Guten Morgen!
Dir gehörts nicht und du nimmst es mit, also
Diebstahl, oder irre ich?
Du irrst. Das Tatbestandsmerkmal „fremd“ aus § 242 StGB wird komplett anders ausgelegt als „Dir gehörts nicht“, denn es kommt nur darauf an, dass die Sache im Eigentum mindestens einer anderen Person steht. Das bedeutet zum einen, dass auch der Diebstahl an Sachen möglich ist, an denen der Täter Miteigentum hat, und zum anderen, dass man herrenlose Sachen nicht stehlen kann.
Jetzt gibt es, wie ich eben in diesem Forum gelesen habe, in der Fachwelt die Ansicht, dass alles, was irgendwo rumliegt, grundsätzlich im Eigentum dessen steht, dem das Grundstück gehört, auf dem es liegt. Ich teile diese Auffassung nicht, und da bin ich weiß Gott nicht alleine.
Sorry, wenn ich mal wieder den Charme dieses „Expertenforums“ mit Gelerntem beeinträchtigt habe…