Stehen Alkoholstraftaten im Polizeicomputer?

Einer Person wird aufgrund von Trunkenheit am Steuer (über 1,6 o/oo) verurteilt und der Führerschein wird entzogen. Nach einer späteren positiven MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, wird diese Person einige Zeit später einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle unterzogen.

Kann der Streifenpolizist irgendwo ersehen, dass diese Person schon einmal alkoholauffällig im Straßenverkehr geworden ist?

Und falls ja, sagen wir diese Person hat 0,4 Promille. Gesetzlich ist das ja okay. Nur laut MPU Gutachten wird Alkohol und Fahren streng getrennt. Reicht die Polizei den Vorfall an die Führerscheinstelle weiter, sodass dieser Person erneut Konsequenzen drohen?

Vielen Dank schon mal.

zunächst vielen Dank für die Qualifikation ‚Streifenpolizist‘ !!

Im Ergbnis: Kann man nicht !!

T.

Das war keine Qualifikation, sondern eine Konkretisierung. Ich wollte niemanden beleidigen und dieser, von mir aus, Oberkomissar ist in diesem Fall eben in der Rolle eines Streifenpolizisten.

Gibts auch eine Begründung zu der Antwort? Und sieht das bei Drogendelikten anderst aus?

Hallo,

ab 1,6 Promille befindet man sich schon mit dem Fahrrad im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Beim Auto liegt dieser Wert bei 1,1 Promille. Damit liegt man auch im Straftatbestand. Dieser wird wie alle anderen Straftaten natürlich auch gespeichert und ist deshalb auch abfragbar.
Bei einem Wert von 0,4 Promille ist immer die Frage, ob da alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Wenn ja, reicht da auch schon ein Wert von 0,3 Promille aus. Was viele nicht wissen: Ab 0,3 Promille erlischt oft schon der Versicherungsschutz.
Wenn also bei einer Abfrage Vorerkenntnisse wegen Alkohol bestehen, liegt es an dem jeweiligen Kollegen, ob er einen Bericht ans Straßenverkehrsamt schreibt. Dieses entscheidet dann über eventuelle Folgemaßnahmen.

Gruß

Einer Person wird aufgrund von Trunkenheit am Steuer (über 1,6

o/oo) verurteilt und der Führerschein wird entzogen. Nach
einer späteren positiven MPU und Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis, wird diese Person einige Zeit später einer
allgemeinen Fahrzeugkontrolle unterzogen.

Kann der Streifenpolizist irgendwo ersehen, dass diese Person
schon einmal alkoholauffällig im Straßenverkehr geworden ist?

Und falls ja, sagen wir diese Person hat 0,4 Promille.
Gesetzlich ist das ja okay. Nur laut MPU Gutachten wird
Alkohol und Fahren streng getrennt. Reicht die Polizei den
Vorfall an die Führerscheinstelle weiter, sodass dieser Person
erneut Konsequenzen drohen?

Vielen Dank schon mal.

Wie definiert man polizeicomputer?

es werden keine verkehrsstraftaten gespeichert.

Man kann auch mit einem Alkoholwert von 0,4
promille Probleme bekommen, wenn man zusätzlich noch eine auffällige Fahrweise an den Tag gelegt hat.
Sobald jemand mehr als 0,3 Promille hat und dazu noch Ausfallerscheinungen wird natürlich immer eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht. Wenn jemand, nachdem er bereits den Führerschein wegen Trunkenheit entzogen bekommen hat, erneut betrunken fährt, dann ist er charakterlich nicht geeignet.

Der Polizist kann durch eine Abfrage des KFZ - kennzeichen und Zulassungsbehörde dieses wissen…

Außerdem durch Überprüfung des Führerscheins.

Ja, man kann da probleme bekommen wenn der Polizist einschätzt das du ausfallerscheinungen hast. Dann wird er dies an die zuständige Bußgeldstelle / StA weiterleiten.

Meine Frage richtete sich nicht an 0,4 Promille UND Auffälligkeit! Explizit ohne Auffälligkeiten.

Wenn der Plozeicomputer/bzw. Anfrage in der Zentrale nichts anzeigt bezüglich alter Verkehrsstraftaten…Warum wird ein Bekannter bei Polizeikontrollen ständig zum Urintest gebeten bzw. nach Drogen gesucht? Er wurde vor 2-3 Jahren wegen Drogen am Steuer verurteilt.

Erst einmal ja das steht in deiner akte wenn die polizei eine abfrage über diese person macht unzwar steht das dann im INPOL kommt aber drauf an ob der polizist diese abfrage mavht machen sie nur wenn wieder ein straftatbestand verwirklicht wurde. wenn er mit 0,4 promille erneut angehalten wird und keine fahrauffälligkeiten zeigt ist das nicht strafbar aber wenn wie zum beispiel anzeichen wie schlängellienien oder überhöhte oder unterschrittene geschwindigkeit gefahren wurde können die polizisten eine blutprobe vom richter anordnen lassen denn der atemalkoholwert ist nicht gerichtlich verwendbar nur die blutprobe ist vor gericht als beweismittel zugelassen. normalerweise ist wenn keine tatsachen auf eine alkoholfahrt zu ziehen sind ist der atemalkoholtest freiwillig, solange keine vermutungen wie oben genannt sind vorliegen wenn ja ist der atemalkoholtest zwingend. ab 0,3 promille atemalkoholwert wird bei fahrauffälligkeit ein straftatbestand verwirklicht. und wenn bei der person 0,4 promille gemessen werden, wird der polizist 100 prozentig eine INPOL abfrage machen. dann wird auch eine blutentnahme gemacht und ein neues verfahren wegen alkohol im straßenverkehr eingeleitet und da dann diese person wiederholungstäter ist kann es sein das der richter sagt oder auch die führerscheinstelle dass der führerschein aufweiteres eingezogen wird und geprüft wird ob er überhaupt wieder erteilt wird. hoffe ich konnte dir weiter helfen. falls du noch fragen hast einfach schreiben

Auffälligkeit ist immer im Auge des betrachters, der Polizeibeamte kann immer sagen das sich auffälligkeiten ergeben haben. Der Kollege des Beamten wird dies nie verneinen:smile:

Bei sowas ist immer feststellung durch die Beamten vor ort.

Im Polizeicomputer steht es drin, deswegen hatte ich ja geschrieben: Der Polizist kann durch eine Abfrage des KFZ - kennzeichen und Zulassungsbehörde dieses wissen…
Die abfrage läuft über den Computer und zeigt gleichzeitig an weswegen der angehaltene im Computer gespeichert ist / welche Straftat / OWI ect.

Deswegen wird der Beamte vor ort immer sich nach dem richten was ihm über funk gesagt wird.

Also du hast schlechte Karten bei sowas, den dein Gutachten bei der MPU wird aussagen das du eingesehen hast das das Fahren unter Alk. nicht gut ist und das du dies nicht mehr machen wirst ( vereinfacht ausgedrückt )

LG

Hallo,

grundsätzlich kann der kontrollierende polizist nicht sehen, daß der betroffene schoneinmal deswegen angefallen ist.
Macht er jedoch eine nachfrage bei der führerscheinstelle, erhält er auskunft und kann dann geeignete maßnahmen treffen.

0,4 ist zwar subjektiv ok, aber sollte ein richter etwas anderes vorab festgelegt haben, kann es auch anders ausgehen.
Übrigens kann jemand auch mit z.b. 0,1 verurteilt werden, wenn sogenannte ausfallerscheinungen festgestellt werden… Solche zahlen sind nichts sicheres!

Je nachdem was in der abschlußbegutachtung festgestellt oder festgelegt worden ist, kann eine meldung an die führerscheinstelle konsequenzen für den betroffenen haben.

Da die alk-und-führerscheingeschichte aber nicht direkt mein fachgebiet ist, werte meine ausführungen bitte nicht als 100%ig richtig. Ich würde mal 80% anlegen. Es gibt zuviele änderungen in allen bereichen, daß man alles 100%ig beantworten kann.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

o)

Und wünsche dir, daß es nicht um dich persönlich geht…

Liebe grüße

Karsten

Einer Person wird aufgrund von Trunkenheit am Steuer (über 1,6

o/oo) verurteilt und der Führerschein wird entzogen. Nach
einer späteren positiven MPU und Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis, wird diese Person einige Zeit später einer
allgemeinen Fahrzeugkontrolle unterzogen.

Kann der Streifenpolizist irgendwo ersehen, dass diese Person
schon einmal alkoholauffällig im Straßenverkehr geworden ist?

Und falls ja, sagen wir diese Person hat 0,4 Promille.
Gesetzlich ist das ja okay. Nur laut MPU Gutachten wird
Alkohol und Fahren streng getrennt. Reicht die Polizei den
Vorfall an die Führerscheinstelle weiter, sodass dieser Person
erneut Konsequenzen drohen?

Vielen Dank schon mal.

Danke euch allen. Ihr konntet mir weiterhelfen, wobei ich mehr auf Insidertipps wartete.

Hallo,

ja, Alkoholfahrten sind polizeilich erfasst und im System