Stammkapital Holding

Hallo,

Frage 1: Wieviel Stammkapital ist mindestens notwendig, wenn ich eine Holding aus einer UG (Muttergesellschaft) und einer GmbH (Tochtergesellschaft) gründe?

Frage 2: Wieviel Stammkapital ist mindestens notwendig, wenn ich eine Holding aus einer GmbH (Muttergesellschaft) und einer GmbH (Tochtergesellschaft) gründe?

Danke für die Hilfe
Grüße
Hannes

Hallo Hannes,

eine „Holding“ (= „Besitzende“) ist immer eine Gesellschaft, nicht mehrere.

Für eine UG (haftungsbeschränkt) ist das Mindest-Stammkapital ein Euro, für eine GmbH gem. § 5 Abs 1 GmbHG 25.000 Euro.

Eine UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH.

Schöne Grüße

MM

Die Gesellschaft nennt er dann „International Investment Capital Group UG (haftungsbeschränkt)“ & Co. KG, zum Zwecke der Steueroptimierung noch in einer mehrstöckigen Personengesellschaft überkreuz verschachtelt mit einer englischen Ltd. Drunter hängt dann die operative GmbH. Das Ganze ist eine umsatzsteuerliche Organschaft, nimmt aber noch § 19 UStG in Anspruch…

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Eine englische LTD gründen nur Vollpfosten. Schon vor dem angeblich bevorstehenden „Brexit“, war es Schwachsinn sich in dem völlig verdrehten Königreich, wo sogar die Autos auf der falschen Strassenseite kutschieren, eine Firma zu gründen. Wenn man schon so eine Gesellschaft in EU-Europa gründet, dann in Estland. Aber auch Estland ist für eine „Holding“ eher Unfug.

Die Antwort von Rotalge ist auch eher sarkastisch zu verstehen.

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