Hallo.
Ich hab folgende Frage.
Auto gekauft auf Kredit mit meiner ex.
Beide stehen im Kaufvertrag.
Meine ex ist vor einem Jahr ausgezogen und bedient den Kredit allein und fährt das Auto.
Nun ist es kaputt gegangen und sie ließ es abschleppen. Das Auto steht nun in einer fremden Kfz Werkstatt und diese verlangt 20 Euro pro Tag standgebuehren.
Sie hat nun ihren Hartz IV Bescheid reingereicht und kann keinen der beiden mehr bedienen.
Bei dem Auto Haus ich im Vertrag stehe is klar das ich zahlen muss.
Nur wenn das Auto dann abbezahlt ist…
Wer zahlt die fremde Werkstatt. Wo meine ex den Auftrag gegeben hat.
Denn das Auto gehoert doch zu 50 % mir.
Muss ich die standgebuehren dort entrichten?