Standgebuehr

Hallo.
Ich hab folgende Frage.

Auto gekauft auf Kredit mit meiner ex.
Beide stehen im Kaufvertrag.

Meine ex ist vor einem Jahr ausgezogen und bedient den Kredit allein und fährt das Auto.

Nun ist es kaputt gegangen und sie ließ es abschleppen. Das Auto steht nun in einer fremden Kfz Werkstatt und diese verlangt 20 Euro pro Tag standgebuehren.

Sie hat nun ihren Hartz IV Bescheid reingereicht und kann keinen der beiden mehr bedienen.

Bei dem Auto Haus ich im Vertrag stehe is klar das ich zahlen muss.

Nur wenn das Auto dann abbezahlt ist…
Wer zahlt die fremde Werkstatt. Wo meine ex den Auftrag gegeben hat.
Denn das Auto gehoert doch zu 50 % mir.

Muss ich die standgebuehren dort entrichten?

Ich würde Euch ähnlich wie eine GdB sehen, jeder haftet nach außen für den Gesamtbetrag. Im Innenverhältnis teilen sich die Gesellschafter die Kosten nach ihren eigenen Vorstellungen auf.

Fällt einer der beiden aus, zahlt der andere alles.

Deine Frau ist Vertragspartner der Werkstatt.

Aber mal was anderes, warum Standgebühren ? Repariert die Werkstatt gar nicht ? Warum nicht ?

Ihr seid beim Autokauf Gesamtschuldner, deine Frau kann nicht mehr zahlen, also musst Du alles zahlen beim Kredit.
Deshalb ist es wohl sinnvoll zu entscheiden was mit dem Auto passieren soll. Kann es repariert werden oder ist der Schaden zu hoch gegenüber dem Restwert ?
Dann lass Du den Wagen reparieren.

MfG
duck313

Wenn sie nicht zahlen kann, wird die Werkstatt das Auto vermutlich nur nach Zahlung der Standgebühren raus geben.

Grad der Behinderung. Nö, GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

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Ich nicht, einfach weil das das BGB in Deutschland nicht hergibt. Zwei Einzelpersonen die gemeinsam einen Vertrag abschließen, treten nicht automatisch gegenüber allen anderen Geschäftspartnern als Gesellschaft auf.

Wie es @duck313 schon schrieb, ist die Ex den Vertrag mit der Werkstatt eingegangen. Sie schuldet der Werkstatt folglich die Standgebühr.

Lediglich wenn die Ex als Schuldner gegenüber der Bank ausfällt, wird @Flo19871 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gemäß der AGB der Bank als Gesamtschuldner heran gezogen.

Aber auch das schrieb @duck313 schon.

Du verhedderst Dich da in rechtliche Probleme ohne zunächst mal die praktische Seite anzugehen und das Ziel der ganzen Veranstaltung zu definieren.

Es nützt doch jetzt niemand etwas, dass die Karre auf dem Hof der Werkstatt steht und dafür tagtäglich auch noch Geld frisst. Also sollte die erste Überlegung doch die sein, was mit der Kiste passieren soll? Und angesichts der Standgebühren sollte schnellstmöglich eine diesbezügliche Entscheidung fallen. Wenn man sich getrennt hat und die Ex ihren Teil an der Finanzierung und auch die Standgebühren nicht mehr zahlen kann, dann sollte die Karre schnellstmöglich wieder veräußert werden. Dann teilt man sich den Erlös abzüglich der voraussichtlich von Dir vorauszustreckenden Standgebühren auf Basis einer entsprechenden kleinen und von beiden unterschriebenen schriftlichen Vereinbarung, die man dann für den Fall der Fälle auch jederzeit wieder aus der Tasche ziehen kann, und das Thema ist durch.

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Das kommt davon, wenn man mal einen Scherz machen will.
In meinem Umkreis heißt GdB „Gesellschaft der Bedürftigen“.
Darunter fällt fast jede Partnerschaft.