Hallo, ich habe im Internet einen Staubsauger gekauft, der nicht die Eigenschaften hat, die er haben sollte; am gravierendsten ist, dass er eine miserable Saugleistung aufweist. Der Händler bestreitet das.
Gibt es einen Fachmann, der den Staubsauger begutachtet, damit ich den Händler u.U.verklagen kann ?
Eder
hi,
vermutlich jeder, der einen Volumenstrommesser hat.
Dann wird man eben einmal messen ob der Luftdurchsatz mit den angegebenen Daten überein stimmt.
Eine gute oder miserable Saugleistung ist eher kein vergleichbares Argument.
Warum gibts du ihn nicht wegen der anderen Mängel zurück, die sicher besser nachzuweisen sind?
grüße
lipi
Ein Roboter? Da ist diese Eigenschaft normal.
Bist Du denn überhaupt auf die Angabe eines Rücksendegrunds angewiesen ?
nein, jedenfalls nicht wenn Du das gesetzliche Rückgaberecht bei Online-Käufen nutzt.
Also, was soll’s ?
ist die Frist schon um ? Dann wird’s schon schwieriger, aber mangelnde Saugkraft die nicht auf Defekt (Motor, Motorregelung, verstopfte Filter, falsch eingesetzte Filter usw) zurückzuführen ist wäre ziemlich subjektiv.
Man müsste mal erfahren was er z.B. nicht aufsaugt wenn man auf glatten oder Teppichböden mit der Düse drüberfährt.
MfG
duck313
Glückwunsch zum erreichten Realitätsabstand
Danke. Dies ist die einzige einigermaßen verwertbare Antwort. Es handelt sich übrigens um einen privaten ebay-Händler,noch dazu Vietnamese. Er verkauft sündhaft teure Staubsauger zu einem Bruchteil des Normalpreises. Garantie bzw.Gewährleistung sind längst abgelaufen.
hi,
Was ist denn ein privater Händler?
Da kommt man natürlich auch nicht ansatzweise ins grübeln.
öhm, ja.
Und auf welches Recht berufst du dich nun, dass der Sauger jetzt noch die Eigenschaften aufweisen muss?
Das hättest du umgehend reklamieren müssen. Da kannst du niemanden mehr verklagen, wenn du die Frist, die dir gegeben ist, nicht ein hältst.
Davon abgesehen, ist er vermutlich einfach defekt, also kaputt, finito. Das passiert durchaus ab und an mit Geräten unterschiedlichster Bauart.
Daraus ergeben sich jedoch mehrere neue Möglichkeiten.
Man kann Geräte reparieren. Dabei werden defekte Baugruppen oder Teile ausgetauscht, sodass nach erfolgreicher Reparatur die Eigenschaften wieder denen, eines neuen Gerätes entsprechen.
Oder man führt das Gerät der Wiederverwertung zu - dies wird oft bevorzugt, wenn die Reparatur in keinem angemessenem Verhältnis zum Preis der Ware steht - und erwirbt ein Neues.
Dies kann man dann wieder bei einem privatem eBay-Händler vietnamesischer Herkunft tun.
Egal welchen Weg man beschreiten möchte, so ist es Ratsam das erworbene oder reparierte Gerät zeitnah auf die Funktionsfähigkeit zu prüfen, um so den Händler direkt darauf ansprechen zu können, wenn die Eigenschaften nicht mit den zugesicherten Gerätemerkmalen überein stimmen.
Ich wünsche viel Erfolg beim wiederherstellen einer zufriedenstellenden Sauleistung.
grüße
lipi
Sauleistung? Na hoffentlich nicht, die hat er anscheinend jetzt schon!
Und jeden Tag steht wieder ein Dummer auf.
Wo hat denn dieser private Vietnamese seinen Sitz? In Vietnam? Dann verbuche es unter Lehrgeld.
Und beim nächsten Superschnäppchen schaust du ein bisschen genauer hin und wunderst dich bitte, wenn z.B. ein I-Pad für 120 € angeboten wird.
Soon
solche oberschlauen, sinnfreien Belehrungen brauche ich nicht
Dann beschwer’ dich nicht. Was willste denn hören?
Okay.
Boah, das ist voll gemein. Lass dir das auf keinen Fall gefallen. Den würde ich verklagen. Das geht ja gar nicht. Genug?
Soon
so was jedenfalls nicht, DR.Soon
hm, jetz hastes verjagt.
grüße
lipi
Da Du nicht mal die rudimentärsten Angaben zum Gerät erfüllst, wie Hersteller, Modell, Typbezeichnung gemäß Typenschild, Kaufdatum, Nutzungsprofil etc. angibst, ist eine Sachgemäße Beratung hier vollkommen sinnlos.
Wer im Internet angebliche Luxusgeräte (UVP Preis?) zum angeblichen Schnäppchenpreis (hat wirklcih gekostet?) kauft ist eh selbst schuld, denn oft reicht schon eine falsch eingesetzte Staubtüte oder aufgesaugter Fremdkörper (klassisch: Zahnstochergroßes Stück Stroh/weiches Holz und danach Hundehaare) um das Gerät in seiner Funktion zu beeinträchtigen, dies sollte als erstes untersucht werden.
Der zu „verklagende“ sitzt m.E. hier als Fragesteller am PC.