Stalker: Abmahnung per Einschreiben?

Annahme:
Stalker belästigt Ex- Freundin + ihren Sohn.

Polizei empfiehlt, im per Einschreiben Hausverbot zu erteilen. Die Frau hat kein Geld für nen Anwalt, möchte aber keinen Fehler machen.

Ein Schreiben, dass den Mann enigermassen beeindruckt wär nicht schlecht. Wenigstens einschlägige BGB - Paragraphen zitieren?
Was soll in so nem Schreiben drin sein?
Hab schon gegoogelt, nix gefunden.
Eure Tips?

Eure Tips?

Beratungshilfe. Dann hat die Frau auch Geld für nen Anwalt. Der kostet nur EUR 5,60 mehr als ein Einschreiben mit Rückschein, weiss auch ohne sinnlose Paragraphenzitiererei zu beeindrucken und kann auch absehen, was weiter zu tun ist.

Stimmt. Ist vermutlich das Beste.

Polizei empfiehlt, im per Einschreiben Hausverbot zu erteilen.
Die Frau hat kein Geld für nen Anwalt, möchte aber keinen
Fehler machen.

Die machen es sich aber wieder einfach. Man sollte als Schnellhilfe zunächst beim Gericht eine einstwillige Verfügung erwirken.
http://www.ra-live.de/ratgeber/Stalking/Index.htm
http://www.gegenstalking.de/einstweilig.html

Hab schon gegoogelt, nix gefunden.

Das fällt mir wirklich sehr sehr schwer zu glauben :wink:
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…

TM

Nur noch ein kleiner Hinweis:

Eine Abmahnung würde ich übrigens niemals per Einschreiben zustellen.

Das Problem vom Einschreiben ist nämlich Ende des Tages die Beweisbarkeit des Zugangs.

Häh?

Also ich erkläre es noch mal ausführlicher:

Wenn man per Einschreiben schickt, dann gibt es ja folgende Varianten:

  1. Einschreiben Einwurf
    Da würde ich als Empfänger erst einmal bestreiten überhaupt was bekommen zu haben. Der Postbote kann sich Monate später (wenn die Sache z.B. vor Gericht ist) auch nicht mehr zweifelsfrei erinnern -> ergo Kein Zugang

  2. Eigenhändiges Einschreiben
    Da kann ich mich als Empfänger entscheiden den Brief nicht anzunehmen (z.B. wenn ich schon eine Abmahnung erwarte) oder ich habe leider einen leeren Briefumschlag bekommen. Passiert ja andauernd :wink:. -> ergo Kein Zugang

  3. Einschreiben per Rückschein
    Im Grunde dasselbe wie unter 2.

Also in jedem Fall ist das Schicken per Einschreiben bei Abmahnungen oder sonstigen wichtigen Schreiben auf deren Zustellung es ankommt (z.B. Kündigung) problematisch.

Besser: Ein (unbeteiligter*) Zeuge schaut zu, wie das Schreiben in den Briefumschlag gesteckt wurde und drückt dem Empfänger den Brief persönlich in die Hand.

(*unbeteiligt bedeutet hier, dass er bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht als Partei gezählt wird.)

Gruß

Hi,

Nur noch ein kleiner Hinweis:

von mir auch :wink: obwohl dein Hinweis an sich prima ist.

  1. Eigenhändiges Einschreiben
    Da kann ich mich als Empfänger entscheiden den Brief nicht
    anzunehmen (z.B. wenn ich schon eine Abmahnung erwarte) oder
    ich habe leider einen leeren Briefumschlag bekommen. Passiert
    ja andauernd :wink:. -> ergo Kein Zugang
  2. Einschreiben per Rückschein
    Im Grunde dasselbe wie unter 2.

kann aber als Annahmevereitelung gewertet werden, wenn er davon Kenntnis haben konnte/hatte, was ihn mit diesem Brief erwartet.

Zumindest bei mündl. angekündigten Kündigungen etc. gilt das Schreiben trotz Annahmeverweigerung u.U. als zugestellt.

Besser: Ein (unbeteiligter*) Zeuge schaut zu, wie das
Schreiben in den Briefumschlag gesteckt wurde und drückt dem
Empfänger den Brief persönlich in die Hand.

Oder in seinen Briefkasten mit Vermerk der Uhrzeit auf dem Brief und einem eigenen Protokoll.

http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellun…
http://www.jura-schemata.de/zugang-einer-willenserkl…

TM

Hi,

kann aber als Annahmevereitelung gewertet werden, wenn er
davon Kenntnis haben konnte/hatte, was ihn mit diesem Brief
erwartet.

Schon klar, aber keiner zwingt mich dem Postboten die Tür zu öffnen bzw. bei einer Benachrichtigung im Briefkasten das Einschreiben abzuholen. Annahmevereitelung ist meines Erachtens nur, wenn ich dem Postboten öffne, mich als berechtigter Empfänger zu erkennen gebe und dann den Brief nicht annehme.

Zumindest bei mündl. angekündigten Kündigungen etc. gilt das
Schreiben trotz Annahmeverweigerung u.U. als zugestellt.

u.U. -> sofern es in seinen „Machtbereich“ gelangte, was IMHO bei den oben genannten beiden Verhaltensweisen (Öffne Tür nicht dem Postboten und hole Einschreiben nicht ab) nicht der Fall ist.

Besser: Ein (unbeteiligter*) Zeuge schaut zu, wie das
Schreiben in den Briefumschlag gesteckt wurde und drückt dem
Empfänger den Brief persönlich in die Hand.

Oder in seinen Briefkasten mit Vermerk der Uhrzeit auf dem
Brief und einem eigenen Protokoll.

Sehr richtiger Hinweis, hatte ich vergessen.

Hinzufügen möchte ich jedoch, dass diese Zustellung dann bei Fristen etc. (bei einer Abmahnung nicht so wichtig, aber evtl. bei einer Kündigung) noch eine Rolle spielen kann, da fraglich ist wann der Empfänger davon Kenntnis erlangen konnte.
Gerade wenn der Brief um 17:00 am letzten Tag vor Ablauf einer Frist eingeworfen wurde, kann die Sache schwierig werden, weil in der Regel erst nach Verkehrssitte etc. damit zu rechnen ist, dass der Empfänger am nächsten Morgen erst wieder davon Kenntnis erlangt, was zu spät sein kann (gibt es Urteile zu, ist denke ich aber hier nicht so wichtig zu zitieren).

Gruß

Danke für diese nützlichen Infos!

Ich hatte eigentlich vermutet, dass es zum Thema „…jegliche Kontaktaufnahme zu unterlassen da ansonsten rechtliche Schritte eingeleitet werden…“ ein Standardschreiben gibt, hab ich aber nirgends gefunden.
Aber mit deinen Tips kann ja jeder Betoffene ggf. selbst was basteln :smile: