Starterbatterie: Welche ist geeignet? Sollte Gasungsleitung angeschlossen werden?

Hallo,

Varta empfiehlt auf ihrer Internetseite (Batteriesuche) für den MB A140 (168.031,60kW) als einzige Batterie die Silver Dynamik C30 mit 54Ah.
Weil die Original-Batterie aber 62Ah hatte, rät mir der Varta-Händler vor Ort zur Varta D59 bzw. D24 mit 60Ah.
Amazon und Ebay bzw. die entsprechenden Händler, die dort Starterbatterien anbieten, geben aber an, dass die D59 und die D24 nicht für das o.g. Fahrzeug geeignet sind bzw. nicht passen.
Warum empfiehlt Varta eine 54Ah-Batterie, obwohl eine 62Ah-Batterie eingebaut ist und warum sollten die D24 und die D59 nicht geeignet sein, obwohl sie genauso groß bzw. kleiner als die Original-Batterie bzw. Ersatzbatterie sind?
Die FIAMM-62Ah-Original-Batterie wurde vor einigen Jahren von einer Fachwerkstatt gegen eine Bosch Silver 6C, 62Ah getauscht, aber die Gasungsleitung nicht wieder an die Batterie angeschlossen.
Sollte die Gasungsleitung wieder angeschlossen werden und ggf. warum?

Gruß
Pontius

Natürlich. Offenbar ist sie abgefallen oder wurde vergessen.
Oder (noch naheliegender) die Batterie hatte gar keinen Entgasungsanschluss.

Nicht alle (modernen ) Batterietypen haben das. Es soll die zündfähigen Abgase (aus Überladung) gezielt und in eine Region des Motorraumes ableiten, wo nur geringe Zündgefahr besteht.

Warum Varta nur die schwächere (deutlich !) empfiehlt kann ich nicht sagen, das weiß nur VARTA. Ich vermute einen Fehler in der Tabelle.
Und ob die Aussage stimmt, D 24 oder D 59 passen nicht rein weiß ich auch nicht.

Wichtig ist neben den elektrischen Daten natürlich die Bauform, Bodenleiste (für die Befestigung im Halter) und die Lage der Pole.

Warum nimmst Du nicht einfach die Batterie vom Typ/Hersteller die bisher drin war. Bei dem ist doch erwiesen es passte.

MfG
duck313

Vielen Dank für deine Antwort.

Jedenfalls hat sie seitlich rechts und links jeweils eine kleine kreisrunde Öffnung.

Weil ich für diese keine Bezugsquelle gefunden habe. Außerdem nehme ich doch an , dass es in den letzten 10-20 Jahren auch bei Starterbatterien technische Fortschritte gegeben hat.

Von Käufern der D24 bzw. D59 wird vereinzelt darauf hingewiesen, dass zwei Verschlußkappen, die sich rechts- und linksseitig befinden, entfernt werden müssen.
Ich vermute mal, dass sich dahinter die Entgasungsöffnungen befinden und dass aber beim Anschluss des Gasungsschlauches eine Öffnung verschlossen bleiben sollte.

Gruß
Pontius

Das würde ich auch so sehen.
Es müsste in der mitgelieferten Beschreibung stehen.

Das die Batterie gasen kann, tritt auch bei modernen Typen auf die als „wartungsfrei“ angeboten werden. Hier muss (und kann) man z.B. kein Wasser nachfüllen, bei Gasung rekombiniert das im Gas enthaltende Wasser in der Batteriezelle und tropft wieder ab, es geht also nichts verloren.
Trotzdem haben die eine Zentralentgasung für Störfälle, etwa Überladung durch Defekt am Laderegler der Lichtmaschine.
Die Gase sind explosiv (Knallgas) und müssen weggeleitet werden. Früher einfach durch Löcher in den Zellendeckeln.
Heute durch eine Wegleitung von der Batterie über Schlauch in ungefährliche Ecke des Motorraumes.