Start- und Endpunkt der Arbeit, Entlohnung

Hallo,
zu folgendem Szenario bitte ich um eine arbeitsrechtliche Einschätzung:

Ein Arbeitnehmer fährt Waren in einer Stadt mit dem Fahrrad aus. Hierfür muss er sich zu Beginn seiner Schicht an einem bestimmten Ort einfinden und erhält dann im Laufe der Schicht Aufträge für Waren, die er abholen und ausliefern muss. Bezahlt wird der Arbeitsnehmer im Stundenlohn.
Dies bedingt, dass der Ort der letzten Auslieferung nicht unerheblich vom Startpunkt entfernt sein kann (bis zu eine halbe Stunde).
Muss der Arbeitgeber die Rückfahrt zum Startpunkt entlohnen oder kann er die Arbeit irgendwo enden lassen, je nachdem wo der letzte Auftrag ausgeführt wurde bzw. wo der Fahrer sich zum Ende der Schicht gerade befindet?
Es gilt kein Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag ist dieser Punkt nicht geregelt.

Vielen Dank

Christian

Wenn der Arbeitnehmer vom letzten Auslieferungsort nicht zum Startpunkt zurück MUSS; würde ich sagen, kann die Arbeitszeit dort enden.

Beatrix

Hallo,

grundsätzlich (!) ist das so zulässig, daß die Arbeitszeit am ersten Einsatzort beginnt und am letzten Einsatzort endet, wenn sich der AN jeweils direkt von seinem Zuhause dorthin begibt bzw. von dort nach Hause fährt.
Allerdings gibt es sehr viele Einzelfallumstände, die diesen Grundsatz aufweichen können.
So kann es zB eine Rolle spielen, ob die jeweiligen Wege kürzer oder länger sind als der Weg zum Sitz des AG.

In einer aktuellen Entscheidung
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2015-11&nr=18415&pos=19&anz=47
hat das BAG zB entschieden, daß auch die Tragepflicht von Dienstkleidung u.U. je nach Umkleidemöglichkeiten bei unterschiedlichen Anfangs- und Endpunkten eine Vergütungspflicht für den Weg auslösen kann.

Letztendlich kann die Sache nur durch einen Fachmenschen vor Ort (Fachanwalt/-Anwältin für Arbeitsrecht) rechtssicher beurteilt werden, der alle relevanten Umstände kennt und die notwendigen Unterlagen zur Einsicht hat.

&Tschüß
Wolfgang