Liebe ExpertInnen,
bei einer mir bekannten GmbH steht im Impressum:
XY GmbH
CEO Vorname Nachname
Adresse + Tel + E-Mail
Jetzt frage ich mich, ob das nach dem GmbH-Gesetz überhaupt zulässig ist, einen Geschäftsführer als CEO zu bezeichnen?
CEO klingt natürlich viel cooler, iss klar!
Die Firma ist ansonsten seriös.
Danke im voraus für Aufklärung + Gruß