Stehfalzeindeckung mit nur 3 % Neigung

Liebe/-r Experte/-in,

laut DIN 18339 - Nr. 3.2.3, MUSS die Dachneigung mind. 5,2 % betragen…–> für Titanzink.
In Nr. 3.2.2 heisst es „bei Dachneigungen unter 5,2 % sind die Längsfälze zusätzlich abzudichten“.
Ich sehe da kein Zusammenhang, da Nr. 3.2.3 sich auf Titanzink kapriziert.
Ist dies so korrekt verstanden?

Und/oder gibt es Zusatzmaßnahmen, nach denen man mit 0,7 mm Zink, Zuschn. 33 cm, ein Stehfalzdach auch auf einem Untergrund mit nur 3% Gefälle ausführen darf?
Oder darf ich dies eben ausnahmslos nicht?
Demnach wäre es wider die Fachregeln?!

Unter dem Blech liegt eine „Permo sec als Drainage und Schallschutz“ (was ja DIN 18339, 3.2.3 erfüllt).

Ist es ein Risko, die Ausführung so zu belassen?
Es handelt sich um eine Aufzugsüberfahrt ( 4,5 x 2,5 m) - wenn hier Feuchte eindringt, könnte dies ja problematisch sein, oder?

Danke!
Gruss.

hallo frank

Soweit ich es weiss,ist es bei zink ab 3% erlaubt (falzhöhe min.25mm. Quelle Rheinzink)Bei unsachgemässigter Ausführung der Arbeiten könnten Dellen entstehen wo auch ständig Wasser stehenbleiben würde.
Im Winter hast du das gleiche Problem mit Schnee wo die zusätzliche Abdichtung im Falzbereich auch Sinn machen würde.
Ich persönlich halte aber nicht soviel von diesen Zusatzabdichtungen.Gerade im Winter mit dem Tauenden Schnee.
Ist es ein rein optischer Gedanke das Dach in Stehfalz auszuführen?Normalerweise sieht man bei dieser
Dachneigung nicht viel von unten.Ein „Sauber“ geklebtes Flachdach sieht auch nicht schlecht aus und ist auf jeden Fall Dicht.

LG
ANDI

hallo Andi!
Danke für deine Antwort -
nun, mir gehts vor allem darum, ob es nach den REgel nder Technik „erlaubt“ ist, so zu bauen, also „nur“ 3 % ige Dachneigung.
Denn die Aufzugsüberfahrt ist bereits ertellt und fertig eingedeckt.
Dies interessiert mich also bzgl. Vorschriften.

Ferner interessiert mich, ob man es dennoch riskieren kann ,die Ausführung zu belassen (trotz gegen Regelwerke) und dann kein Risiko gegeben ist!?
Schliesslich läuft darunter ein Aufzug mit Menschen drinnen. Unter dem Zink ist auch noch die Trennlage.

Was kannst du dazu ergänzend sagen?

jedenfalls DANKE! nochmals, Andi,

Gruss, Frank

Hallo Frank
Die Dachneigung sollte schon mehr als 3% betragen ,da das Wasser sonnst nicht schnell genug ablaufen kann und es zu Kapillareinwirkung an den Stehfalzen kommen kann.
Deswegen wird empfohlen die Stehfalze seperat abzudichten.

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Hallo Frank
Die Dachneigung sollte schon mehr als 3% betragen ,da das
Wasser sonnst nicht schnell genug ablaufen kann und es zu
Kapillareinwirkung an den Stehfalzen kommen kann.
Deswegen wird empfohlen die Stehfalze seperat abzudichten.

Hallo Lukejoel,

Danke für deine Antwort -
nun, mir gehts vor allem darum, ob es nach den Regel nder Technik „erlaubt“ ist, so zu bauen, also „nur“ 3 % ige Dachneigung.
Denn die Aufzugsüberfahrt ist bereits ertellt und fertig eingedeckt.
Dies interessiert mich also bzgl. Vorschriften.

Ferner interessiert mich, ob man es dennoch riskieren kann ,die Ausführung zu belassen (trotz gegen Regelwerke) und dann kein Risiko gegeben ist!?
Schliesslich läuft darunter ein Aufzug mit Menschen drinnen. Unter dem Zink ist auch noch die Trennlage.

Was kannst du dazu ergänzend sagen?

jedenfalls DANKE! nochmals, Lukejoel,

Gruss, Frank

Hallo Frank

erstmal müsste ich wissen was du unter einer Aufzugsüberfahrt verstehst, aber grundsätzlich kann ich sagen, dass es nie von Vorteil ist, wenn in eine Konstruktion Feuchte eindringt.

Bei einer so geringen Dachneigung würd ich ganz von einer Eindeckung mit Metall abraten und dir zu einer Flachdachabdichting raten.
Diese kann auf Bituminöser Basis bestehen oder in Form einer PE Bahn sein.
Einen Weitere und auch sehr gute Variante wäre, eine Abdichtung in Form einer Masse, die Flüssig aufgetragen wird.
Leider habe ich den Namen des Herstellers nicht im Kopf, da ich diese nur ein paar mal verarbeitet habe, aber sehr begeister davon war.
Die Verarbeitung ist auch für einen Laien ohne Probleme machbar.
Als zusatzliche Abdichtung der Fälze verstehe ich ein Kunststoffband das in diese eingelegt wird, probleme wird es nur bereiten, wenn die Fälze schon geschlossen sind.

Weiterhin weiss ich auch nicht was du mit Permo-sec meinst?
Wenn man auf dieses eine zusätzliche Abdichtung unter die Falzbleche verlegen kann, ist es auch eine gute Möglichkeit eine Dichtigkeit zu erreichen.

vielleicht schreibst du mir nochmal und ich werde mich dann um den Hersteller kümmern.
Am besten Wäre natürlich wenn du mir Bilder des Objekt schicken könntest, auf denen ich weitere Einzelheiten erkennen kann…Wasserablauf Dachkanten, Standort usw.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen und werde mich gerne deines Problems weiterhin annehmen.

Grüsse

Micha

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hi MICHA!!

Danke für die ausführliche INFO!

Leider isses so, dass die AUfzugsüberfahrt, also der Schachtkopf von einem Aufzugsschacht, schon fertig eingedeckt ist.
Ich hatte es mir anzuschauen unter dem Gesichtspunkt, ob es so i.O. ausgeführt ist.

Untergrund ist eine Betondecke mit 3 % Neigung und die ist wohl zu gering lt VOB.

Die Permo SEC-Bahn ist eine Trennlage, die unter dem Blech liegt, diffusionsoffen aber wasserdicht (falls dicht an den stößen und unbeschädigt).

Von daher scheidet erst mal ne Bituabdichtung aus.
Es geht eben eher darum, ob die nun mal so vorhandene neue Ausführung regelgerecht ist.
…und vor allem, ob bei Belassen Probleme entstehen könnten.
Ein Kollege von Dir meinte, da

Hi,Frank

Wennn es für Zink erlaubt ist (laut Rheinzink)warum nicht auch für Kupfer?Und überhaupt,wenn die Baumaßnahmen schon fertiggestellt sind dann müssen sie auch vorher abgenommen worden sein.Ein Regensicheres Unterdach ist auf jedenfalls Vorschrift und in deinem Fall wohl auch vorhanden.
Abschliessend mein ich das es wohl soweit in ordnung ist,ansonsten würde ich mich mal mit dem Bauträger bzw.Architekten kurzschliessen.

lg
ANDI

Hi Andi,

Danke für die Infos und den Rat. Der Kurzschluss ist angeleiert - ich bin aber in einer Position wo ich dieses wissen vorweisen können sollte.
Ein wenig schwierig zu erläutern, nix für ungut.

DANKE!
Frank

hallo frank,
da ich z.zt. im urlaub bin und hier ueber telefon maile, die kurzform.
DIN kann ich nicht einsehen, aber jede unterschreitung ist theoretisch MIT zusaerzlichen
massnahmen moeglich: z.b. einlage von dichtbaendern in den falz, doppelter falz an stelle
eines einfachen…
Mehr gerne nach dem 15.8.09 - bis dahin bin ich im off!
Gruss
frank

Liebe/-r Experte/-in,

laut DIN 18339 - Nr. 3.2.3, MUSS die Dachneigung mind. 5,2 %
betragen…–> für Titanzink.
In Nr. 3.2.2 heisst es „bei Dachneigungen unter 5,2 % sind die
Längsfälze zusätzlich abzudichten“.
Ich sehe da kein Zusammenhang, da Nr. 3.2.3 sich auf Titanzink
kapriziert.
Ist dies so korrekt verstanden?

Und/oder gibt es Zusatzmaßnahmen, nach denen man mit 0,7 mm
Zink, Zuschn. 33 cm, ein Stehfalzdach auch auf einem
Untergrund mit nur 3% Gefälle ausführen darf?
Oder darf ich dies eben ausnahmslos nicht?
Demnach wäre es wider die Fachregeln?!

Unter dem Blech liegt eine „Permo sec als Drainage und
Schallschutz“ (was ja DIN 18339, 3.2.3 erfüllt).

Ist es ein Risko, die Ausführung so zu belassen?
Es handelt sich um eine Aufzugsüberfahrt ( 4,5 x 2,5 m) - wenn
hier Feuchte eindringt, könnte dies ja problematisch sein,
oder?

Danke!
Gruss.

Hi Frank,
finde ich ja super, dass du dennoch kurz antwortest.
eilt nicht so.

Der Schachtkopf der Aufzugsschacht ist schon fertig eingedeckt.
Ich hatte es mir anzuschauen unter dem Gesichtspunkt, ob es so i.O. ausgeführt ist.
Ob Dichtbänder drinnen sind, müsste ich erfragen, sichtbar sind die ja bei der fertigen Konstruktion nicht.
Untergrund ist eine Betondecke mit 3 % Neigung und die ist wohl zu gering lt. VOB, DIN 18339.

Die Permo SEC-Bahn ist eine Trennlage, die unter dem Blech liegt, diffusionsoffen aber wasserdicht (falls dicht an den stößen und unbeschädigt).

Es geht darum, ob die nun mal so vorhandene neue Ausführung regelgerecht ist.
…und vor allem, ob bei Belassen Probleme entstehen könnten.
Ein Kollege von Dir meinte, da

Was erlaubt ist und in den Regeln steht darf auch so ausgeführt werden.
Bei Eindeckungen die an der unteren Grenze der erlaubten Dachneigung liegen, würde ich eine andere Eindeckung wählen.
In diesem Fall würde ich keine Eindeckung sondern eine Abdichtung der Dachfläche empfehlen.
Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ok,
danke,

die sache ist nur, dass es schon so ausgeführt ist.

dennoch danke und gruss
frank