Auf dem Verzögerungsstreifen darf man wegen Stau natürlich stehen.
Allerdings erfüllt er dann irgendwann nicht mehr seine Funktion als Verzögerungsstreifen, und die meisten Autofahrer gehen dann hierzu über:
Die StVO sieht das gar nicht gerne:
Allerdings schweigt sie sich auch darüber aus, wie bei starkem Rückstau auf dem Verzögerungsstreifen zu verfahren ist. Dem Gesetz nach müßte man aber auf der rechten Spur warten, wenn der Verzögerungsstreifen voll ist. Das ist allerdings ziemlich gefährlich, wenn der nächste LKW-Fahrer [klischee] zu sehr in die Bildzeitung vertieft ist[/klischee]. Wer sehr gesetzestreu ist und ein hohes Sicherheitsbewußtsein hat, wird wohl besser bis zur nächsten Ausfahrt weiter fahren.
Die meisten nutzen dann aber den Seitenstreifen als verlängerten Verzögerungsstreifen, das ist zwar nicht erlaubt, aber eindeutig sicherer, und blockiert den Verkehr auf der rechten Spur nicht so.
Ich finde nebenbei das mit dem Seitenstreifen auf Autobahnen generell interessant. Die StVO schreibt eigentlich immer überall, daß man keinesfalls drauf darf. Von den Ausnahmen ala Panne kein Wort…