Standard Life von 2004 kündigen oder weitermachen?

Hallo,

jemand hat im Jahre 2004 eine „Standard Life FREELAX - aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht“ abgeschlossen mit 100 Euro monatlicher Zahlung, 3% Dynamik pro Jahr, Dauer 38 Jahre. Die garantierte Kapitalabfindung beträgt 61.000 € (ohne Dynamik), bei 4% Wertzuwachs 106.000 € (ohne Dynamik). Da in 2004 abgeschlossen also steuerfreie Auszahlung.

Nach 6 Jahren hat er insgesamt 7500 € eingezahlt, der Rückkaufswert lag aber nur bei 5000 €. Also ein kräftiges Minus, begründet wurde das vom Makler, da in der Anfangsphase Provision gezahlt wird, dann aber nicht mehr.

Da denkt er sich, lieber die derzeit 115 € pro Monat auf ein Tagesgeldkonto anlegen, lieber ein bißchen Zinsen, als ein Minusgeschäft, andererseits kann man doch die Beiträge von der Steuer absetzen!?
Wenn er also 115 € x 12 Monate = 1380 €/Jahr zu 88% von der Steuer absetzen kann, zaht er also nur 165 €/Jahr effektiv ein und es werden 1380 € für ihn angelegt.

Ist die Standard Life dann doch eine gute Sache für denjenigen und er sollte weiter einzahlen weil er die Beiträge von der Steuer absetzen kann? Kann er denn wirklich die Beiträge zu 88% absetzen? Übrigens die einzige Altersvorsorge die er hat. Kündigen oder weitermachen?

Hallo,

hier die steuerliche Regeleung für LV Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden:

Absetzbarkeit der Beiträge:

Beiträge zu Lebensversicherungen waren im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen nach §10 EStG bis zu einem gewissen pauschalenpauschalen Betrag von der Steuer absetzbar.

Bei den meisten Angestellten war die Absetzbarkeit aber ohnehin nicht mehr möglich, weil die Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und gesetzl. Rentenversicherung ausgeschöpft waren.

Vorsorgeaufwendungen:

Bisher konnten die Aufwendungen für Lebensversicherungen innerhalb gewisser Höchstgrenzen zusammen mit anderen privaten oder gesetzlichen Versicherungen (z.B. Renten-, Kranken- und Pflege-, Haftpflicht- oder Unfallversicherungen) als so genannte Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.
Bei Angestellten waren die möglichen Vorsorgeaufwendungen jedoch in aller Regel bereits durch die gesetzlichen Sozialversicherungen erschöpft. Weitere Versicherungsbeiträge konnten demnach nicht mehr abgesetzt werden. Diese Regelung war also hauptsächlich für Selbständige interessant.

Bei Verträgen nachh 2005 erfolgt im übrigen eine nachgelagerte Besteuerung.

Besteuerung der Auszahlung:

Erträge (Zinsen und Überschussanteile) müssen zur Hälfte versteuert werden.

Beispiel:
Gesamtauszahlung: 200.000 Euro
Eingezahlte Beiträge: 100.000 Euro
Summe der Erträge also: 100.000 Euro
davon sind 50% zu versteuern, also: 50.000 Euro.

Bei einem Steuersatz von 30% müssen demnach 15.000 Euro an Steuern abgeführt werden.

Wird das Kapital vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt, müssen 100% der Erträge versteuert werden!Es ist ohnehin sinnvoll, den Ablauftermin der Lebensversicherung auf einen Zeitpunkt zu legen, in dem bereits überwiegend Rente bezogen wird.

Denn in aller Regel ist die Rente niedriger als das Einkommen während des Berufslebens; somit ist auch der Steuersatz geringer; folglich auch das zu versteuernde Guthaben aus der

Fazit:

Eine LV die seit 2004 besteht sollte nur dann gekündigt werden, wenn es keine andere LÖsung für eine wirtschaftliche Notlage gibt.

Zumal alle Kosten bezahlt sind und jetzt der Vertrag in die " Gewinnzone " fährt.

gruß

Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

was soll diese Frage?

Da die Provision bereits mit den Beiträgen verrechnetwurde und durch eine Kündigung nicht wieder erstattet werden, ist allein die Weiterführung sinnvoll. Die Alternative Banksparplan stellt sich doch überhaupt nicht. Ausser dieser Jemand hat zusätzliches Geld das er anlegen möchte.

Hallo,

das ist einer der großen Nachteile bei LV. Man muss sich immer zu Augen führen „Eine Versicherung ist eine Absicherung gegen ein Risiko und hat in erster Linie nichts mit sparen zu tun.“.
Von daher ist man mit dem weiterführen einer LV auch weiterhin mit Nachteilen bestückt.

Sie haben noch 32 jahre vor sich zu sparen. Mein kurzer knapper Vorshlag: 1. Die LV beitragsfrei stellen und nicht mehr einzahlen. Mindestens 12 Jahre lang laufen lassen, da sie sonst besteuert wird.
2. 115 € in einen gut geführen reinen Aktien-Fond sparen. Also keine Fondgebundene Lebensversicherung.
Bei 32 Jahren ist das Risiko sehr klein und die durchschnittliche Gewinne allen anderen Altersvorsorgen überlegen.

Viele Grüße

Chris

Also, eine LV ist eine langfristige Angelegenheit und 2500 € Differenz zeugt von einem Vertrag der nicht übermäßig mit Courtage belastet ist. Denn zu dem Rückkaufswert kommen noch die Überschussanteile und es kann durchaus sein, dass sie bereits jetzt im Plus liegen.
Sie erzielen aktuell Steuervorteile und der Vertrag fängt erst jetzt an entsprechende Rendite zu erzielen.
Kurz zur Alternative: Wenn Sie jetzt kündigen werden sogar Steuernachzahlungen fällig. Wenn es sich um einen Rürup Vertrag, so ist eine Auszahlung auch erst im Rentenalter möglich. Ohne jetzt die Details zu kennen, würde ich den Vertrag weiterführen.
Denn bei der Alternative Tagesgeld haben Sie keine steuerlichen Vorteile, da haben Sie einen Denkfehler.

der Makler hat durchaus Recht das negative Minus in den ersten Jahren kommt haauptsächlich aus den Abschlusskosten (eben gerade für den Makler!!)und aus einer eventuellen negativen Performance. Wenn allerdings eine Kapitalgarantie dabei ist so tut die negative Performance nur dann weh wenn man vorzeitig kündigt den dann wirkt die Garantie nicht und man realisiert den Verlust. Daher unbedingt durchhalten und nicht auf die einebzahlten Prämien schauen. Leider ist der Vertrag so gestrickt das er nur dann gut ist wenn man auch wirklich die Laufzeit einhält.
Das einzige RIsiko das bleibt ist das der Garantiegeber pleite geht. Deshalb immer schauen wer eigentlich Garantie stellt.

Martina

Bei den meisten Angestellten war die Absetzbarkeit aber
ohnehin nicht mehr möglich, weil die Vorsorgeaufwendungen
bereits durch die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und gesetzl.
Rentenversicherung ausgeschöpft waren.

Vielen Dank zunächst für die ganzen Antworten, die Meinungen gehen ja teils auseinander. Dennoch tendiere ich dazu den Vertrag bis zum Ende weiterzuführen und mich nicht mehr darum zu kümmern. Meine Frage ist: Ich erhalte eine private BU-Rente, die voraussichtlich zu 22% (Ertraganteil) besteuert wird. Wie hoch ist da die Vorsorgeaufwendung, sprich wieviel kann ich von der PKV und Rentenversicherung von der zu zahlenden Steuer abziehen?

Hallo,

Ab dem 1. Januar 2010 gilt folgender Sonderausgabenabzug als Vorsorgeaufwendungen für Beiträge zur Krankenkasse:

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind bis zur Höhe der Grundversorgung voll als Sonderausgaben absetzbar. Die Betonung liegt auf „Grundversorgung“ (auch Basis-Krankenversicherung genannt).
Zur Grundversorgung zählen zum Beispiel nicht die Versicherungsbeiträge für eine Behandlung durch den Chefarzt oder für ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Privatversicherte erhalten daher künftig von ihrem Versicherer eine Aufschlüsselung der zu zahlenden Beiträge über die Grundversorgung und die darüber zu zahlenden Versicherungsprämien.

Beitragsrückerstattungen mindern im Kalenderjahr der Erstattung die abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, weil sie den Steuerpflichtigen letztlich finanziell nicht belastet haben.

Die Versicherungstarife sind für den Steuerzahler aufzuteilen und so den steuerlich abzugsfähigen Anteil auszuweisen.

Die Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung – KVBEVO regelt mit welchem Anteil die Beiträge für die einzelnen Leistungen der Krankenversicherung anzusetzen sind.

Die Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG ist in einer Rechtsverordnung geregelt. Sie trägt den Namen „Verordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes“ (Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung – KVBEVO). In der KVBEVO ist mithin festgelegt worden, mit welchem Anteil die Beiträge für die einzelnen Leistungen der Krankenversicherung anzusetzen sind.

Und jetzt zur Rentenversicherung:

Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Abzugsfähigkeit Ihrer Vorsorgeaufwendungen zum 1.1.2005 völlig neu geregelt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen

der Basisversorgung (gesetzliche Rente, berufsständisches Versorgungswerk, landwirtschaftliche Alterskasse, Rürup-Rente),


den übrigen Vorsorgeaufwendungen (z. B. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, klassische private Lebensversicherung nach altem Recht – Abschluss vor 2005) und


der Zusatzversorgung (Riesterrente).

Basisversorgung

Den Sonderausgabenabzug für die Aufwendungen zur Basisversorgung können Sie grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 40.000 €) geltend machen.

Achtung: Der Schein trügt jedoch! Die vollen Höchstbeträge stehen Ihnen nämlich erst ab dem Jahr 2025 zu. Bis dahin werden die jährlich abziehbaren Basisvorsorgeaufwendungen schrittweise angehoben. Für 2007 ist der abziehbare Höchstbetrag auf 64 % der o. g. Beträge (also 12.800 € bzw. 25.600 €) beschränkt. Der abziehbare Höchstbetrag steigert sich jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, für 2008 beträgt er 13.200 € bzw. 26.400 € (66 %).

Sind Sie rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, wird Ihnen der an sich abzugsfähige Teil Ihrer Vorsorgeaufwendungen nochmals um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. In der Übergangsphase bis zum Jahr 2025 wird rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern dadurch ein erheblicher Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen „abgeschnitten“.

Übrige Vorsorgeaufwendungen

Weitere Vorsorgeaufwendungen, die nicht bereits zur Basisvorsorge zählen, sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.400 € abziehbar.

Dieser Betrag vermindert sich auf 1.500 €, wenn Sie einen Anspruch auf (vollständige oder teilweise) Erstattung bzw. Übernahme von Krankheitskosten haben, wenn Sie also z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter sind.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren bestimmt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der jedem einzelnen Ehegatten zustehenden Höchstbeträge. Möglich sind daher gemeinsame Höchstbeträge von 3.000 €, 3.900 € oder 4.800 €.

Günstigerprüfung

Vor allem für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ist das ab 2005 geltende neue Recht zur Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen oft zumindest in der Anfangsphase der Übergangszeit ungünstiger als das alte Recht. Daher müssen Finanzämter bis zum Jahr 2019 in einem komplexen Berechnungsverfahren die nach altem und nach neuem Recht abziehbaren Beträge parallel ausrechnen und den höheren Betrag in Ihrem Einkommensteuerbescheid zu Ihren Gunsten berücksichtigen.

Werden die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen bei Ihnen noch nach altem Recht ermittelt, enthält Ihr Einkommensteuerbescheid folgenden Hinweis: „Die Günstigerprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 zu einem günstigeren Ergebnis führt.“

Alles klar soweit ?

Gruß
www.tuerk-versicherungen.de

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Hallo,

es ist schwer hier einen konkreten Rat zu geben, ohne die finanziellen Rahmenbedingungen im Detail zu kennen… Aber ich versuch es mal:

Zuallererst solltest Du Dir klar machen wofür dieser Vertrag abgeschlossen wurde.

Wenn es ein Vertrag sein sollte, bei dem man jederzeit aussteigen kann ohne Einbußen zu haben ist eine Lebensversicherung sicher nicht die richtige Wahl gewesen. Denn die Abschlusskosten werden auf die ersten Jahre umgelegt. Somit kann es in den ersten Jahren so aussehen wie in Deinem Fall.

Wenn er dafür gedacht war die gesetzliche Rente später einmal aufzubessern war die Entscheidung sicher richtig. Dann ist es aber auch eigentlich uninteressant, wie hoch die derzeitigen Rückkaufswerte sind.

Ich würde immer vergleichen, was bei Ablauf (nach Steuer) ausgezahlt wird. Dies wird meiner Meinung nach bei der Lebensversicherung mehr sein als beim Tagesgeld. Denn das Tagesgeld unterliegt der Abgeltungssteuer.

Die Beiträge zur Lebensversicherung können übrigens NICHT steuerlich geltend gemacht werden - Dafür ist ja die Ablaufleistung steuerfrei.

Da ich selber als Versicherungsfachmann tätig bin kann ich Dir anbieten den Vertrag detailliert zu überprüfen.

Dafür benötige ich allerdings noch einige weitere Angaben, denn es kann sehr sinnvoll sein den Vertrag durch eine „Riester-Rente“ oder betriebliche Altersvorsorge zu zu ersetzen…

Wenn Du weitere Informationen wünschst kannst Du mir eine E-Mail an [email protected] schreiben oder meine Internetseite www.frank-domanske.ruv.de besuchen…

Wenn ich Dir weitergeholfen habe würde ich mich über ein Sternchen freuen…

Liebe/r Waldfrucht,

Ihr Gedanke, das Geld lieber auf ein Tagesgeldkonto einzuzahlen statt ein Minusgeschäft zu machen, ist berechtigt. Lebens- und Rentenversicherungen haben einen hohen Kostenfaktor, von dem die Versicherungsnehmer häufig erst nach Vertragsabschluss erfahren. Am Ende der Vertragslaufzeit bzw. bei den jährlichen Wertmitteilungen sind die Kunden dann regelmäßig geschockt vom niedrigen Ergebnis. Bis zu 30% gehen bei diesen Policen für die Kosten verloren - wussten Sie das? Natürlich werden daher auch nicht 100% Ihrer Beiträge für Sie angelegt und verzinst, sondern nur der Sparanteil - also Ihre Beiträge minus Risikoschutz minus Kostenanteil.
Zudem fallen diese verstärkt bei Vertragsabschluss an, so dass der sonst so lukrative Zinseszinseffekt gar nicht entstehen kann (bzw. stark verzögert).
Dazu kommt, dass die garantierten Zinsen inzwischen sehr niedrig sind. Zwar werden regelmäßig hohe Überschussbeteiligungen versprochen, geleistet werden Sie jedoch kaum noch

Ein Beispiel: Der Versicherungsnehmer zahlt 100 Euro monatlich in die Police. Davon gehen etwa 10 Euro für die Verwaltung, 3 Euro für die Betreuungsprovision und weiter 15 Euro für das Risiko weg. Übrig bleiben 72 Euro, die für Sie angelegt und mit dem bei Vertragsabschluss gültigen Garantiezins verzinst werden (1,75%). Vorher werden jedoch noch die Abschlusskosten getilgt.

Zur Steuerproblematik: Rücklagen fürs Alter sind nur als Sonderausgaben absetzbar - bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (Vorsorgeaufwendungen für die Altersversorgung). Dieser Höchstbetrag ermittelt sich aus dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Üblicherweise ist dies bei Angestellten bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgegolten. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein.

Sollten Sie Ihre Police angesichts dieser Fakten kündigen wollen, sollten Sie dies nicht eigenständig tun. Sie werden auf diesem Weg nur den meist viel zu geringen Rückkaufswert erhalten und damit Verluste machen. Eine Möglichkeit ist die professionelle Kündigung. Profis kündigen fachgerecht in Ihrem Namen, so dass sich der Rückkaufswert sofort um bis zu 20% erhöht. Zusätzlich bekommen Sie so die Chance alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurück zu bekommen.

Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG

hallo,

bei der Steuergeschichte…Vorsicht!!
Oft sind die anrechenbaren Pauschalen schon durch die gesetzlichen
Rentenbeiträge ausgeschöft, sodass die Rentenversicherung keinen
Steuervorteil bringt. Das Programm „Elster“ des Fiamt hilft da weiter.

Der Rückkaufswert ist geringer als die Einzahlung, da beim Vertrags-
beginn bis zu 5% Provision für den Makler fällig sind.
In Deinem Fall: Beitragssumme (12 x 100Euro Monat x 38 Jahre)
45.600 Euro x 5% = 2.280,-€ Provision (da freut sich der Makler)

Würde der Vertrag als Riester laufen, dann könntest Du die eigenen
Beiträge komplett steuerlich gelten machen und Förderung gäbe es
auch noch.

Da es die Möglichkeit der Riesterrente seit 2002 gibt, ist fraglich warum
der Makler eine normale Rentenversicherung verkauft hat.

Auch ist fraglich warum keine Direktversicherung durch
Gehaltsumwandlung, die brutto 100 netto aber durch Steuer- und
Sozialabgabenersparnis nur ca. die Hälfte kostet, angeboten wurde.

Der Makler hat wohl eher an sich gedacht als an das Wohl des
Kunden!

Vielleicht kannst Du Deinen Vertrag noch nachbessern, wenn er
als Direktversicherung laufen würde (Arbeitgeber fragen)
oder auch in einen Riestervertrag umwandeln?
(Versicherung fragen)

Da noch 30 Jahre Zeit bis zur Rente ist, würde ich auf jeden Fall
etwas mit Förderung (Riester, Direktversicherung, Pensionskasse oder
bei Selbstständigen Rürupp) machen.

Ganz normale Renten- oder (noch schlimmer) Lebensversicherungen
lohne sich oft nicht, da zu wenig Zinsen.
Mit Förderung kommt oft mehr als das Doppelte raus.

Die Steuerfreiheit ist zwar ein Argument, betrifft aber nur die Gewinne,
die in den letzen Jahren immer weniger wurden.

Im Alter wird ganz anders versteuert, (Altersfreibetrag)
sodass auch bei einer geförderten Anlagen wesentlich mehr über bleibt
durch die monatliche Rentenzahlung.

z. B. bei einer Riesterrente kann man beim Ablauf 30% des gesamten
Kapitals steuerfrei auszahlen lassen.

Gruß
Franjo
(kundenorientierter Berater)

Hallo,

ich vermittle für die Altersvorsorge mit wenigen Ausnahmen keine Versicherungsprodukte mehr, weil ich diese im Großen und Ganzen für Fehlinvestitionen halte.

Sie haben natürlich andererseits bei einer Versicherung von 2004 Steuervorteile, die dafür sprechen, die Versicherung nicht zu kündigen, sondern beitragsfrei zu stellen.

Was beim Sparen für die Altersvorsorge wirklich zählt ist, wieviel Geld man im Laufe seines Lebens zusammenspart - und da gilt dann nur: Rendite, Rendite und nochmals Rendite, bei größtmöglicher Sicherheit.
Das können Versicherungen aber nicht bieten.

Mein Rat wäre also, die Versicherung beitragsfrei zu stellen und eine andere Sparmöglichkeit zu wählen.
Sie dürfen mich diesbezüglich gerne kontaktieren.

Steuerfreiheit sollte übrigens nie ein Grund sein, ein Produkt zu kaufen. Was nützt der Steuervorteil in der Ansparphase, wenn hinterher zuwenig herauskommt UND die Rente dann auch noch voll versteuert werden muss?

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

www.juergen-schnitzler.de