Hallo,
ich mache für meine Mutter die Steuererklärung und habe folgende Frage:
Auf wie viele Jahre ist es sinnvoll, einen Erhaltungsaufwand in meinem speziellen Fall zu verteilen (auf dem schriftlichen Antrag Anlage V, Zeilen 41 - 45)?
Einige Hintergrund-Daten:
Zum Privatgebäude kommt ein kleiner gewerblich vermieteter Teil dazu. Im letzten Jahr wurde eine neue Heizanlage im Keller angeschafft, die entsprechend anteilig auch den vermieteten Teil bedient, Kosten der Anlage ca. 15.000 €. Die Einkünfte aus Rente bzw. Pension sind regelmäßig, jedoch sind die Steuern in 2017 und 2018 wegen des Witwenstatus’ meiner Mutter mit Steuerklasse 3 noch günstig (ca. 3.000 €). Ab 2019 werden sie mit Steuerklasse 1 höher ein. Die Mieteinkünfte befinden sich brutto im mittleren dreistelligen Bereich.
Welche Berechnung muß ich anstellen, um die für mich günstigste Verteilung der Kosten, also auf, 2, 3, 4 oder 5 Jahre, zu ermitteln?
Vielen Dank vorab,
Anvan
Du musst überschlägig das zu versteuernde Einkommen der jeweiligen Jahre berechnen. Fragt sich aber, ob du das hinbekommst, wenn du nicht vom Fach bist und keine Software hast, die dich dabei unterstützt.
Die Steuerklasse ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant. Allerdings bekommt deine Mutter noch ein Jahr den Splittingtarif, der dann aber im Folgejahr entfällt. Wenn sonst alles stabil bleibt, kann es Sinn machen, schon allein deswegen die Aufwendungen zu verteilen, z.B. auf fünf Jahre. Kommt natürlich auch darauf an, ob deine Mutter das Geld braucht oder warten kann und gegebenenfalls auf die Lebenserwartung der Mutter.
Danke für die Tips!
Anvan
Du kennst also das zu versteuernde Einkommen 2017 Deiner Mutter (ohne Verteilung der Heizanlage). Das zu versteuernde Einkommen 2018 dürfte wegen der Rentensteigerung etwas höher liegen (auch wenn der Steuertarif 2018 etwas entlastend wirkt). Für 2019 etc. nimmst Du die gleichen Zahlen wie für 2018. Für eine sinnvolle Verteilung kommen nur 3, 4 oder 5 Jahre in Frage.
Nun reduzierst Du das zu versteuernde Einkommen je nach Verteilung der Heizanlagenkosten) und guckst, wie hoch die jeweilige Einkommensteuer plus Soli plus KiSt ist und welche Verteilung die minimale Steuerbelastung über den gerechneten Zeitraum bringt.
Nach dem Steuertarif für 2017 kannst Du in der Grafik den Grenzsteuersatz für das zu versteuernde Einkommen ablesen. Mit diesem Steuersatz multiplizierst Du den jährlichen, verteilten Kostenanteil, um die Einkommensteuerbelastung zu ermitteln (evtl. noch Soli und KiSt dazurechnen).
Für Alleinstehende (Jahr 2019ff.):
Für Verheiratete (o. Witwenjahr, also 2017 und 2018):
Die Abweichung des Tarifes für 2018 dürfte nicht sehr spürbar sein!