Statt Widerspruch gegen Bußgeld doch lieber bezahlen - wie gehts weiter?

Hallo, ich bräuchte bitte etwas Hilfe in folgendem hypothetischen Fall:
Ein Mann fährt mit seinem Arbeitsauto durch eine Stadt und wird von der Polizei mit der Begründung angehalten, er habe während der Fahrt mit dem Handy telefoniert. Der Mann jedoch bestreitet dies und bietet den beiden Beamten sogar sein Handy an, um evtl. ein- bzw. abgehende Anrufe zu kontrollieren. Die Beamten aber weigern sich, nachzusehen, mit der Begründung, der Mann habe dies mittlerweile sowieso unter der Fahrt wieder gelöscht. Der Mann allerdings bestreitet weiterhin und gibt auch in dem ihm entgegengestreckten Formular an, nicht telefoniert und das Handy auch sonst nicht in irgendeiner Weise auch nur in der Hand gehalten zu haben.
Dem Mann wird erklärt, er würde in den nächsten Tagen Post erhalten. Nachdem der erste Ärger des Mannes verraucht ist, entschließt er sich, wissend, dass er gegen die Aussage zweier Beamten sowieso keine Chance habe (zumal er selbst keine Zeugen hatte), die Strafe zu zahlen, bzw. den Punkt in Kauf zu nehmen.
Meine Frage nun: wie muss der Mann weiter vorgehen, wenn er die Strafe akzeptieren möchte. Sollte er auf besagte Post warten oder sich vorzeitig irgendwo melden? Handelt es sich bei dieser Post nochmals um einen Bußgeldbescheid oder schon um Unterlagen zu einem weiteren Verfahren? Der Mann möchte natürlich keine weiteren Verwaltungskosten zahlen müssen.
Weiß jemand mehr?
Vielen Dank und viele Grüße pflaume

Hallo!

Bisher ist doch auch noch gar nichts amtliches (von der Bußgeldstelle) eingetroffen ?
Bis dahin kann man nichts machen, weder zahlen noch sonst was unternehmen.

Polizei hat Anzeige aufgenommen und Fahrer hatte dabei Gelegenheit zur Stellungnahme ("Wollen sie sich dazu äußern, Sie müsse aber nichts dazu sagen ")

Nun läuft die Sache und er nächste amtliche Schritt ist der Bußgeldbescheid .

Wenn der kommt ,steht alles weitere drin. Man kann dann kommentarlos zahlen oder Einspruch einlegen.

Mit Zahlung wäre die Sache erledigt. Punkte kommen halt hinzu.

MfG
duck313

Hallo und vielen Dank schonmal für die Antwort.
Mir ging es wie gesagt nur darum, ob jetzt erst noch einmal ein Bußgeldbescheid nach Hause kommt, oder ob da schon gleich Unterlagen über das weitere gerichtliche Verfahren angeflattert kommen, um eben gerichtliche Kosten zu vermeiden. Aber das wurde mir ja denke ich beantwortet.

Nochmals danke,

Pflaume

Hi
wenn überhaupt kommt erst ein Bußgeldbescheid.
Wenn man na nichts gegen macht: zahlen und gut ist - (gibt übrigens einen Punkt, das Handybenutzen, nicht das Zahlen)

gruß
haWeThie

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