Steinmetz gibt Grabstein (stand 11Jahre auf Grab) nicht mehr heraus. Welche Rechtsgrundlage

Ein Steinmetz bekommt den Auftrag einen Grabstein abzubauen.
Der Stein stand 11 Jahren  auf dem Grab.
Der Steinmetz behauptet mündlich, der Stein sei vor 11 Jahren niemals bezahlt worden.
Leider gibt es hierzu keinerlei Unterlagen mehr, die Bezahlung kann nur mündlich bezeugt werden. Es war eine nicht schriftlich bestätigte Barzahlung.

Für die Wiederaufstellung des Steines verlangt er nun eine horende Summe.
Im Angebot ist KEINE Position für den Stein selbst vorhanden, aber der Höhe der Rechnung nach zu urteilen, scheint es so, als wolle sich der Steinmetz den Stein nun nocheinmal bezahlen lassen.
Nach Beanstandung des Angebotes behauptet er nun, dass er keinerlei Unterlagen über die Bezahlung des Steines hätte und den Stein aus diesem Grunde nun nicht mehr heraus geben wird.

Hat der Steinmetz das Recht dazu?
Welche Möglichkeit haben die Angehörigen, um den Stein wieder zu bekommen?
Welches Fachrecht greift hier?

Ein Steinmetz bekommt den Auftrag einen Grabstein abzubauen.
Der Stein stand 11 Jahren  auf dem Grab.
Der Steinmetz behauptet mündlich, der Stein sei vor 11 Jahren
niemals bezahlt worden.
Leider gibt es hierzu keinerlei Unterlagen mehr, die Bezahlung
kann nur mündlich bezeugt werden. Es war eine nicht
schriftlich bestätigte Barzahlung.

Für die Wiederaufstellung des Steines verlangt er nun eine
horende Summe.

Erst abbauen und dann wieder aufstellen? Ja watt denn nu?

behauptet er nun, dass er
keinerlei Unterlagen über die Bezahlung des Steines hätte und
den Stein aus diesem Grunde nun nicht mehr heraus geben wird.

Hat er denn Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass ER seinerzeit den Stein gesetzt hat? Falls nein: Schlecht für ihn. Falls ja: Auch schlecht für ihn, seine Werklohnforderungen sind nämlich verjährt, selbst wenn man mal der Einfachkeit halber annimmt, dass tatsächlich nicht bezahlt wurde.

s.

>

Aufbau des Grabsteins für 1. Verstorbenen. Abbau nach 11 Jahren wg. 2. Verstorbenen, da Familiengrab. Der Grabstein soll, jetzt selbstverständlich auch wieder auf das Grab mit weiterer Beschriftung.

>

Wir haben lediglich eine Rechnung von ihm von vor 11Jahren. Diese wird er sicherlich auch noch haben. (vermuten wir allerdings nur)

>
Lohnkosten wären also verjährt und die Kosten des Steines selbst?

Hallo!

Steinmetz fertigt an,liefert und stellt auf und das alles ohne Zahlung ?
 Und in den 11 Jahren wird auch nie gemahnt ?

Dann ist es auch lange schon verjährt.  Kein Zahlungsanspruch mehr.

Nur aus Neugier, was steht auf der Rechnung drauf ?  Und wenn nur 1 Summe,dann kann man ja die Aufschlüsselung verlangen,wie sie sich zusammensetzt.

Warum wurde Stein abgeholt ?  Neues Grab ausgehoben,Stein und Fundament musste erst einmal weg ?  Oder sollte Schrift nachgetragen werden ?

Was ist also bestellt ?

MfG
duck313

>

So behauptet er es. Wir haben in den Unterlagen aus dieser Zeit keine Mahnung gefunden. Der Stein bekam auch noch ein Bild, auf welches wir nochmal einige Wochen warten mussten, da der Steinmetz es in Italien anfetigen ließ und nochmal ca. 150,-Euro kostete. Wir können die Bezahlung wie schon geschrieben leider nur mündlich bezeugen.

Die Aussage des Steinmetzes ist aus meiner Sicht lächerlich. Denn wer verrichtet so teure Arbeit ohne Vorabzahlung bzw. Anzahlung. Zumindes darüber müsste er etwas schriftliches haben. Aber egal. Mich interessiert nur, welche Rechte wir haben und an wen man sich wenden kann.

>

Die Rechnung ist Aufgeschlüsselt. In der Rechnung ist der Abbau sehr sehr teuer (Ein anderer Steinmetz teilte uns mit, dass der vorübergehende Abbau normalerweise nichts kostet)

>

Stein, Umrandung und Fundament mussten ruas, damit ein weitere Verstorbener im Grab beerdigt werden konnte. Der Steinmetz bekam mit unsere Genehmigung den Auftrag vom Bestatter. Der Steinmetzt sollte jetzt eigentlich eine weitere Inschrift vornehmen und das Ganze wieder aufbauen wie es war.

Hallo!

Lohnkosten wären also verjährt und die Kosten des Steines selbst?

Alle Forderungen, egal ob für Lohn oder Material, sind längst verjährt.

Gruß
Wolfgang

1 Like

An welchen Fachanwalt kann ich mich wenden?

hi,

mal aufs grundlegende reduziert:

es wird ein Steinmetz beauftragt dies und jenes zutun.
danach gibts ein Angebot welches abgesehen vom Preis ok ist und man ist nicht einverstanden. Der Stein als solches wird also nicht berechnet.
nun streitet man sich.

Ist jemand auf die Idee gekommen vorher nach dem Preis zu fragen?
Wenn ein anderer Steinmetz Dienste kostenfrei anbietet, dann hätte man eben diesen beauftragen sollen.

grüße
lipi

es wird ein Steinmetz beauftragt dies und jenes zutun.
danach gibts ein Angebot

hm? erst auftrag, dann angebot? was genau soll das sein?

hi,

hm? erst auftrag, dann angebot? was genau soll das sein?

das nennt sich wohl dann Streitfall.

ich Zitiere nochmal die Frage damit du nicht selbst lesen musst:

Ein Steinmetz bekommt den Auftrag einen Grabstein abzubauen.
Nach Beanstandung des Angebotes behauptet er nun,…

Wenn es erst das Angebot gab und danach der Auftrag erteilt wurde wird die Frage nur noch unverständlicher.

grüße
lipi

hm? erst auftrag, dann angebot? was genau soll das sein?

das nennt sich wohl dann Streitfall.

der worin besteht?
wenn es tatsächlich so wäre, bestünde noch gar kein vertrag. der auftrag wäre ja durch das neue gegenangebot konkludent abgelehnt worden.

Wenn es erst das Angebot gab und danach der Auftrag erteilt
wurde wird die Frage nur noch unverständlicher.

das ist sie, in der tat. und solange der fragesteller den fall weiterhin so verworren lässt, wird das auch nichts mit einer sinnvollen antwort.

aber das ist ja dann sein problem.

owt

Hallo,

entweder viel Geld in Rechsstreit investieren oder dem „Herrn“ sagen was er mit dem Stein kann…sich ihn dahin stecken,wo die Sonne nicht scheint…

Hallo,

mit diesem Steinmetz wird man sich nicht weiter beschäftigen wollen.

Daher sollte man ihm mitteilen, dass man das Angebot zur Wiederaufstellung ablehnen werde, er seine Rechnung für den Abbau erstellen möge und man im Anschluss den Stein abholen lassen werde.
Mangels Angebot und/oder Preisabsprache könnte er jetzt auf die Idee kommen, denn Abbau weit überteuert in Rechnung zu stellen. Dies dürfte aber fruchtlos bleiben, denn wenn kein Preis vereinbart war, dann ist nur der „übliche Preis“ zu bezahlen. Vergleiche dazu den §632 des BGB. Das sieht aber leider dann nach einem Rechtsstreit aus…

Sollte der Steinmetz auf die 11 Jahre alte Forderung verweisen, dann wird man auf die Verjährung hinweisen und eine Bezahlung dieser Forderung verweigern.
Ein Pfandrecht aus einer verjährten Forderung besteht nicht.

Über die Verjährung wurde ja schon gesprochen, hier hat der Steinmetz keinen Anspruch mehr.

Die Rechnung ist Aufgeschlüsselt. In der Rechnung ist der
Abbau sehr sehr teuer (Ein anderer Steinmetz teilte uns mit,
dass der vorübergehende Abbau normalerweise nichts kostet)

Wieso sollte so eine Arbeit, die ziemlich umfangreich ist, nichts kosten? Das ist Bullsh***. Wenn es vorher kein Angebot gab, dann ist branchenübliche Preis zu bezahlen. Wenn man mit dem Preisangebot für die Wiederaufstellung nicht einverstanden ist, dann muss man einen anderen Steinmetz beauftragen. Und bitte: VORHER den Preis erfragen.

Zur Höhe der Rechnung

Im Angebot ist KEINE Position für den Stein selbst vorhanden,
aber der Höhe der Rechnung nach zu urteilen, scheint es so,
als wolle sich der Steinmetz den Stein nun nocheinmal bezahlen
lassen.

Hallo,

da ich gerade leider selbst in der Situation bin, einen Grabstein abbauen und nachgravieren zu lassen, kann ich aus mehreren Kostenvoranschlägen sagen:

Je nach Stein kostet das Nacharbeiten (inkl. Reinigen, Abtragen und Neugravur) teilweise genausoviel wie ein neuer Stein.

Bei uns: Buchform, weißer Marmor, 50x40cm: eine Seite abschleifen und neu gravieren: ca. 700. Evtl. die zweite Seite auch abtragen und neu gravieren (weil sonst unterschiedliche Schriften und Steinhöhe): nochmal 400. Zusammen also 1100 - und ab 1150 hätte ich einen komplett neu gravierten Stein bekommen.

Gruß
Christian

An Alle, die bemüht waren weiter zu helfen:

vielen Dank!

Der Steinmetz wird nun nocheimal schriftlich aufgefordert, eine Rechnung über den Abbau des Steines zu stellen. Ebeso bekommt er auch die Information, dass der Stein abgeholt wird.

Leider war zu Letzt ein normales Telefongespräch mit ihm nicht möglich. Er behauptet nun, dass wir erst mal beweisen müssten, dass der Stein uns gehört. Es würde ja nichtmal ein Auftrag für den Abbau existieren.
Da kann ich nur noch ungläubig den Kopf schütteln. (Er wurde vom Bestatter mit unserer Genehmigung beauftragt, den Stein vom Grab abzubauen. Damit man eine weitere Beerdigung in diesem Grab vornehmen konnte)

Jetzt suche ich nur noch einen ANWALT, weiss aber nicht welches FACHGEBIET dieser Fall betrifft.