Servus,
um eine Immobilie im Eigentum einer einzelnen natürlichen Person handelt.
Und auch dann sollte man bitte bitte mit konkreten Zahlen rechnen.
Jedenfalls: Die legendäre „Spekulationsfrist“ spielt, wenn das Dings z.B. der Société Générale oder der DIC gehört, genau keine Rolle (diese Beispiele sind keineswegs zufällig gegriffen, für beide hab ich schon Immobilien gebucht).
Dabei sind übrigens keinerlei „Steuertricks“ im Spiel, es geht schlicht darum, dass die Geschichte mit der „Spekulationsfrist“ in § 23 Abs 1 Nr. 1 EStG steht, und dass dieses eben nur für natürliche Personen gilt. Wer übrigens als Körperschaft ganz unabhängig vom Umfang seiner Geschäfte schon kraft Rechtsform bilanziert, versteuert jeden, in Worten jeden Veräußerungsgewinn, ganz unabhängig von der Haltefrist.
Zum Rest jetzt im Moment weiter nichts mehr, weil das Essen auf dem Tisch steht und auch, weil alles Folgende, das von diesem unkorrekten Ansatz ausgeht, folgerichtig nicht stimmen kann. Rest les ich wahrscheinlich morgen dann.
Schöne Grüße
MM