Hallo,
zu folgendem Szenario bitte ich um eine arbeitsrechtliche Einschätzung:
Ein Arbeitnehmer fährt Waren in einer Stadt mit dem Fahrrad aus. Hierfür muss er sich zu Beginn seiner Schicht an einem bestimmten Ort einfinden und erhält dann im Laufe der Schicht Aufträge für Waren, die er abholen und ausliefern muss. Bezahlt wird der Arbeitsnehmer im Stundenlohn.
Dies bedingt, dass der Ort der letzten Auslieferung nicht unerheblich vom Startpunkt entfernt sein kann (bis zu eine halbe Stunde).
Muss der Arbeitgeber die Rückfahrt zum Startpunkt entlohnen oder kann er die Arbeit irgendwo enden lassen, je nachdem wo der letzte Auftrag ausgeführt wurde bzw. wo der Fahrer sich zum Ende der Schicht gerade befindet?
Es gilt kein Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag ist dieser Punkt nicht geregelt.
Vielen Dank
Christian