ungenutztem Ablauf der Wahlprüfungsfrist, sonst nach rechtskräftiger Erledigung der Beanstandung anzuberaumen. Bis zum Zusammentreten des neugebildeten Gemeinderats führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte weiter.“
vdmaster