Moin,
was passiert eigentlich genau, wenn bei einer Betriebsprüfung ermittelt wird, dass die „mitarbeitende“ Gattin z.B. keine AN im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist. Wir nehmen mal an, dass das Statusfeststellungsverfahren im Vorfeld nicht durchgeführt wurde.
Meine Gedanken dazu…
Die KV wird zurückgerechnet. Die Gattin war also nicht krankenversichert. Die Beiträge werden erstattet. Gleichzeitig werden Beiträge nacherhoben für die letzten 4 Jahre (schlimmster Fall), wegen KV-Pflicht. Ebenso werden Zinsen erhoben für die letzten 4 Jahre?
Die RV wird zurückgerechnet und die Beiträge erstattet. Die Wartezeit wird um 4 Jahre gekürzt?
Die AV wird zurückerstattet und die Gattin hat keinen Anspruch mehr auf ALG 1?
Die PV wird zurückgerechnet und…?
Ich hoffe, dass meine Gedanken einigermaßen sinnvoll sind.
Sinnvolle Antworten erbittet
Data
Damit die richtigen Leute antworten g, eine Einladung an @Guenter_Czauderna, @RHW, @Barmer