Stahlbau

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zu einer Stahlkonstruktion, und zwar habe ich einen Balkon bestellt, der laut Angebot folgende Spezifikation aufweist:
„Stahlkonstruktion nach vorh. Statik
mit 5 Stück Rohrstützen und 2 Stück Auflagerahmen für Balkon und Terrasse mit Geländern umlaufend bis an das Gebäude, kompl. feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, einschliesslich Montage, Fundamente bauseits […]“

Jetzt ist der Balkon montiert, soweit auch alles gut, aber bei der Montage wurden an mehreren Stellen Löcher (etwa 10 Stück) in die verzinkte Konstruktion gebohrt.

Ich mache mir Sorgen, dass dort in wenigen Jahren Rostspuren am Stahl herunterlaufen. Entspricht das überhaupt noch der o.g. Norm?

Was meint Ihr?

Vielen Dank für die Einschätzung!

Hallo, wurden die Löcher die Firma die den Balkon verbaut haben gebohrt oder haben Sie diese Löcher gebohrt? Falls die Löcher durch die Firma gebohrt wurden muss diese die Löcher wieder so Versiegeln
(Zinkspray).Eine große Beeinträchtigung der Traglast entsteht dadurch in der Regel weniger. Vielmehr ist der nach und nach erstehende Laufrost (Rostspuren) wie man so sagt. Um diesesm vorzubeugen sollte man die Löcher versiegeln wie ich oben schon sagte, falls Sie die Löcher erstellt haben ist dieses für Sie eigentlich auch kein Problem nehmen Sie auch Zinkfarbe o. Spray und schon ist es mit dem Rost erledigt.

Mfg Ironwalker

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zu einer Stahlkonstruktion, und zwar habe :ich einen Balkon bestellt, der laut Angebot folgende :Spezifikation aufweist:„Stahlkonstruktion nach vorh. Statik mit 5 Stück Rohrstützen und 2 Stück Auflagerahmen für Balkon und Terrasse mit Geländern umlaufend bis an das Gebäude,kompl. feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, einschliesslich Montage, Fundamente bauseits […]“ Jetzt ist der Balkon montiert, soweit auch alles gut, aber bei der Montage wurden an mehreren Stellen Löcher (etwa 10 Stück) in die verzinkte Konstruktion gebohrt.Ich mache mir Sorgen, dass dort in wenigen Jahren Rostspuren am Stahl herunterlaufen. Entspricht das überhaupt noch der

o.g. Norm? Was meint Ihr?

Vielen Dank für die Einschätzung!

Hallo Tim,
es ist nicht gut das nach dem verzinken noch Löcher in den Stahlbau gehohrt worden.

Es kann aber mal auf der Baustelle vorkommen!

Diese Bohrungen müssen nach DIN EN ISO 1461 Fachgerecht nachgearbeitet werden.
Schau mal hier:

http://www.feuerverzinken.com/ABF-2-7.96.0.html#c127

Sind den bei deinem Stahlbau verzinkte DIN Teile benutzt worden? Oder Dübel aus Edelstahl was ja im Außenberecih sinvoll sein könnte. Wenn ja scahu mal ob die Kontaktflächen von der Schraube zum Stahlbau getrennt worden sind.

Bei fragen meld Dich noch mal.
GRuß Peter

Hallo Leider sagt mir die genannte Norm nichts. Ich denke die betrifft wohl die Verzinkung. Was die Löcher betrifft würde ich nir keine Sorge deswegen machen ich denke nicht das dort Roststelloen entstehen. Ein gewissenhafter Handwerker „versiegelt“ die gebohrten Löcher zur Sicherheit mit Zinkspray.

Hallo Tim, erst-einmal stellt sich mir die Frage warum nach dem verzinken in den Balkon Löcher gebohrt wurden!?

Nun Gut, es kommt darauf an aus welchen Profilen der Balkon besteht sind es Rechteck-rohr-Profile mit einer Wandstärke von weniger als 1,5-2 mm dann ist ein gebohrtes Loch im Material unbedenklich. Da im gebohrten Material durch die elektrochemische Spannungsreihe zwischen Zink (Edel) und Stahl (unedel) ein ständiger Strom fließt, ionisiert sich die Zinkverletzung innerhalb von 3-6 Monaten wieder zu. Dies erfolgt auch bei Kratzern oder leichten Beschädigungen am Zink (Abplatzungen) jedoch nur bis zu einer Tiefe von 1,5 bis 2 mm. Wenn das Profil aus dem der Balkon besteht, eine größere Material-dicke >2 mm, so ist unbedingt die gebohrte Stelle mit Zinkfarbe oder Zinn auszubessern!!!
Da es eigentlich nicht statthaft ist eine verzinkte Konstruktion anzubohren dies aber in Ausnahmefällen gemacht werden muss solltest du auf die vor genannten Punkte achten und mit deinem ausführenden Betrieb diese Sachlage besprechen sowie bei der Endabnahme diese Punkte dokumentieren, das in einem Garantiefall die Rost-spuren ausgebessert werden müssen!!!

Wenn du weitere Fragen hast, Mail mich an: [email protected]

Metallbaumeister, Schweißfachmann

Hallo Tim 78,

diese Löcher sind lebenswichtig für Deine Konstruktion.
da Deine Konstruktion feuerverzinkt wurde und diese in ein Zinkbecken getaucht getaucht wurde, muß die Luft aus den Röhren entweichen und gleichzeitig wird das Rohr oder der Hohlkörper von innen verzinkt. Du hast also eine korrekte Komplettverzinkung die der Norm entspricht.
Gruß Werner

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Die Löcher wurden von der Stahlbaufirma gebohrt, um den Balkon zusätztlich am Haus zu befestigen, da dieser Stark wankte. Ferner wurden nachträglich Löcher eingebohrt, um die Balkoplanplatten zu fixieren.

Ich glaube auch nicht, dass der Balkon aufgrund von Lochfraß wegzurosten droht, ich möchte halt nur nicht in wenigen Jahren überall die Rostspuren runterlaufen haben…

Hallo,

vielen Dank für die Antwort, leider ist dort nix versiegelt worden…

Hallo, na gut wegrosten wird er so schnell nicht daher wär es angebracht um diese Spuren zu vermeiden, mit der Stahlbau Firma abzuklären das man diese Löcher so dicht macht oder Versiegelt das es keine Rostspuren gibt.

Mfg Wolfgang

Hallo Tim
ich hab die Norm leider auch nicht und kann dir daher leider nicht sagen ob das noch entspricht.
Mir ist nur eine Lösung für dein Problem eingefallen und zwar kannst du ein paar schrauben entfernen (keine tragenden)und den innenraum mit Hohlraumschutz (sprühbarem Seilfett)konservieren. Eigentlich braucht man nur die blanken Flächen zu versiegeln aber wenn man schon eine Dose gekauft hat kann man sicher gehen.

MfG T.H.

Boaey! Was sind das doch wieder für „fachmännische“ Antworten. Nachträgliche Bohrungen zur Montage… soetwas läßt sich leider nie umgehen da man bei den Betonbauern froh sein muß wenn die auf dem Grundstück bleiben! Messfehler kommen bei Metallbauern nicht vor (klopf,klopf,klopf). Es überlagern sich also Messtolleranzen. So kommt es zu den Montagebohrungen(oder Montageschweißungen). Die zulässige Fehlstellengröße pro „Einzelfehlstelle“ darf 10qcm nicht überschreiten. Alle an einem Bauteil befindlichen Fehlstellen zusammengenommen dürfen 0,5% der Bauteiloberfläche nicht überschreiten. Sofern die besimmungsgemäße Verwendungsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird/ist.
Aus diesem Grund sind nachträglich erstellte Bohrungen normalerweise von der EN ISO 1461 (Verzinkungsnorm) abgesegnet. Wenn die Fehlstelle größer als zulässig ist, entscheidet die die technische und/oder der vertretbare Aufwand über Art und Umfang der Nacharbeit. Grundsätzlich gilt jedoch das alle Fehlstellen mit einem geeignetem Beschichtungsstoff nachgearbeitet werden müssen. Bitte(!) niemals ein Spray benutzen(!) egal ob Alu, Zink, Aluzink oder sonstwelchen Unfug! Entscheident für den Schutz vor Rost ist und bleibt die Schichtdicke die aufgebracht wird!!! Bei 20x drüberspritzen kommt sicher auch was zusammen, aber wer macht das schon?! Also, beim nächstbesten Feuer(!)verzinker nach etwas Zinkfarbe fragen. Wo ein Verzinker zu finden ist siehe hier: http://feuerverzinken.com/UEbersicht-Standorte.153.0…