Ein Steinmetz bekommt den Auftrag einen Grabstein abzubauen.
Der Stein stand 11 Jahren auf dem Grab.
Der Steinmetz behauptet mündlich, der Stein sei vor 11 Jahren niemals bezahlt worden.
Leider gibt es hierzu keinerlei Unterlagen mehr, die Bezahlung kann nur mündlich bezeugt werden. Es war eine nicht schriftlich bestätigte Barzahlung.
Für die Wiederaufstellung des Steines verlangt er nun eine horende Summe.
Im Angebot ist KEINE Position für den Stein selbst vorhanden, aber der Höhe der Rechnung nach zu urteilen, scheint es so, als wolle sich der Steinmetz den Stein nun nocheinmal bezahlen lassen.
Nach Beanstandung des Angebotes behauptet er nun, dass er keinerlei Unterlagen über die Bezahlung des Steines hätte und den Stein aus diesem Grunde nun nicht mehr heraus geben wird.
Hat der Steinmetz das Recht dazu?
Welche Möglichkeit haben die Angehörigen, um den Stein wieder zu bekommen?
Welches Fachrecht greift hier?