Wir sind ein 6 Parteien Haus, das teilweise aus Mietern und Eigentümern besteht. Alle Steckdosen im Keller sind jeweils den Wohnungen mit eigenen Stromzählern zugeordnet. Nun ist im Gemeinschaftskeller, in dem alle Trockner und Waschmaschinen stehen, eine Steckdose eines Mieters durchgeschmort. Dieser hat eine Reperatur machen lassen und der Vermieter der Wohnung will nun die Kosten dafür der Hausgemeinschaft in Rechnung stellen. (Sein Argument - ist ja gemeinschaftlich…) Ich sehe es nicht so - meiner Meinung nach muss der Vermieter für die Kosten aufkommen?!
Hallo Radiomieze,
als ich deine Frage gelesen habe, war mein erster Gedanke, „Die Hausgemeinschaft“.
Der Gemeinschaftskeller wird von den Mietern genutzt. Die Mieter haben auch die Steckdose genutzt und irgendwann ist die Steckdose kaputt gegangen. Somit müssen die Mieter auch die Reparatur der Steckdose bezahlen.
Erkläre doch bitte mal, warum du der Meinung bist, dass der Vermieter die Steckdose bezahlen muss und nicht die Hausgemeinschaft. Dafür hast du bisher kein Argument geliefert.
LG
Andreas
Hallo Andreas…vielleicht erst mal zur Erklärung, ich bin Eigentümer und auch Hausverwalter, daher muss aus Gerechtigkeit der WEG gegenüber und auch für eventuell weitere Fälle einfach mal die rechtliche Grundlage haben. Ich bin der Meinung, das der Vermieter für seinen Mieter die Nutzung der Waschmaschine ermöglichen muss. Wenn es Gemeinschaft wäre, dann könnte ich ja auch einfach meinen Trockner an seine Steckdose anschliessen und mir den Strom von Ihm nehmen…
Achso, ich hatte das anders verstanden.
Vielleicht sollte man dem Vermieter mal sagen, dass die Steckdose keine Gemeinschaftssache ist, sondern zu seiner Wohnung gehört.
Sind die Steckdosen eigentlich abschließbar? Ich persönlich hätte etwas dagegen, dass jemand so einfach meinen Strom klauen kann.
LG
Andreas
Bist du denn da sicher - heisst - ist das rechtlich geregelt, oder sagt das nur „Dein“ Bauch?! Müsste da schon eine fundierte Auskunft haben. Es geht hier auch nicht um eine riesige Summe, aber es sollte schon „Hand und Fuss“ haben. Nur um weitere Fälle dieser Art dann sicher den anderen WEG´lern (Eigentümern) gegenüber beantworten zu können.
Und - Nein - Sie sind nicht abgeschlossen, da vertrauen wir uns untereinander…
Sicher sein kannst du dir erst, wenn du das vor Gericht durchgefochten hast.
WerWeissWas ist kein Rechtsanwaltsbüro. Daher wirst du hier auch keine Garantien, sondern nur Meinungen bekommen.
LG
Andreas
Lieber Andreas, ich danke Dir trotzdem für deine Meinung und Antworten!