Steigleitung beschädigt

Hallo zusammen,
anbei ein fiktiver Fall, bei dem ich Euch um Eure Expertenmeinung bitte.
Angenommen, ein Techniker hat den Auftrag einen Telefonanschluss auf sich als neuen Anbieter umzustellen und beim bohren im Heizungraum trifft er genau die Steigleitung des Hauses.
Mehrere Stränge wären beschädigt.
Was würdet ihr als Eigentümer des drei Familienhauses tun?
Wäre eine Reparatur aus eurer Sicht erlaubt, oder müsste das komplette Kabel bis zum Hauptsicherungskasten ausgetauscht werden?
Bei einem kompletten Austausch des Kabels müssten in diesem fiktiven Fall auch Fliesen eines Badezimmers entfernt werden. Müsste aus Eurer Sicht das komplette Badezimmer neu gefliest werden?
Was wäre in diesem fiktiven Fall mit einer zusätzlichen Entschädigung für den Eigentümer? Wieviel Miete würdet Ihr als Mieter mindern? Was würdet ihr sonst noch unternehmen?

Danke für Eure Meinung.

Viele Grüße
Boris

Hallo,

ich würde den Schaden beim Verursacher melden und einen Fachbetrieb mit der Behebung beauftragen. Denn nur dieser kann entscheiden, welche Maßnahmen notwendig sind.

mfg, tf

Angenommen, der Fachbetrieb ist bereits beauftragt und würde event. dazu kommen, dass es nur repariert werden müsste. Würdet Ihr das akzeptieren? Oder einen zweiten Fachbetrieb konsultieren? Bzw. was würdet ihr dann machen? Risiken wie z. B. Versicherungsschutz im Anschluss würde mir Bauchschmerzen machen.

Hi,

anbei ein fiktiver Fall, bei dem ich Euch um Eure
Expertenmeinung bitte.
Angenommen, ein Techniker hat den Auftrag einen
Telefonanschluss auf sich als neuen Anbieter umzustellen und
beim bohren im Heizungraum trifft er genau die Steigleitung
des Hauses.
Mehrere Stränge wären beschädigt.

Wer die Beschädigung verursacht haftet.

Was würdet ihr als Eigentümer des drei Familienhauses tun?
Wäre eine Reparatur aus eurer Sicht erlaubt, oder müsste das
komplette Kabel bis zum Hauptsicherungskasten ausgetauscht
werden?

Das entscheidet der Fachbetrieb.
Das Kabel wird in solchen Fällen meist über zwei zusätzliche Verteilerdosen wieder fachgerecht verbunden.

Bei einem kompletten Austausch des Kabels müssten in diesem
fiktiven Fall auch Fliesen eines Badezimmers entfernt werden.
Müsste aus Eurer Sicht das komplette Badezimmer neu gefliest
werden?

Wenn es die Fliesen nicht mehr gibt, ja.

Was wäre in diesem fiktiven Fall mit einer zusätzlichen
Entschädigung für den Eigentümer? Wieviel Miete würdet Ihr als
Mieter mindern? Was würdet ihr sonst noch unternehmen?

Wieso mindern, der Schaden wird doch beseitigt?

nicki

Hallo zusammen,

Hi !

anbei ein fiktiver Fall, bei dem ich Euch um Eure
Expertenmeinung bitte.

gerne

beim bohren im Heizungraum trifft er genau die Steigleitung
des Hauses.

arme Sau…(der Techniker)

Mehrere Stränge wären beschädigt.

c’est la vive, nur wer nichts macht macht keine Fehler

Was würdet ihr als Eigentümer des drei Familienhauses tun?

Steigleitung Telefon oder Strom?
…wenn Telefon, dann den Techniker zur Nachbesserung auffordern und gucken was er dazu sagt. Vielleicht liess der Verlauf des Kabels gar nicht draus schliessen, dass dort ein Kabel liegt…

… wenn Strom, dann fachgerechte Reparatur fordern. Bei Selbstveranlassung vorsicht, da könntest du drauf sitzen bleiben. Könnte nämlich sein, daß du ihm zuerst die Chance geben musst! (Bin kein Anwalt)

Wäre eine Reparatur aus eurer Sicht erlaubt, oder müsste das
komplette Kabel bis zum Hauptsicherungskasten ausgetauscht
werden?

Ein Recht darauf, alles zu erneuern gibt es nur dann, wenn sich die ursprüngliche Funktion des Kabels nicht mehr herstellen lässt! Heisst–>Reparieren lassen, Messungen machen lassen und Punkt

Was wäre in diesem fiktiven Fall mit einer zusätzlichen
Entschädigung für den Eigentümer?

wofür?..der Geschädigte ist ja wohl eher der Techniker (dessen Firma) weil er für die Reparatur aufkommen muss, also sei vorsichtig. Bei Rechtsmängeln kann er es am Ende als unvorhersehbaren Mehraufwand berechnen.

Mieter mindern? Was würdet ihr sonst noch unternehmen?

Nichts, ausser gucken, daß es schnell und fachmännisch repariert wird. Ich nehme mal an, daß DU der Besitzer des beschädigten Kabels bist und deshalb leicht empfindlich bist. Aber schliesslich hast auch DU ihn beauftragt zu bohren, oder gibt es anderweitige Belege?

Danke für Eure Meinung.

nochmals gerne, aber warum bist du denn so böse auf den Mann?

hi boris,

den post würde ich doch mal ganz gepflegt ins rechtsbrett stellen - das ist eindeutig eine juristische und keine technische frage, und entsprechend sollten auch die antworten sein!

saludos, borito

Moin,

Wenn ein Fachbetrieb die Reperatur durchgeführt hat,
sollte es es für den rep. Anlagen-Teil eine entspr. Dokumetation,
sprich Prüfprotokoll geben.

Damit wird die ordnungsmäßige Arbeit belegt
und er übernimmt damit auch die Haftung auf die ausgeführten Arbeiten.

Finden Sie den Fachbetrieb in Ihrer Nähe:
http://www.e-check.de/nc/e-check-fachbetriebe.html

mfg
W.

…hast rein jur. recht, aber die Juris-Fachleut/-innen sind bei technischen Fragen ohne Gutachter wie Schildkröten auf dem Rücken…

Da müsste erstmal geklärt werden, ob der Bohrer schuldhaft gebohrt hat. Ob er hätte erkennen/feststellen können, dass dort eine Leitung unsichtbar in der Wand verlaufen könnte. Du kannst einem Handwerker schliesslich nicht das Dübeln verbieten. Er hat dabei nur eben verantwortungsvoll vorzugehen.

Hab mal in einem Angebot einer großen Klima-Montagefirma den schlauen Satz gelesen: „Wir haften nicht für das beschädigen von Leitungen bei Mauerdurchbrüchen, da die Positionen der Durchbrüche ausschliesslich vom AG festgelegt werden“. Stelle doch das mal ins Rechtsbrett. Wollte den Satz eigentlich in mein Standardrepertoire übernehmen, lohnt sich aber nicht, weil ein erfahrener Techniker in der Realität nahezu immer feststellen kann, wo etwa Leitungen in der Wand verlaufen könnten.

Falls aber der Verlauf im Beton liegt - wie zB im Heizungsraum - kann die Leitung mit Messgeräten nicht geortet werden. Wenn dann auch noch Pfuscher am Werk waren und eine Leitung kreuz und quer im Beton liegt, hat der Dübler keine Chance. Angemerkt: Was hat eine Leitung im Heizungskeller überhaupt „unterputz“ zu suchen???

Und DAS wäre erstmal zu klären, denn in solchem Fall wird der Dübler mit Sicherheit recht bekommen, wenn er die Reparatur als unvorhersehbaren Mehraufwand abrechnet

Danach —> ab ins Rechtsbrett

Gruß