Hallo,
Ich beobachte seit etwa 1 Monat , dass von der Nachbarstrasse Autos in meiner Straße parken. Die komplette Straße steht mittlerweile zu, auch gegenüber meiner garageausfahrt sodass ich zwar rauskomme aber immer umständlich manövrieren muss… Warum? Es wurde ein Mehrgenerationenhaus gebaut und vermutlich zu wenig Parkplätze dazu…
Jetzt sehe ich schon erste Anzeichen , das der Bürgersteig in Mitleidenschaft gezogen wird. Vor kurzem durften meine Nachbarn für die Erneuerung der Straße + Bügersteig jeder mehr als 10tsd Euro zahlen… Jetzt befürchte ich dass ich das auch bald zahlen muss … Aber diejenigen, weil sie nicht in meiner Straße wohnen aber dennoch hier parken nichts zahlen… Ist klar?
Was kann ich tun, dass Sie woanders parken …eine höfliche Anmerkung wurde mit einem Lächeln quittiert und gesagt ist „öffentlich“… Muss ich mich wirklich damit abfinden?
Guten Abend!
Deine Straße mag Sprachgebrauch sein, aber doch keine Beschreibung der Eigentumsverhältnisse.
Ja.
Gruß
Wolfgang
Turmstraße oder Schlossallee ?
nurmalsofrag
Sagt mal was sind das für … Antworten… Natürlich ist das nicht mein Eigentum, das war auch nicht als Eigentumsbeschreibung gemeint sondern eine Ortsbeschreibung… Ich hab nichts dagegen wenn jemand aus meiner Straße dort parkt oder auch Jogger die kurzweilig parken oder wenn mal ein od. Zwei Autos dort parken aber 15 (letzte Zählung) komplette Straße voll!! Darunter zwei Wohnmobile… Dann ist das Maß voll
Hallo
deinem Einwand entnehme ich, dass es sich bei dem beschriebenen deines Erachtens fehlgenutzten Straßenstück um eine öffentliche Straße und keine Privatstraße handelt? Diese durchaus wichtige Information hattest du uns unterschlagen bzw. fehlerhaft formuliert.
Wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt, musst du das Parken anderer Verkehrsteilnehmer ertragen.
Allerdings könnte Gehwegparken bei euch möglicherweise nicht erlaubt sein 8n manchen Städten wird es im Rahmen geduldet) , d.h. du könntest jeden Gehweg-Parker direkt anzeigen.
Wirst du durch das Fremdparken auf der öffentlichen Straße an der Einfahrt in dein Privatgrundstück gehindert, steht es dir ebenfalls frei die Polizei zu holen und den Halter/Fahrer des Fahrzeuges anzuzeigen
Gruß H.
ja keine private Straße, aber zahlen für die Straßen bzw. Bürgersteig muss ich schon , wenn diese wegen übermäßiger Belastung „hinüber“ geht… Mit den anderen die an dieser Straße wohnen!, aber die „Fremdparker“ welche dort parken und eben nicht dort wohnen müssen das nicht…mein Gemeinschaftsgefühl geht schon weit… Und bin gerne bereit mein Beitrag zu leisten… Aber das geht zu weit…bin auch ein wenig sauer über den, der süffisant u. gleichgültig erläuterte wie egal ihm das ist.
Was erwartest du denn?
Mitleid?
Am Strassenverkehrsrecht als solchem wirst du nicht rütteln können.
Offenbar ist diese Strasse mit Parkmöglichkeiten überversorgt.
Allerdings könnte man ggf. mittelfristig und völlig legal tatsächlich etwas gegen diesen „Parkplatztourismus“ unter Mithilfe genau dieses Strassenverkehrsrechts unternehmen.
Von einer geänderten Verkehrsführung (z.B. Einbahnstrasse oder „Anlieger frei“- Strasse) bis zur Parkzone gibt es Möglichkeiten.
Man braucht „nur“ eine Lobby, die das politisch durchsetzt.
Hallo Wolfgang,
Es gibt Städte mit klammen Kassen, die die Eigentümer von Grundstücken in einer Straße finanziell zur Sanierung derselben heranziehen - was hier scheinbar auch der Fall ist. Offenbar sieht die Stadt es also schon so, dass Sten als Anlieger besondere Pflichten obliegen. Daher finde ich es nicht ganz verkehrt, hier von „meiner Straße“ zu sprechen, ob sie ihr/ihm formal nun anteilig gehört oder nicht.
Grüße
Michael
Hallo Sten,
ich kann Dich gut verstehen. Stell doch einmal eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister Deiner Stadt, wie sie es sehen und ob sie es für gerecht halten, dass ihr Anlieger anteilig für Schäden aufkommen müsst, die von anderen verursacht werden, und ob er Vorschläge zur Minderung der Belastung machen kann.
Außerdem hätte ich auch, wie Odo, an eine Parkzone mit Anwohnerausweis gedacht. Würde ich schon damit begründen, dass wenn ihr finanziell für die Schäden der Straße mithaftet, ihr auch einen gewissen Vorteil (zumindest Parkrecht für Anwohner) in dieser Straße erhalten solltet. Mich würde interessieren, was dabei rauskommt.
Andererseits muss ich schon sagen, dass ich mir kaum vorstellen kann, wie die Leute bei euch einparken. Ich wohne schon fast 10 Jahre in dieser (Durchgangs-)Straße und noch kein Bordstein musste hier nur ansatzweise ausgebessert werden.
VG und viel Erfolg
Michael
Ist das wirklich notwendig? Der Beitrag ist vielleicht humorvoll gemeint, aber Sten braucht guten Rat und keine witzigen Anspielungen, sorry. Das hier ist eine sehr ernste Angelegenheit, denn nicht jeder hat mehrere Tausend Euro für fremdverursachte Schäden auf der hohen Kante liegen.
Mir fehlt gerade das Verständnis dafür welche Schäden durch das Befahren/Parken von PKW auf Straßen verursacht werden können. Kann mich vielleicht mal jemand aufklären was ein durchschnittlicher, sagen wir 2to schwerer, PKW da anrichtet?
Vielleicht sollte man etwas objektiver sein…
Nun, vielleicht stehen ja die Eigentümer des Mehrfamilienhauses in ähnlichen Pflichten?
Gruß Crack
Das mag sein wenn es sich um normale Autos handelt, aber hier parken mittlerweile große Wohnmobile (derzeit 2) und ein LKW hat hier auch schon 2 Tage lang rumgestanden… Alles keine unmittelbare Nachbarn…Und die Straße ist schon paar Jahre alt… Und wenn ich sehe das schon der Bordstein bröckelt, lässt mich das böses erahnen… Ich kann nichts dafür, wenn die einen großen Gebäudekomplex bauen und die Parkplätze anscheinend vergessen od. Zu wenige…Aber das ich dann zahlen soll und das wird kommen, wenn es so weiter geht sehe ich irgendwie nicht ein…
Danke, genau so ist es… Vor dem Hintergrund dass man sowieso sein Leben lang für sein Haus bezahlt wäre das sehr schmerzhaft.
Wie gesagt, es ist kein Problem, wenn ich für die Straße zahle und meinen Teil mit meinen Nachbarn trage aber fast jeder hat hier in der Straße eine Garage od. Abstellplatz. Und jetzt steht alles voll nur weil in der nachbarstrasse bzw. an diesem gebäudekomplex zu wenige Parkplätze gebaut wurden… Oder die Leute dort zu bequem sind den 500m entfernten öffent. Parkplatz mitzubenutzen oa…
Wenn es nur Pkws wären… Wäre es nur nervig was eigentlich auch schon reicht, aber große Wohnmobile und auch kleinere LKWs müssen da nicht parken…wie gesagt 500meter weiter gibt es einen großen öffentl. Parkplatz… Nur weil die Leute zu bequem sind oder ihre "eigene’ Straße nicht zuparken wollen (Ann.) soll ich das akzeptieren und möglicherweise die Folgen bezahlen?
… jetzt mal langsam …
WAS genau hat denn der Nachbar bezahlen müssen und wie wurde es begründet?
Die Instandhaltungspflicht für Gehwege hat die Gemeinde, nicht der Grundstückseigentümer. Und damit trägt die Gemeinde die Kosten, wenn trotz sachgemäßen Gebrauchs der Gehwege diese kaputt gehen.
Für Schäden am Gehweg haftet der Eigentümer nur, wenn ER sie NACHWEISLICH verursacht hat oder bestehende Mängel nicht/zu spät bei der Gemeinde meldet
Auf Gehwegen ist das Parken verboten es seid denn, es wird per entsprechendem Kennzeichen ausdrücklich erlaubt. Vom „Nichtparken“ gehen die Gehwege nicht kaputt… für was sollte der TE dann bezahlen müssen?
Wenn also das Gehwegparken nicht erlaubt ist, was bitte hindert den TE daran die Polizei zu holen und die Falschparker immer wieder anzuzeigen? Damit wird das Gehwegparken auch wieder reduziert …
Gruß H.
Soweit ich mein Nachbar verstanden habe war das eine strassensanierung bei der gleichzeitig der Gehweg verbreitert und erneuert wurde die Gemeinde ist an die Anwohner/ Anlieger gegangen und jeder durfte 10tsd floggen mitlöhnen. Das war vor zwei, drei Jahren und nur ein Teilstück der Straße… Und genau das möchte ich mitunter vermeiden. Ich als Anlieger darf dann für den Gehweg zahlen der m.E. bestimmt ohne Belastung 20 Jahre länger hält…
Du suchst die Schuld bei den Falschen.
Setze Dich mit der Stadt auseinander, angrenzende Anwohner oder andere Gelegenheitsparker sind nicht für Kommunalpolitik verantwortlich.
Ich nehme an das Dein Problem eher anders gelagert ist, Du denkst das nur derjenige parken darf der auch dort wohnt - diese Annahme oder selbst der Wunsch danach ist schlicht falsch. Wenn das Dein Hintergrund ist dann solltest Du über einen Umzug nachdenken der Dich in eine Gegend verschlägt in der mit hoher Wahrscheinlichkeit niemand vor Deinem Haus parken wird.
Gruß Crack
Hallo,
wende Dich (mit Fotos) bei eindeutigen Parkverstößen direkt an das bei Dir zuständige Amt für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (üblicherweise ein Ordnungsamt, manchmal die Polizei). Bei nicht eindeutigen wende Dich an Deine Bezirksvertretung oder Deine örtlichen Ratsmitglieder.
Die Verwaltung kann dann in der Regel die örtliche Verkerhssituation prüfen und Park- und Halteverbote aussprechen oder die Straße entsprechend mit Parkraum umbauen. Letzteres ist das einzige, das Dich was kosten kann. Ist die Straße noch nie erstmalig fertiggestellt worden, werden es Erschließungsbeiträge nach dem BauGB, ist es eine Verbesserung oder Modernisierung (keine Instandetzung!), richten sich die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und sind niedriger.
Gruß vom
Schnabel
Wenn es grundsätzlich in eurer Straße als öffentlichem Verkehrsbereich gestattet ist, zu parken, dann können da auch 10 Wohnmobile von Nachbarn oder Gästen stehen, wenn sie Platz finden. Die Parkplatzknappheit ist bei der anwachsenden Kfz-Dichte gerade in relativ dicht besiedelten Gebieten ein großes Problem. Ich sehe es in meiner Straße, wo mein 16-Familienhaus mit dem Gegenüberliegenden vielleicht 12-16 Stellplätze im selbe Bereich zwischen uns an der Straße hat - und das sind längs gebaute Häuser, danach folgen quer gebaute Häuser gleicher Größe …
Ein Kollege erzählte mir letztens, dass in seine Straße eine Familie wohnt, die trotz eigener Garage und Stellplatzes ihre 3-4 Autos zuweilen alle in der Straße parkt. Gegen all das wird man nichts tun können, solange es öffentlicher, uneingeschränkter Parkraum ist. Und das ist auch nicht ganz verkehrt, denn Du möchtest sicher auch irgendwo kostenlos parken, wenn Du mal irgendwo hinfährst. Gegen die Gäste oder eine geringe Anzahl „Fremdparker“ magst Du nichts haben, aber eine Art Begrenzung sehe ich nicht realistisch umsetzbar. Man kann keinem Autofahrer zumuten, vorher durchzuzählen wieviele Fremdparker schon da sind und bei über 50% Nutzung durch diese sich einen anderen Platz zu suchen, wenn da noch genügend freie Plätze sind.
Was ich als Problem ansehe ist die Einstellung der Gemeinde, überhaupt die Kosten für Bau- und Sanierungsarbeiten auf die Anlieger abzuwälzen, wahrscheinlich weil sie Hauptnutznießer sind, auch wenn sie die Schäden in keiner Weise zu vertreten haben und auch nichts tun können, um sie zu verhindern. Wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist, dann sollte die Gemeinde es zahlen und die Kosten auf alle Autofahrer umlegen. Meine Meinung.
Grüße
Michael
He Großstadt! Das hier ist Vorstadt (Land)und die „Stadt“ selbst hat vllt 7000-8000 einwohner und von parkplatzknappheit kann keine Rede sein. Wohne an einem berg/Hügel dort sind 2-3 strassen und am fuss des Berges gibt es genügend öffentlich eingezeichnete Parkplätze, diese sind nur 500meter weiter entfernt als „meine/unsere“ Strasse. Die Leute aus der anderen Strasse sind nur zu faul zu laufen und parken unsere Strasse voll. Dann darf man sich noch dumme Kommentare anhören wenn man (wirklich) höfflich sagt, dass die Anlieger für diese Strasse/Bürgersteige zahlen müssen mit harten euros… (Will nicht übertreiben, das war nur ein Kommentar andere hab ich bisher nicht gefragt)
Finde es allerdings eine sauerei ,das wenn man einen grosskomplex baut- nicht dazu die entsprechenden Parkplätze…
In einer „Groß Stadt“ kann ich das noch einigermaßen nachvollziehen, da zahlt man in der Regel auch nicht für die Strasse/Bürgersteig. Hier schon… mag sein dass ich es leisten kann dann alle 10jahre 10000-15000euro zu zahlen… aber andere Familien Nicht. Man zieht extra aufs Land damit die Familie hier weniger kosten hat und darf dann für andere zahlen. Das hat nichts mehr mit Gemeinwohl zutun. Naja mal schauen .ich probiere es nochmal mit freundlichen Hinweis