Liebe/-r Experte/-in,
laut DIN 18339 - Nr. 3.2.3, MUSS die Dachneigung mind. 5,2 % betragen…–> für Titanzink.
In Nr. 3.2.2 heisst es „bei Dachneigungen unter 5,2 % sind die Längsfälze zusätzlich abzudichten“.
Ich sehe da kein Zusammenhang, da Nr. 3.2.3 sich auf Titanzink kapriziert.
Ist dies so korrekt verstanden?
Und/oder gibt es Zusatzmaßnahmen, nach denen man mit 0,7 mm Zink, Zuschn. 33 cm, ein Stehfalzdach auch auf einem Untergrund mit nur 3% Gefälle ausführen darf?
Oder darf ich dies eben ausnahmslos nicht?
Demnach wäre es wider die Fachregeln?!
Unter dem Blech liegt eine „Permo sec als Drainage und Schallschutz“ (was ja DIN 18339, 3.2.3 erfüllt).
Ist es ein Risko, die Ausführung so zu belassen?
Es handelt sich um eine Aufzugsüberfahrt ( 4,5 x 2,5 m) - wenn hier Feuchte eindringt, könnte dies ja problematisch sein, oder?
Danke!
Gruss.