Statiker in Bayern notwendig?

Guten Tag,
ich habe eine Grundsätzliche Frage, ob ein Statiker in Bayern notwendig ist, wenn ein Einfamilienhaus vom Bauherren selbst gebaut wird.
Dass der Bauherr einen Standsicherheitsnachweis haben muss steht außer Frage. Die Frage lautet eher ob dieser von einem anerkannten Statiker erstellt werde muss. Es geht auch nicht um die Qualität, sondern darum was ist für die Behörde ausreichend und gut genug.
Danke für die Info im Voraus.

Guten Abend

ich habe eine Grundsätzliche Frage, ob ein Statiker in Bayern
notwendig ist, wenn ein Einfamilienhaus vom Bauherren selbst
gebaut wird.
Dass der Bauherr einen Standsicherheitsnachweis haben muss
steht außer Frage. Die Frage lautet eher ob dieser von einem
anerkannten Statiker erstellt werde muss. Es geht auch nicht
um die Qualität, sondern darum was ist für die Behörde
ausreichend und gut genug.

Ja. Gott sei Dank möchte man fast sagen.

_Art. 62 BayBO „Bautechnische Nachweise“
[…]
(2) 1 Der Standsicherheitsnachweis muss bei

  1. Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, [Anm.: dazu zählen Einfamilienhäuser]
    […]
    erstellt sein von
  • Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau (Art. 49 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG) oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung; sie dürfen auch bei anderen Bauvorhaben den Standsicherheitsnachweis erstellen,
  • im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung von staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik und Handwerksmeistern des Maurer- und Betonbauersowie des Zimmererfachs (Art. 61 Abs. 3), wenn sie mindestens drei Jahre zusammenhängende Berufserfahrung nachweisen und die durch Rechtsverordnung gemäß Art. 80 Abs. 3 näher bestimmte Zusatzqualifikation besitzen,
  • im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung Bauvorlageberechtigten nach Art. 61 Abs. 4 Nr. 6._

Zuwiderhandlungen sind übrigens nach § 79 II 3 mit einer Geldbuße von bis zu fünfhunderttausend Euro bedroht. (Damit wäre das Einfamilienhaus dann auch gleich wieder weg.)

Gruß
smalbop

Hallo,
laut Bauvorlagenverordnung §1 Abs. (5) soll eine Baubehörde auf bautechnische Nachweise verzichten wenn diese zur Beurteilung des Bauvorhabens nicht erforderlich sind.
Wie ist dies zu verstehen? Heisst dies nun, dass nach der Erteilung der Baugenehmigung bautechnische Nachweise nicht erforderlich sind?
Mit freundlichen Grüßen Mark