Stau/Rückstau auf der Abfahrt - wie verhält man sich?

Hallo,

habe mir heute angesichts nahezu dieser Situation die Frage gestellt: was macht man lt. Verkehrsregeln, wenn eine Abfahrt von der Autobahn wegen Rückstau quasi voll ist, der Verkehr auf der Autobahn aber flüssig?
Darf man auf der Abbiegespur bzw.darüber hinaus noch halten oder muss man dann schlicht weiterfahren?

Gruß, Paran

Ja, man darf auch auf der Autobahn verkehrsbedingt halten. Wissen bloß nicht alle und knallen volle Möhre ins Stauende.

Ich würde vermutlich auf dem Standstreifen, der ja die Verlängerung der Abfahrt bildet, stehen bleiben und nicht mitten auf der Fahrspur.

Natürlich kannst du halten. Wenn du aber gepennt hast, und das erst 100m vorher siehst, solltest Du weiterfahren. Langsam anhalten (ggf. Mit Warnblinker) ist ok, Vollbremsung gefährlich.

Hallo,

„verkehrsbedingt“ ja. Aber auch zum Zwecke der Abfahrt von einer BAB?

Seit wann das denn? Der Standstreifen ist ausser für Fahrzeuge die eine Panne haben oder Einsatzkräfte tabu. Er ist auf keinen Fall eine „Verlängerung“ der Abfahrt.

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Wie verhaelt man sich?
Manche Spezialisten fahren auf der freien Autobahn an die Ausfahrt so weit vor, wie Platz ist und lassen sich erst ganz vorne reinwinken. So vermeiden sie, hinten auf der Autobahn angeschoben zu werden und kommen auch noch 15 Autos vorher durch die Ausfahrt. Es sind meinen Beobachtungen zufolge vorwiegend Autos der hoeheren Preisklasse, wohl meist Geschaeftswagen, praktisch immer in freundlichem leichenschwarz lackiert, praktisch immer lokale Kennzeichen. Die Fahrer muessen so fahren, sonst stehen sie jeden Tag ewig hinten am Stauende rum und verschwenden unnuetz Zeit, natuerlich nur die eigene. Am besten, auch mehrfach schon beobachtet, wird am Stau-Ende angehalten und kurz danach erst nochmal ausgeschwenkt (vom Stand in die voll durchfahrene naechste Spur) und vorgedraengelt.
Gruss Helmut

Kenne ich auch so. Vermutlich sind die Basisqualifikationen für Dienstwagen und kurze Fahrtzeiten ähnlich…

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Auf dem Verzögerungsstreifen darf man wegen Stau natürlich stehen.

Allerdings erfüllt er dann irgendwann nicht mehr seine Funktion als Verzögerungsstreifen, und die meisten Autofahrer gehen dann hierzu über:

Die StVO sieht das gar nicht gerne:

Allerdings schweigt sie sich auch darüber aus, wie bei starkem Rückstau auf dem Verzögerungsstreifen zu verfahren ist. Dem Gesetz nach müßte man aber auf der rechten Spur warten, wenn der Verzögerungsstreifen voll ist. Das ist allerdings ziemlich gefährlich, wenn der nächste LKW-Fahrer [klischee] zu sehr in die Bildzeitung vertieft ist[/klischee]. Wer sehr gesetzestreu ist und ein hohes Sicherheitsbewußtsein hat, wird wohl besser bis zur nächsten Ausfahrt weiter fahren.
Die meisten nutzen dann aber den Seitenstreifen als verlängerten Verzögerungsstreifen, das ist zwar nicht erlaubt, aber eindeutig sicherer, und blockiert den Verkehr auf der rechten Spur nicht so.

Ich finde nebenbei das mit dem Seitenstreifen auf Autobahnen generell interessant. Die StVO schreibt eigentlich immer überall, daß man keinesfalls drauf darf. Von den Ausnahmen ala Panne kein Wort…

Standstreifen ist gegen die Vorschriften, aber praktikabel. Bis ein Einsatzwagen angebrettert kommt, dafuer muss natuerlich auch Platz vorgehalten werden, damit man den Standstreifen jederzeit freimachen kann. Bisweilen erscheint an bekannten Stellen nur die Rennleitung mit dem offenen Portemonnaie zum Nachfuellen. Deshalb besser die Autobahnspur blockieren, dann merken sie eher, wo man demnaechst noch Gelder fuer einen Ausbau investieren sollte, die Zinsen sind guenstig.
Gruss Helmut

Man macht es wie jeden Tag auf der A6 Richtung Ludwigshafen: Man fährt auf der linken Spur bis kurz vor die Ausfahrt und blockiert dann solange die Spur, bis jemand, der dasselbe auf der rechten Spur tut, einen reinlässt. Der entstehende Stau ist ja hinter einem, stört also nicht weiter.

R.

Der hat auf dem Standstreifen auch nichts zu suchen, jedenfalls solange er nicht genau dort gebraucht wird.

Gruß Crack

An solchen Stellen koennte die Polizei Freund und Helfer werden. Nicht den Einzelnen noch reinwinken, sondern die Vielen (Steuerzahler) begluecken mit etwas mehr Gerechtigkeit. Die Fahrer mit eigenen Regeln haette man in langsamer Situation, keine Arbeitshektik und Anwaltsdiskussionen, von vorne mit Gesicht, mit Nummernschild, mit Tatort und Uhrzeit. Noetig ist nur ein VW Caddy mit Warnblinker am Strassenrand und ein bequemer Sessel im Kofferraum rueckwaertsgerichtet reingestellt, um die Videokamera entspannt laufen zu lassen, jeden Morgen und Abend vorhersehbare Arbeitszeiten, den Ort muesste man etwas wechseln, und bei Regen aussetzen.
Gruss Helmut

Du meinst verkehrsbedingt halten zum Zwecke der Abfahrt? Klar. Die Abfahrt gehört doch zur Autobahn und ist auch Fahrbahn.

Der muss sich im Stau auf dem Weg zum Einsatz dann auch hinten anstellen und warten wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde? Interessant…

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Kommentar gelesen und verstanden?
Es geht immer noch um den Seitenstreifen.
Auch ein RTW hat die Rettungsgasse zu nutzen und nicht den Seitenstreifen.
Wo wurde behauptet das die Rettungsgasse nicht genutzt werden darf und man sich anstellen muss?

Gruß Crack

Ich deinen ja, du meinen nicht. Ich fragte was passiert wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde. Dürfen die Rettungskräfte dann den Standstreifen nicht befahren und müssen am Stauende warten?

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Mein Kommentar bezog sich auf die rechtliche Seite nach StVO.
War diese Aussage falsch? Dann korrigiere mich.
Das er am Stauenden warten soll wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde habe ich nie behauptet.

Hauptsache Du kannst immer mal Aussagen in irgendeiner Weise verdrehen weil Dir gerade langweilig ist?

Gruß Crack

Ernsthaft?? Na meinetwegen, § 35 StVO:

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die
Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und
der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
dringend geboten ist.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser
Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu
retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Das hat alles damit angefangen dass du behauptet hast

Schon vergessen?

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