Servus,
braucht für die Aneignung der steuerlichen Kenntnisse und das Einarbeiten in den Aufbau der Formulare ungefähr gleich lang wie mit solchen Kenntnissen.
Ich kenne einige Wirtschaftsprüfer und WP-Assistenten, deren Kenntnisse in kaufmännischer Buchführung ungefähr denen eines Abiturienten entsprechen (d.h. etwa Null), die sich aber sehr gut in KSt und GewSt und ziemlich gut in USt auskennen. Andere Steuern als diese drei sind nicht berührt.
Die unterstützende Software kommt dabei übrigens ganz zum Schluss. Bei dem beschriebenen Umfang der Geschäftstätigkeit braucht man für die Steuererklärungen nur zur elektronischen Übermittlung Software, nicht für das Erstellen der Erklärungen selber, das geht mit Papier und Bleistift prima.
Ohne Vorkenntnisse in Steuerrecht kann man sich die hier benötigten Kenntnisse in ein paar Tagen aneignen, falls keine internationalen Sachverhalte und besondere Nettigkeiten im Zusammenhang mit Zu- und Abrechnungen berührt sind (beides kommt bei UGn haftungsbeschränkt selbstverständlich auch vor, es gibt kein besonderes KStG, GewStG und UStG für diese). Wenn man keine Affinität zu dem Thema hat, braucht man ein paar Jahre dafür oder lernt es wie beschrieben vielleicht auch nie.
Und wegen des berühmten Erfaaahrungswissens: Für den ersten Jahresabschluss, den ich selbständig gemacht habe, das war übrigens ein Frankfurter Bordellunternehmen mit 17 Häusern, hab ich die Steuererklärungen (übrigens ohne jede Software) innerhalb eines Tages erstellt, weil ich eine ganze Weile brauchte, bis ich die Formulare einigermaßen verstanden hatte. Das schönste war die Erklärung zur Zusammensetzung des für Ausschüttungen verwendbaren Eigenkapitals aka „die Tapete“.
Schöne Grüße
MM