Hallo,
angenommen, jemand fährt rückwärts aus einer Parklücke und bemerkt nach 2 Metern, daß aus einer gegenüberliegenden Parklücke jemand ebenfalls rückwärts auf einen zufährt. Er bleibt sofort stehen, doch der andere fährt weiter, bis es kracht. Die Polizei wird gerufen und sagt, dass sie die Schuld nicht feststellen, sondern dass sie das den beiden Versicherungen überlassen. Gewöhnlich würde das auf eine 50:50-Teilschuld hinauslaufen. Aufgrund der entstandenen Schäden (seitlicher Aufprall) könnte ein Gutachter wahrscheinlich feststellen, dass das eine Fahrzeug bereits stillstand, als es zum Zusammenstoß kam.
Meine Frage ist: Kann dem Fahrer wirklich eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn der Gutachter feststellt, dass das Fahrzeug bereits stillstand?
Vielen Dank
colaka