Hallo,
grundsätzlich kann der kontrollierende polizist nicht sehen, daß der betroffene schoneinmal deswegen angefallen ist.
Macht er jedoch eine nachfrage bei der führerscheinstelle, erhält er auskunft und kann dann geeignete maßnahmen treffen.
0,4 ist zwar subjektiv ok, aber sollte ein richter etwas anderes vorab festgelegt haben, kann es auch anders ausgehen.
Übrigens kann jemand auch mit z.b. 0,1 verurteilt werden, wenn sogenannte ausfallerscheinungen festgestellt werden… Solche zahlen sind nichts sicheres!
Je nachdem was in der abschlußbegutachtung festgestellt oder festgelegt worden ist, kann eine meldung an die führerscheinstelle konsequenzen für den betroffenen haben.
Da die alk-und-führerscheingeschichte aber nicht direkt mein fachgebiet ist, werte meine ausführungen bitte nicht als 100%ig richtig. Ich würde mal 80% anlegen. Es gibt zuviele änderungen in allen bereichen, daß man alles 100%ig beantworten kann.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.
o)
Und wünsche dir, daß es nicht um dich persönlich geht…
Liebe grüße
Karsten
Einer Person wird aufgrund von Trunkenheit am Steuer (über 1,6
o/oo) verurteilt und der Führerschein wird entzogen. Nach
einer späteren positiven MPU und Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis, wird diese Person einige Zeit später einer
allgemeinen Fahrzeugkontrolle unterzogen.
Kann der Streifenpolizist irgendwo ersehen, dass diese Person
schon einmal alkoholauffällig im Straßenverkehr geworden ist?
Und falls ja, sagen wir diese Person hat 0,4 Promille.
Gesetzlich ist das ja okay. Nur laut MPU Gutachten wird
Alkohol und Fahren streng getrennt. Reicht die Polizei den
Vorfall an die Führerscheinstelle weiter, sodass dieser Person
erneut Konsequenzen drohen?
Vielen Dank schon mal.