Arbeite seit 12 Jahren im Unternehmen. Kunde Insolvent, daher schrumpft das Team und mich betrifft es. Aber ich habe gehört, dass man da evtl. noch ne Abfindung für sich rausschlagen kann. Stimmt das und wenn ja was muss ich machen bzw. beachten?
Warum willst du sowas abziehen?
Das geht schon, allerdings brauchst du da am Besten nen Arbeitsrechtler
Ja warum denn nicht. Wenn es mir zusteht, dann will ich das auch. Daher hatte ich ja gefragt, was zu beachten ist.
Warum das denn? Kann ich das selber nicht machen. Denn wenn ich noch den Anwalt zahlen darf, dann ist die Abfindung ja geringer. Oder sehe ich das falsch?
Moin,
Grundsätzlich gibt es zunächst nix, es existiert kein grundsätzlicher Anspruch auf Abfindung, außer unter speziellen Bedingungen. Siehe dazu http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/anspruch-auf-abfindung-bei-kuendigung/05/
Ulrich
Gibt zwei Möglichkeiten. entweder du frägst jemanden, der sich damit auskennt, zahlst ihm 500 und bekommst 5000 oder Du probierst es auf eigene Faust, zahlst nichts und bekommst nichts…
Ihr Arbeitsverhältnis kann außergerichtlich auf vertraglicher Basis beendet werden. Häufig geschieht dies, ohne vorherigen Ausspruch einer Kündigung, mittels eines Aufhebungsvertrages. In dieser vertraglichen Vereinbarung kann die komplette Abwicklung Ihres Arbeitsverhältnisses – und damit auch die Höhe Ihrer Abfindung – geregelt werden. Quelle: https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/hohe-abfindung-bekommen
genau das weiß ich ja eben nicht.
Danke. Aber das ein Anwalt mir helfen kann, das weiß ich.
Hallo,
erst mal ist die Frage, betrifft es dich, weil bereits eine Sozialauswahl gemacht wurde? Denn darauf hast du Anspruch, denn betriebsbedingte Kündigungen beziehen sich in der Regel nicht auf bestimmte Personen, sondern auf die Anzahl der Arbeitsplätze. Wer dann da gehen muss, bestimmt die Sozialauswahl.
Wie hier schon geschrieben besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.
Die nächste Frage ware dann, ob ihr einen Betriebsrat habt, der könnte da auch weiterhelfen.
Was du noch machen kannst ist innerhalb der Frist eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wäre aber ohne Anwalt wohl auch nicht sinnvoll. Vor Gericht wird oft eine Abfindung erstritten, seltener eine tatsächliche Rückkehr zum Arbeitsplatz.
Ob das alles erfolgversprechend ist, kann man in einem Forum schlecht beurteilen.
Gruß Nita
Hoffentlich ist es aber mehr als 5.000 nach 12 Jahren im Unternehmen. Normal sind 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit.
Hallo,
- Gibt es einen Betriebsrat ?
- Gibt es einen Sozialplan ?
- Wie groß ist das Unternehmen ?
- Wieviel Arbeitsplätze sollen abgebaut werden ?
- Willst Du Deinen Arbeitsplatz behalten ?
- Woher weisst Du, daß es dich „trifft“ ?
- Wurde bereits eine Kündigung ausgesprochen ?
- Hast Du Rechtsschutz im Arbeitsrecht ? (als Gewerkschaftsmitglied oder durch Versicherung)
Ohne konkrete Angaben gibt es auch keine belastbare Antwort.
&Tschüß
Wolfgang
hi,
bei Unternehmen die sich verschlanken müssen da Kunden wegbrechen?
man erkläre mir den Sinn für diese freiwillige Ausgabe. Verkürzung der Kündigungsfrist kann es offenbar nicht sein, da wäre bezahlter Urlaub billiger.
grüße
lipi
Hallo!
Greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Anders gefragt: Hat das Unternehmen (ohne Inhaber/Geschäftsführer und ohne Auszubildende) mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter?
Wenn das KSchG nicht greift, brauchst Du über Abfindung gar nicht erst nachzudenken.
Aber auch im anderen Fall gibt es keinen grundsätzlichen Anspruch auf Abfindung. Man braucht Kenntnis des Einzelfalls. Dafür solltest Du die Fragen von Albarracin beantworten.
Gruß
Wolfgang
Moin,
Wenn man als AG damit Kündigungsfristen verkürzen möchte oder anderen finanziellen Schaden für das Unternehmen abwenden möchte. Ansonsten gibt es meist nichts.
Ulrich
Hi!
Na, deshalb fragt er ja, ob es geht.
Das wird man allerdings nicht feststellen können, wenn er Wolfgangs Fragen nicht beantwortet.
VG
Guido