Status einer Unterschriftensammlung im Verein

Eine Vereinsführung soll mittels einer Unterschriftensammlung zu einer Satzungsänderung und Neuwahl des Vorstandes gedrängt werden.

Welchen Status hat eine solche Unterschriftensammlung?
Stört sie den Prozess der organisierten Meinungsfindung?
Kann das als vereinsschädigendes Verhalten ausgelegt werden?

Hallo Junius,

grundsätzlich ist eine Unterschriftensammlung ein zulässiges Mittel, um eine Meinungsbildung herbeizuführen.

Eine Satzungsänderung kann normalerweise erst dann durchgeführt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen nach der Satzung erfüllt sind, wie der Erfüllung eines Quorums für einen Antrag.

dann muss die Mehrheit der anwesenden Mitglieder, oder wenn es die Satzung vorschreibt, die Mehrheit der gesamten Mitglieder zustimmen.

Erst wenn es im Rahmen der Unterschriftenaktion zu Beleidingungen oder unwahren Äußerungen kommt, ist sie unzulässig.

Freundliche Grüße, Sascha Keck

Kann hier leider nicht helfen.

vg
nch

Hallo,

ausschlaggebend ist die Satzung, und nur diese. Sieht die Satzung die Möglichkeit einer Unterschriftensammlung oder sonstige Aktivitäten eines Mißtrauensvotums vor, so sei es. Sonst gibt es als Beschluss-gebendes höchstes Organ nur die Mitgliederversammlung. Auf dieser wird der Vorstand gewählt. Sprechen strafrechtliche oder andere schwerwiegende Gründe für die Herauslösung eines Vorstandsmitglieds, kann dies der Vorstand selbst erledigen.

Unterschriftensammlungen sind immer mal wieder beliebtes Mittel (in den meisten Fällen aber kein satzungsmäßiges) zur Stimmungmache von Schreihälsen die meckern aber nie was selbst machen wollen- so unsere Erfahrung, . Wenn denn soviel Mitglieder der Meinung sind, der Vorstand soll gehen, dann müsste jeder Einzelne einen Antrag an den Vorstand stellen, eine ausserordentliche MV einzuberufen. Dies könnte also durchaus notwendig sein, wenn die Mehrheit (auch hier siehe Satzung) i.d.R. einfache Mehrheit, es wünscht. Hier wird dann demokratisch vorgetragen und abgestimmt.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

eine Unterschriftensammlung hat überhaupt keinen Status aus vereinsrechtlicher Sicht. Am besten Sie schauen einfach einmal in die Satzung. Dort ist bestimmt geregelt, dass ein Minderheitenquorum eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen kann. Dabei sollten Sie dann eben die Satzungsänderungen als TOP´s aufnehmen, damit über diese Änderungsanträge in der Versammlung abgestimmt werden kann.

Mit einer Unterschriftensammlung erreichen Sie schlichtweg nichts. Dies kann Ihnen weder als vereinsschädigend ncoht sonstwie ausgelegt werden. Konsequenzen haben Sie deswegen nicht zu befürchten, können aber auch nichts dadurch erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kaptialanwalt.de

Vielen Dank für die Antworten, sie helfen mir weiter. Die Satzung des Vereins sieht eine Unterschriftensammlung nicht vor.

Viele Grüße

Kunius

Das hängt von der Satzung ab.

Bitte erst einmal die Satzung lesen.
Was steht dort über Mitgliederversammlungen - insbesondere über außerordentliche Mitgliederversammlung.
Muß die Versammlung einberufen werden wenn ??? % es verlangen?
Ein Vereinsschädigendes Verhalten ist die Unterschriftennsammlung sicher nicht wenn die Mehrheit da mitmacht.

Hallo,
meine Domäne ist Sozialrecht, da kann ich leider nicht helfen.
Sind auch zu wenige Infos.
LG
Hedi

Sorry, aber davon hab ich keine Ahnung.

Sorry, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen

Zum Vereinsrecht kann ich leider nicht weiterhelfen.
Ich würde mit zu erst die Satzung des Vereins besorgen, vielleicht steht dort etwas hilfreiches drinne.

mfG
Familie

Es kommt darauf an, wer unterschriebenn hat.Sind es Vereinsmitglieder, oder andere.Wenn es Vereinsmitglieder sind und einen bestimmten Anteil überschritten hat, müsste nach meiner Auffassung bindend für den Vorstand sein.

Hallo Junius,
Änderungen bzw. vereinsrelevante Angelegenheiten werden durch deine Beschlussfassung in einer Versammlung aller Mitglieder geordnet. Eine Satzungsänderung durch Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder; alle nicht erschienen müssen ihre Zustimmung schriftlich einreichen. Es entscheidet also die Mehrheit euer Mitglieder. Eine Unterschriftensammlung ist meiner Meinung nach hier nicht angebracht, sondern eine Mitgliederversammlung, zu der alle Mitglieder persönlich erscheinen sollten. Sollte die Mehrheit der Mitglieder, also drei Viertel, keine Satzungsänderung wünschen, bleibt alles beim alten. Auch der Vorstand wird durch eine Mitgliedersammlung gewählt.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. Da ich aber eure Satzung nicht kenne, gilt die vorgenannte Vorgehensweise laut Vereinsgesetz.

Viele Grüße
Nicole