Stehendes Fahrzeug mit Teilschuld ?

Hallo,

angenommen, jemand fährt rückwärts aus einer Parklücke und bemerkt nach 2 Metern, daß aus einer gegenüberliegenden Parklücke jemand ebenfalls rückwärts auf einen zufährt. Er bleibt sofort stehen, doch der andere fährt weiter, bis es kracht. Die Polizei wird gerufen und sagt, dass sie die Schuld nicht feststellen, sondern dass sie das den beiden Versicherungen überlassen. Gewöhnlich würde das auf eine 50:50-Teilschuld hinauslaufen. Aufgrund der entstandenen Schäden (seitlicher Aufprall) könnte ein Gutachter wahrscheinlich feststellen, dass das eine Fahrzeug bereits stillstand, als es zum Zusammenstoß kam.

Meine Frage ist: Kann dem Fahrer wirklich eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn der Gutachter feststellt, dass das Fahrzeug bereits stillstand?

Vielen Dank
colaka

Hallo!

Ja,gibt Urteile darüber,die genau das aussagen.
Es kommt nicht darauf an,ob einer beim zurücksetzen noch einmal anhält und deshalb „nur“ der andere auffährt.
Das wird als eine Handlung angesehen,gleichzeitiges Zurücksetzen beider Fahrzeuge,also Schadenteilung.

Interessant wirds m.E. erst,wenn der eine bei Erkennen der Situation wieder komplett in seine Parklücke vorwärts einfährt und der andere dann trotzdem noch auffährt.

mfG
duck313