Hatte im letzten Jahr den Fall das Veranstalter Reiseabflugzeit von nach 17:00 Uhr auf 05:30 Uhr vorverlegt hat.
Ich habe eine Vermutung die ich nicht beweisen kann. Und zwar glaube ich das es eine Art Strategie ist Kunden mit einer angenehmen Reisezeit anzulocken, 100% Storno anzudrohen, und dann den Flug in eine unchristliche Zeit zu verlegen, die so niemand buchen würde. Was ich rausfinden will ob das Einzelfälle sind oder ob das Methode ist? Hat jemand Erfahrung damit, kennt Jemand viele solcher Fälle? Wer weiss was?
Gruß Manuel
Einfach mal die Flugnummer im Netz eingeben und schauen wann der Flug in der Regel durchgeführt wird kann schon einiges an Klarheit bringen.
Bitte Ergebnis mitteilen.
Flüge werden nicht vom Veranstalter durchgeführt, sondern von der Fluggesellschaft und die ist es in der Regel auch, die die Flugzeit ändert.
Gruß
C.
Das Problem ist deutlich vielschichtiger. Eine Methode des Reiseveranstalters steckt da aber nicht dahinter.
bye
Rolf
Denke auch, dass es Strategie ist.
Für die Flugzeiten kann der Reiseveranstalter zwar nichts aber wenn man direkt bei der Fluglinie nachschaut dann findet man dort nach der Umbuchung auf die neue Flugzeit immer noch die alte Flugzeit, die kann man auch immer noch buchen.
Also reiner Zufall kann das für mich nicht sein.
Wenn der Flug nicht zustande kommt ok, kann ja passieren. Aber wenn man dann noch immer den Flug zum Verkauf anbietet stimmt sicher etwas nicht.
Denk ich eher nicht. Sonst würde bei dem Veranstalter bald niemand mehr buchen.
Gruß T
Gib und och mal die Flugnummer(n).
Wenn die Fluggesellschaft einen Flug vorverlegt, kommt dies einer Annulierung gleich. Hierzu gab es auch ein Urteil des BGH. Das Lustige daran: durch so eine Vorverlegung seitens der Fluggesellschaft ist diese verpflichtet gemäß Fluggastrecht eine Entschädigung zu zahlen.
Bei deiner Frage noch interessant: Hat der Reiseveranstalter den Flug zur gewünschten Zeit überhaupt gebucht, oder nur angekündigt dies zu tun und direkt den morgendlichen Flug gebucht? Das ginge m.E. Richtung unlauterer Wettbewerb. wenn wie vermutet die Fluggesellschaft schuld war, kannst du von der Fluggesellschaft eine Entschädigung erstreiten. Ansosnten vom Reiseveranstalter.