Ständig parken Autos von einer anderer Straße in meiner Straße , wer zahlt für die Straßensschäden und am Bürgersteig? Was tun

Hallo, bedenke
Diejenigen, die bei Dir parken, bezahlen auch ihre „eigene“ Strasse, wenn Du bei ihnen parkst. Meist werden die Strassenreparaturen auch nicht vollstaendig von den Anliegern bezahlt, sondern nur anteilig, also ein grosser Teil von anderen Buergern derselben Gemeinde. Auch hier zahlen „die“ fuer „Deine“ Strasse mit, und Du fuer ihre, wenn sie diese beim Parken abnutzen.
Gruss Helmut

Hallo sten,
Kommunen wälzen sehr selten, da nicht leicht durchsetzbar, normale Reparaturen an die Hausbesitzer ab. Ich kenn aber, auch in unserer Stadt, Fälle, bei denen versucht wurde, kleinere Sackgassen an die Besitzer der anliegenden Gebäude zu privatisieren. Hier müsstest Du aber einen Vertrag unterschrieben haben, der die „Schenkung“ mit allen gesetzlichen Konsequenzen beinhaltet.
Im Normalfall können die Kommunen nur Umbaumaßnahmen, die einen, wenn auch nur scheinbaren, Mehrwert der Grundstücke nach sich ziehen, an die Besitzer umlegen. Reparaturen an der Teerdecke oder der Kanalisation sind Sache der Kommune.
Parkplatz ist nun mal knapp und muss da zur Verfügung gestellt werden, wo Platz dafür ist. Kannst Du Dir vorstellen, dass diese Fremdparker freiwillig ein bis zwei Straßen weg von ihren Häusern parken, wenn da Platz wäre. Mit etwas Verständnis könnte man sich hier viel Unmut sparen.
Wenn aber dadurch der Parkraum für Eure Anwohner zu knapp wird, könnt Ihr ja eine Antrag stellen, dass in Eurer Straße eine ausreichende Anzahl an Parkplätz für Anwohner mit Anwohnerausweis ausgeschrieben und somit reserviert werden. Die Besucher Eurer Häuser haben jedoch auch nicht mehr Rechte als ein Parker der Nebenstraße. Ist ja klar: Sind ja auch „nur“ Fremdparker.

Gruß
Kleiner Racker

Hallo,

also in öffentlichen Straßen darf jeder parken wo er will.

Wenn eine Stadt ein Haus genehmigt, dann muß das Bauamt seinen Segen geben, auch die Anzahl der Parkplätze für Besucher und Mitarbeiter wird da ganz klar festgelegt, oft müssen Bepflanzungen auch in lateinischen Namen zur einewandfeien Identifikation des Grüns erfolgen (!). Frage mal nach was d agenehmigt wurde an Stellplätzen und wieviele Pflicht sind …

Die sogenannten „Anliegerkosten“ für Instandhaltungsmaßnahmen muß man als Eigentümer mittragen, aber Du kannst ja dagegen klagen. Wer klagt ist Beweispfliczhtig, also fange mal an per Fotodokumentation die Situationfestzuhalten. Dein gutes Recht, denn vor Gericht heißt es: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Das Eigentumsrecht eines mitfotografierten Passanten ist hier nichtig, da die Bilder sicherlich nicht im Internet landen.

Wenn Du aus Deiner Ausfahrt nicht mehr herauskommst, mußt das Ordnungsamt rufen. Rufe sie so oft an irgendwann wird die Stadt sich um die zuparkerei kümmern, glaube mir…

MfG

Hallo Helmut,

da kann ich Dir leider nicht zustimmen.

Nein, in der Regel nicht. Das verlangen meines Wissens nur sehr wenige Gemeinden und bisher hörte ich das auch nur von Grundstückseigentümern. Ich jedenfalls muss keinen Anteil zusätzlich zu meinen üblichen Steuern bezahlen und kenne auch sonst keinen persönlich, von dem ich es wüsste.

Das wollte ich auch nicht behaupten, habe es falsch formuliert, Du hast Recht. Ich meinte, dass die Gemeinden einen Teil auf die Anlieger abwälzen. Der andere (evtl. große) Teil, von dem Du sprichst, wird per Umlage aber nicht von den „anderen“ Bürgern, sondern von „allen“ Bürgern derselben Gemeinde übernommen. Also wiederum von den Anliegern.
Wenn es alle KFZ-Eigner gleich träfe, fände ich es gerecht - Mehrfachbelastung für Anlieger finde ich unfair, solange nicht alle sie zahlen müssen.

Eben nicht. Ob die Beteiligung für wirklich alle Straßen in der Gemeinde gilt und für Mieter wie Eigentümer, kann ich nicht sagen. Aber spätestens an der Gemeindegrenze kann es sein, dass die Anwohner einer Straße zahlen müssen und die der anliegenden Straße nicht. :slight_smile:

Gruß
Michael

Wenn das Parken nicht durch entsprechende Schilder eingeschränkt oder verboten und das KFZ ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist, darf man dort auch parken. Wie kommst Du darauf, daß jeder nur „in seiner Straße“ parken darf?
Straßen werden mit Steuergeldern finanziert, so gesehen zahlen wir alle für jede Straße, also sind auch alle unsere Straßen. Daß Grundstückseigentümer sich an manchen Dingen noch zusätzlich beteiligen müßen, ist bekannt, es bleibt aber eine öffentliche Straße, die jeder begehen, befahren und bepacken darf.
Gegenüber von Grundstückseinfahrten darf geparkt werden, wenn man sie befahren kann. Dazu ist ein zwei - bis dreimaliges rangieren zumutbar.
Wenn Du der Auffassung bist, man dürfte hier und dort nicht parken, kannst Du bei der Zuständigen Behörde ein entsprechendes Verbot beantragen. Oder ein Durchfahrtverbot für Deine Straße. Aber wenn das Parken erlaubt ist, dann jedem.

Tach!

Mir ging das in München damals auch immer auf den Nerv.
Die einzig sinnvolle Lösung wäre es, die Zulassung eines Autos an einen Stellplatznachweis zu binden und großzügig Limitierungen auf 1 oder 2 Stunden Parken auch in Wohngebieten zu erlassen.

Anwohnerparkzonen und „das ist meine Straße“ allerdings geht gar nicht.
Auf öffentlichen Parkplätzen gilt: wer zuerst kommt, parkt zuerst. Basta. Deshalb achte ich Anwohnerparkzonen auch generell nicht und bezahle zur Not eben die 15 Eur.

Gruß,
M.

Hallo miteinander,
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten, Bemerkungen und Ratschläge.
Halten wir mal zusammenfassend fest die Fakten.

  1. Ausgangssituation:
    A.)Es wurde ein großer Wohnkomplex gebaut in einer Vorstadt an einem Hang/Hügel/Berg mit 3 Straßen. Am Fusse des Ganges ca 200-400 Meter gibt es ausgebaute Parkplätze, eingezeichnet. Am Gebäudekomplex selber und in dessen Straße leider anscheinend zu wenig. In unserer Straße, welche 20-50 Meter entfernt ist und ein kleiner Fussgängerpfad zur besagten WohnkomplexStraße hinführt, parken jetzt die Anwohner dieses Gebäudekomplexes massenhaft mit 2 Wohnmobilen (bisher) auch mal ein LKW (mal 2tage lang mal länger) und ein haufen Pkw.
    B.)Die Straßen und Gehwege müssen von den Anlieger der jeweiligen Straße in großen Teilen mitfinanziert werden. (Vor zwei Jahren lt. Nachfrage beim Nachbarn waren dies 10000-12000euro für jeden für unsere Straße/Bürgersteig.

Meine Ansicht:

  1. die Anwohner könnten freundlicherweise am Fuße des Berges parken, gerade mit schweren „Gerät“ und auch mit ihren Pkws gerade im Hinblick das einige wenige, dann für andere für deren Bequemlichkeit zahlen. Es sind 200meter zu laufen vom anderen (richtigen) Parkplatz . Ich hab nichts dagegen wenn man Mobilitätseingeschränkt ist und dort parkt, das steht außer frage… Aber diese Massen jetzt! Das ist ne saurei. Dafür möchte ich nicht zahlen wenn es soweit ist!
  2. rein rechtlich so wie ich es gelesen habe wird derzeit nichts zu machen sein. Es sei denn sie parken so das es anzeigbar wäre. Ist das richtig?
  3. Ratschläge bisher: protokollieren, fotografieren, beim Gemeinderat /Stadtrat Beschwerde einbringen. (Ok das wäre meine letzte Vorgehensweise).

Natürlich bemühe ich mich Nachbarschaftsfreundlich zu verhalten. Aber eine freche Gosche musste ich mir schon anhören, obgleich ich freundlich auf das o.g. . Hingewiesen habe.- Antwort: Mir doch egal, ist öffentlich.
Naja versuche es noch einmal und schaue dann weiter.

Weiter Anmerkungen,Ratschläge… Oder auch Kritiken sind willkommen. Bzw wie ich mich am besten verhalte od. Ich um die möglicherweise bald hohen Kosten der Sanierung der Straße rumkomme. (Wie gesagt ich zahle gerne gemeinschaftlich, aber dann sollen sich auch diejenigen beteiligen die das verursachen und nicht nur die Anlieger)

und wenn du es noch 100 mal wiederholst, es ändert sich nichts. und ja, du zahlst. eigentum verpflichtet eben.

alternative: hütte verkaufen und in den wald umziehen. da gibt es noch keine straßenbaugebühren.

Hallo Sten,

abschließend möchte ich es auch noch einmal zusammenfassen.

Ich bin ähnlicher Ansicht wie Crack. Du regst Dich hier über die Falschen auf.

  1. auch wenn die Häuser in der Nebenstraße mit genügend Garagen und Stellplätzen ausgestattet wären, sind deren Anwohner nicht verpflichtet, dort zu parken um die Straße zu entlasten. Sie können es aber tun, während andere Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge nicht auf deren privaten Stellflächen abstellen dürfen. Darüber kann man sich durchaus aufregen, wenn nicht genügend öffentlicher Parkraum zur Verfügung steht.

  2. weshalb sollten die Anwohner der Nebenstraße am Fuße des Berges parken, wenn in Deiner Straße Parkplätze frei sind, mal ganz ehrlich und objektiv? Würdest Du das an ihrer Stelle machen, nur weil Dein Gewissen es Dir gebietet, weil die Person der Nebenstraße anteilig zur Straßen- und Bürgersteigsanierung beitragen muss?

  3. was würde aus Deiner Sicht passieren, wenn die Bewohner der Nebenstraße dort nicht parken würden? Meinst Du wirklich, die Bereiche würden dann nicht von anderen Teilnehmern beparkt werden?

Worauf willst Du hinaus? Ich bereits geschrieben, dass subjektive Grenzwerte hier nicht das Geringste zu suchen haben. Sobald die Leute in 2 Reihen parken, kann man von „Massen“ sprechen. Aber eine lückenlose beparkter Seitenrand ist aus meiner Sicht ein Normalzustand. Naja, vielleicht bei euch kein alltäglicher Anblick.

Das erinnert mich übrigens an ein Interview mit der Hauptdarstellerin eines „Skandalvideos“, in dem eine junge Frau 10 Stunden stillschweigend durch New York ging und sich mit versteckter Kamera dabei filmen ließ, wie sie dabei von Passanten „angemacht wurde“. Auch sie argumentierte sinngemäß: „Ich habe ja nichts dagegen, wenn ich 2 oder 3 positive Komplimente bekomme. Aber doch nicht sooo viele, das nervt.“
Wozu ich nur nochmals sagen kann: woher sollen bitte die einzelnen Männer, die vielleicht nur einer Frau in der Woche ein wirklich aufrichtiges Kompliment machen wollen, denn wissen, wie viele sie am Tag schon bekommen hat und ob sie sich allein dadurch belästigt fühlt, dass man den Tag schon der 10. ist? Sollen sie aufhören, Frauen Komplimente zu machen, nur um sicherzugehen?
-> Auf Deine Parksituation übertragen: woher sollen die Nachbarn/Gäste wissen, bis zu wieviele Fremdparker von Dir als angemessen betrachtet werden? Denn einige sind laut Deiner Aussage ja ok.

Was möchtest Du wirklich, dass keiner dort parkt, oder nur ein bestimmter Anteil?

LG
Michael

Ganz einfach,
Vor diesem Prunkbau- wohnkomplex haben alle in ihrer „eigenen“ Straße geparkt. Das macht man so im Dorf wg. den bekannten Bedingungen (Anwohner, Anlieger zahlen für Straßenarbeiten ). Wer baute der hat auch entsprechende Raum für Parkplätze bedacht. Auch kein Problem damit, dass Besucher od. direkte Anwohner die Straße als Parkplatz verwendet haben. Das war überschaubar, wenn die Straße defekt war, mussten gemeinschaftlich die Kosten auf die Anwohner/Anlieger der Straße umgelegt werden, aber da war die Belastung überschaubar, d.h die Straße hält (ann.) Jahrzehnte, jetzt gibt es den wohnkomplex, die haben vor ihrem Haus (alles Eigentumswohnungen) einen riesen Garten und weiteres eingezäuntes unbenutztes Eigentum aber nur einige wenige Parkplätze verplant, gebaut (so wie es ausschaut), aber man hat ja die dummen Anwohner der drüberliegenden Straße, die „gerne“ für Parkplätze herhalten und diese, wenn die Straße defekt ist, auch noch bezahlen, das ist In meinen Augen asozial, sich mit Wohnmobilen,SUVs, Pkws und LKWs in unsere Straße zu stellen. Ich zahle mein Leben lang noch für mein Eigentum ab und hab kein Bock für andere noch ihren Parkplatz zu zahlen, welche mit ihren „scheiss“ PrunkWohnmobilen und SUVs den Bürgersteig und Straße hinüber machen, nur weil sich die feinen Herren zu bequem sind 200meter zu laufen!

Und ja! Ich würde 200meter laufen! bei den genannten Bedingungen, weil ich nicht gerne auf kosten anderer lebe. Ich zahle meine Steuern und Sozialabgaben schließlich ebenso + den Obolus für „unsere“ Straße. Aber zusätzlich für den Parkplatz für „Wohnmobile“ (usw.) welche mir nicht gehören da hört mein Gemeinschaftssinn auf.