Start-up Anteile mit parallel Job

Hi Leute,

wie ist es, wenn man Start-up-Anteile hält, und gleichzeitig einen Job in einer Anderen Firma antritt?
Gibt es da u.u. Probleme?
In diesem Szenario ist man nicht CEO, aber mit im Gründungsvertrag. Man ist im Start-up nicht angestellt und macht auch nichts dafür. Allerdings ist das Start-up u.u. ein Konkurrent des anderen Arbeitgebers. Allerdings steht im Arbeitsvertrag nichts von einem entsprechenden Verbot.

Also ist es trotzdem verbiten, oder nicht?

Dankeschön

Servus,

„also“ bezeichnet eine Folgerung. Woraus folgerst Du das Verbot? Und wie kann man etwas aus etwas anderem folgern, das gleichzeitig dazu in Widerspruch („trotzdem“) steht?

Ist das „Start-up“ ein Handelsgewerbe? Hält „man“ eine Mehrheit an den Anteilen? Was für Anteile sind das?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

auch ohne ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung gibt es gem. § 242 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html
so. „Nebenpflichten“ des AN über die reine Arbeitsleistung hinaus.
In diesem Zusammenhang hält die Fachliteratur (ErfK, Preis, § 611a BGB Rn 720) und Rechtsprechung (BA vom 26.9.2007, NZA 2010, 693) zB das Wettbewerbsverbot des § 60 HGB
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__60.html
für vollumfänglich übertragbar auf das Arbeitsverhältnis - auch ohne arbeitsvertragliche Regelung.

Ob dann eine gesellschaftsrechtliche Konstellation tatsächlich einer Treuepflicht aus einem Arbeitsverhältnis widerspricht, muß anhand der konkreten Einzelfallumstände beurteilt werden. Für Rechtssicherheit ist daher der Gang zum/zur Fachanwalt/-anwältin unvermeidbar.

&tschüß
Wolfgang

2 Like

Aktien? :smiley:

Meinst du jetzt, ob jemand, der zum Beispiel Aktien von BASF besitzt, dennoch bei Bayer arbeiten dürfte? Ja, das dürfte er.

Oder meinst du, ob jemand, der Kommanditist bei der „Dreiundzwölfhundertste Dating-App KG“ ist dennoch bei der „Dating-Portal Nummer Siebentausendfünf UG (haftungsbeschränkt)“ anfangen dürfte?

Es ist Ingenieurdiesntleister. Man hält 20% am Grundkapital.

Ein Start-Up als Aktiengesellschaft? :sunglasses:
Wieviele von der Sorte kennst Du?

Ziemlich viele. Ist meist ein Indiz dafür, dass der Verkauf schon vor der dritten Finanzierungsrunde angestrebt wird.

1 Like

Es gibt übrigens auch die kleine AG, das nur mal so nebenbei.

Ah, gut, dass Du das erwähnst. Ich vergesse immer wieder, dass AG gerne mit Börse gleichgesetzt wird. Aber in der Tat geht AG auch in klein und ihr Vorteil ggü. der GmbH ist, dass die Anteile leichter übertragbar sind (also ohne notarielle Beurkundung, die bei der GmbH notwendig ist).

Ich habe viele Jahre in einer kleinen AG gearbeitet.
Das war aber kein Start-up.
Deswegen denke ich, daß, wenn ein Unternehmen eine AG (geworden) ist, es aus der Start-up-Phase raus ist.

Mein Mann auch, und die war von Anfang an als solche gegründet worden.

Deswegen denke ich, dass du falsch denkst.

Servus,

ja, oder GmbH - Anteile, oder KG-Anteile (als Komplementär oder auch als Kommanditist) oder die Beteiligung an einer oHG oder einer GbR.

Und was es genau ist, ist dafür bedeutend, ob der Gesellschafter oder Aktionär das Start-up betreibt bzw. mitbetreibt oder nicht.

Aber @Starcatcher hat offenbar das Interesse an seiner Frage verloren - wieder eine Frage versandet, die eigentlich ganz interessant hätte sein können, wie man an den entscheidenden Hinweisen von @Albarracin sehen kann.

Schade drum.

Schöne Grüße

MM

Servus,

einer AG, einer KGaA oder einer SE?

Und im Fall AG (unwahrscheinlich, nur zur Sicherheit): Vorzugsaktien ohne Stimmrecht?

Schöne Grüße

MM

Ich vermute, daß das „also“ sozusagen mit Doppelpunkt zu verstehen ist.
"Also: Ist es …

Gruß T